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Quelle: CC-BY-SA Stephan Röhl https://www.flickr.com/photos/boellstiftung/5041838420

Drecks Fotze – Ein Beschluss des Berliner Landgerichts sorgt für Empörung

25. September 2019
in 5 min lesen

Darf man eine Grünenpolitikerin ungestraft als Drecks Fotze bezeichnen? Und was haben Hasskommentare gegen Renate Künast mit der Pädophilievergangenheit der Grünen zu tun? Unser Autor Hubert Döring hat den angeblichen „Justiz-Skandal” um die ehemalige Grünenvorsitzende einmal genauer unter die Lupe genommen.

Worum ging es? Kurz zusammengefasst, klagte die Grüne Renate Künast auf Herausgabe von persönlichen Daten von Kommentatoren aus dem Internet, von denen sie sich beleidigt fühlte. Das Ganze wohl zu dem Zweck, die „Beleidiger“ strafrechtlich verfolgen zu können. Das Gericht teilte jedoch nicht Künasts Auffassung, dass es sich bei den verwendeten Begriffen um Beleidigungen handelt.

Seinen Ursprung hat das Ganze im Jahr 1986, als Künast durch einen Zwischenruf im Berliner Abgeordnetenhaus einen Beschluss der NRW Grünen präzisierte, welcher eine Straffreiheit von Kinderfickerei vorsah: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“

Künasts Zwischenruf wurde im Jahr 2015 von der „Welt“ noch einmal thematisiert. Dabei ging es um die Aufarbeitung des Themas „Pädophilie“ innerhalb des Landesverbandes von Bündnis90/Die Grünen in Berlin. Aus dem Jahr stammten auch die Kommentare.

*

„Stück Scheiße“, „Schlampe“, „Drecksau“, „Sondermüll“, „Drecks Fotze“…

Durch die derzeitige mediale Berichterstattung sind diese Wörter nun von großer Aktualität…

…ich habe sie aber sämtlich schon früher einmal gelesen, gehört, be- und abgenutzt.

Unter den derzeit verbreiteten Bezeichnungen für eine Grüne, fand ich mit Ausnahme der „Pädophilen-Trulla“ also nichts Neues; nichts, was ich in meinen, immer temporären, Wortschatz an Unflätigkeiten zu übernehmen gedenke…

Es war also nicht die Chance dazu, meine sprachlichen Kenntnisse weiter auszubauen, sondern andere Gründe die dazu führten, mich mit dem Urteil des Berliner Gerichts im Fall Künast zu beschäftigen.

Im entfachten medialen Sturm fiel mir auf, dass die oben zitierten Worte, wohl zum Zündeln von Empörung, sehr gerne wiedergegeben wurden…

…es aber nach meinem Empfinden kaum eine Berichterstattung gab, welche dem Unterscheidungsvermögen der Journaille entsprang, sondern fast ausschließlich eine solche, die aus dem Willen zur Verunglimpfung von Richtern herrührte, welche nicht zur grünen Freude urteilten!

Besonders auffällig war es mir bei der TAZ, welche sich mit der Überschrift „Fehler beim Künast-Urteil“ von der „vierten Gewalt“ zur höchsten Instanz der Judikative aufblies…

(Hier zu lesen: https://taz.de/Prozess-wegen-Beleidigung/!5624981/)

…und damit die Justiz mal ein wenig auf ihre Unabhängigkeit und Beeinflussbarkeit abklopfte.

Den Unwillen dazu, sich mit dem Beleidigungsthema vollumfänglich auseinanderzusetzen erkennt man daran, dass in der TAZ, wie auch in vielen anderen Berichten und Kommentaren der Begriff der „Pädophilen-Trulla“ nicht erwähnt wurde.

Genau an dem Punkt der Pädophilie setzte aber die Begründung des Gerichtes an: da es sich bei Künasts einstigem Zwischenruf um ein sexuelles Thema handelt, wäre eine Kommentierung mit Worten aus dem Bereich der Sexualität naheliegend…

Wenn man beachtet, in welchen Sinnzusammenhang das Gericht die „Beleidigungen“ stellte, dann kann man, auch als normalbegabter Nichtjurist, zumindest den Weg der Urteilsfindung nachvollziehen!

Die Justiz hat formal zu sein! Sie hat sich an Paragraphen zu orientieren – und nicht an Gefühlen!

Immer!

Eine kurze Ausschweifung…

Grüne und Pädophilie – ist das untrennbar?

Natürlich fragte ich mich, als ich von dem aktuellen Urteil hörte, ob man so einen uralten Zwischenruf noch mal aufwärmen muss – und kam zu dem Schluss: Muss man! Immer wieder!

Die Grünen, die sich einst schuldig machten, sind noch genauso am Leben wie die vereinzelt noch vorhandenen Altnazis…

…oder Mauerschützen

…oder Gefängniswärter aus Hohenschönhausen…

…sowie der Kirche verbundene Missbrauchstäter…

Warum sollten Verjährungen, je nach betroffenem Personenkreis, unterschiedlich gehandhabt werden?

Die Grünen, als Partei, haben ihre Vergangenheit als Sammelbecken von Perversen nie richtig aufgearbeitet. Was sind irgendwelche Lippenbekenntnisse von irgendwem, wenn Leute wie Jürgen Trittin, Volker Beck oder Daniel Cohn-Bendit immer noch bei den Grünen präsent sind?

