Stuttgart. Unter den aktuellen Corona Beschränkungen klingt es wie eine Erzählung aus einem vergangenen Jahrhundert. Aber noch im Juni feierte die Schwabenjugend in der baden-württembergischen Hauptstadt wie sonst nur die Hamburger Partygänger zum G-20 Gipfel.
Die exzessive Feierlaune der Stuttgarter „Party- und Eventszene“ sorgte damals Deutschland weit für Schlagzeilen. Zahlreichen Hauptstromberichten zufolge schwappte die jugendliche Energie nach Monaten der Freiheitsbeschränkung leicht über. Vereinzelt soll es auch zu Sachbeschädigungen gekommen sein.
Nun gut, wer will schon behaupten, während seiner Jugend in den 1950 er Jahren nicht ab und zu einen Handyladen verwüstet zu haben? Und das, wo viele dieser Kleinunternehmen damals gerade erst von türkischen Gastarbeitern wiederaufgebaut worden waren.
Nur kann „Feiern“ in Corona Zeiten nun mal schnell Menschenleben fordern und wurde entsprechend „reguliert“. Zwei der sommerlichen Partygänger wurden deshalb vor dem Stuttgarter Landgericht zu Jugendstrafen verurteilt. Ein „18-jähriger“ sowie ein „Mann“ müssen für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Die Verteidigung kündigte Berufung an. Vielleicht findet sich im nächsten Prozess ja ein verständnisvoller 68er Richter. Schließlich sollte man auch den sozialen Faktor beachten. Zweieinhalb Jahre Verzögerung des Ingenieurs- und Medizinstudiums würde die Rehabilitationsfähigkeit wohl kaum stärken.