Oder eine Künast…

…die mehrfach versucht hat sich selbst reinzuwaschen?

Zuletzt versuchte sie es in einem „Spiegel“ Interview, Zitat: „Ich will einmal klarstellen: Zu keinem Zeitpunkt habe ich das Anliegen, Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Kindern zu entkriminalisieren, unterstützt. Es ging mir lediglich um das saubere Zitieren des Beschlusses aus Nordrhein-Westfalen. Schließlich sage ich normalerweise auch nicht „Komma“.

Mit einer solchen Aussage stellt sie sich auf eine Stufe mit Trittin, der sich erst im Jahr 2013 dazu bekannte, für ein Parteiprogramm als Verantwortlicher gezeichnet zu haben, welches Sex zwischen Kindern und Erwachsenen legalisieren wollte.

Beiden gemein ist wohl nicht der Hang zum Kindersex, sondern der unbedingte Wille zur Jagd auf Mandate – völlig unabhängig davon was die Partei vertritt, von der sie aufs Schild gehoben werden wollen!

Befreit von ihrem Gewissen…

Wer ist schlimmer, wer richtet in Summe den größeren Schaden bei den betroffenen Personen an: Diejenigen die gewähren lassen – oder die Krankhaften die versuchen, ihre abnormen Triebe zu legalisieren?

Zum Stichwort „abnorme Triebe“, muss ich auch noch mal einhaken…

Künast sagte: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“…

Würde sie über ein normales Denkvermögen verfügen, dann käme sie wohl darauf, dass es eine Trennung von Sexualität und Gewalt mit Kindern nicht geben kann, weil ja die Gewalt in Form der aufgezwungenen Sexualität schon präsent ist!

Na ja, was habe ich längst gelernt? Grüne darf man geistig nicht überfordern…

…sie haben schon genug mit sich selbst zu tun. Zitat Cohn-Bendit: „Ich bin nicht nur ein Papierwichser, sondern ein überzeugter Wichser mit vielen Phantasien und Träumen, die weder alle häßlich noch schön s
ind… Nur das Ausloten von dem, was wir in uns haben, was in unseren Beziehungen schwelgt, ist schwer“…

…und wenn jemand sich, wie Volker Beck, mit dem Thema „Reformistischer Aufbruch und Abschied von einer ‚radikalen‘ Forderung – Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexual- (Strafrechts-)Politik“ beschäftigt…

…dann ist das für ihn vermutlich schon so anstrengend, wie für Normalos das Formulieren einer komplett neuen Gesellschaftsordnung…

Ein grünes Hirn kann an Überforderung leicht zerreißen, insbesondere dann, wenn durch den Genuss von Crack bereits eine Sollbruchstelle vorgezeichnet ist…

*

Zurück zum Urteil…

…daraus einen Satz: „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“

Man kann Künasts Zwischenruf fraglos auch als ein Einverständnis mit dem Beschluss der NRW-Grünen aus dem Jahr 1986 werten. Allein schon deshalb, weil sie damals nur präzisiert – und nicht weiter kommentiert, oder sich gar distanziert hat.

…und mit dem ihr dadurch unterstellbaren Einverständnis zu einem absoluten Tabubruch, dem Versuch, den Bodensatz der damals herrschenden Sexualkultur salonfähig zu machen, hat sie selbst das „Niveau“ der „Sachauseinandersetzung“ vorgegeben!

Durch das Erwähnen der „Sachauseinandersetzung“ wird auch ein Themenfeld berührt, welches die Politik im Allgemeinen betrifft: kein Politiker muss in Deutschland damit rechnen, für seine Worte oder Taten zur Verantwortung gezogen zu werden. Schlimmstenfalls gibt es einen Rücktritt, was nichts anderes bedeutet als: „Ich komme aufgrund meiner durch (eigene) Verfehlungen schwachen Position gegen meine Wettbewerber um das Mandat nicht mehr an“. Sonst nichts!

Wenn ein Politiker also in seinem eigenen Tätigkeitsbereich keinerlei Folgen seines Handelns zu spüren bekommt, stellt sich die Frage nach einem Regulativ außerhalb dieses Bereichs.

Wenn man sich demokratisch nennt, dann muss man sich an irgendeiner Stelle auch dem Demos stellen…

Was also?

„Eine Sachauseinandersetzung am Rande des noch Hinnehmbaren?“

Mir persönlich erscheint das wenig…

Ich erinnere mich daran, dass mal ein Bundeskanzler wegen früherer Verfehlungen geohrfeigt wurde. Die „Täterin“ hieß Beate Klarsfeld…

Sie erhielt für ihre Tat, vom Namensgeber der Grünen Parteistiftung Heinrich Böll, rote Rosen!

Was Grüne doch so alles gut heißen – wenn es nicht sie selber trifft…

Künast hat, wenn ich es richtig las, gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wird sich eine Instanz finden die…

…ich bin gespannt!

…und sollte irgendwann mal jemand die Künast ohrfeigen, vielleicht reicht dann mein Geld auch noch für was Florales…

Gastautor

Hier schreiben unsere Gastautoren, bis sie sich in unserer klebrigen Mischung aus Hass und Hetze verfangen, und schließlich als regelmäßige Autoren ein eigenes Profil bekommen.

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