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Eine landesherrliche Institution

9. Juni 2020
in 2 min lesen

von Gerd Breternitz

„Durch die vom Landesherrn vorgenommene Wahl und Einsetzung eines Richters wurde das Gogericht mehr und mehr zu einer landesherrlichen Institution.”
– Justizwesen und Hexenverfolgung Stadtarchiv Meschede.

Hier schon zeigt sich das Grundübel. Die Gerichtsbarkeit liegt entweder gleich beim Landesherren oder wie oben wird der Richter vom Landesherren eingesetzt. Es gibt keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte.

Das zieht sich durch unsere ganze Geschichte. Letztlich läßt auch der Volksgerichtshof der Nazis grüßen. Oder Hilde Benjamin in der DDR. Aber wie sieht es heute aus?

In Deutschland sehen wir aktuell eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft und wir sehen, daß die Gerichtspräsidenten nach der Gerichtsverfassungsverordnung von 1933, von den Justizministern eingesetzt werden.

Kurz und gut, der vielgepriesene Rechtsstaat Deutschland steht auf tönernen Füßen und ist nur ein Scheinrechtsstaat, sonst wären Verfassungsgerichtsurteile wie das zu den Zwangsrundfunkgebühren gar nicht möglich. Auch die Rechtsprechung zur EU ist mehr als fragwürdig.

Daß man Fernsehgebühren von Leuten unter Zwang erhebt, die gar kein Rundfunkgerät besitzen und die auch gar nicht die Segnungen des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks wahrnehmen wollen, wird vom Gericht gebilligt mit dem Hinweis, daß für das Angebot bezahlt werden müsse – es sei aber keineswegs eine Steuer. Dafür zahlt man aber für Staatspropaganda. Auch der Rundfunk ist nämlich nicht unabhängig – siehe Rundfunkräte.

Eine erstaunliche richterliche Akrobatik. Vergleichsweise müßten dann auch alle eine Jahreskarte für die Bahn bezahlen, weil sie das Angebot ja wahrnehmen könnten. Ganz akrobatisch wird es aber, wenn die Rundfunkgebühren als „Demokratieabgabe“ bezeichnet werden. Hinzu kommen Gesetze, wie z.B. §130, der sich gegen die Meinungsfreiheit richtet und das “NetzwerkDG”, das eine verfassungswidrige Zensur darstellt – auch wenn man die privaten Anbieter wie Facebook oder YouTube die Drecksarbeit machen lässt.

Leider sehen wir heute zunehmend Urteile von Gerichten, die wir nicht mehr nachvollziehen können und die selbst das niedergeschriebene Recht verdrehen. So sehen z.B. Staatsanwaltschaften in der Bedrohung von Wirten und politisch anderen Meinungen durch die ANTIFA „keine Bedrohung“ – selbst wenn es heute zur Tagesordnung zählt, daß die ANTIFA als terroristische Vereinigung als Brandstifter, Schläger und Plünderer durch das Land zieht. Der Paragraph der üblen Nachrede, der sogar Gefängnisstrafen beinhaltet, wird von vielen Staatsanwaltschaften nicht mehr wirklich verfolgt, sie stellen das gern ein.

So kann es schon mal vorkommen, daß Mörder in einem Verfahren 15 Jahre Gefängnis mit Sicherungsverwahrung bekommen und andere mit lächerlich geringen Strafen davonkommen oder sogar auf Bewährung wieder freikommen. Die Urteile lassen sich die letzen 50 Jahre der Presse entnehmen. Da kommt schon manchmal der Verdacht der Willkür auf. DIe beiden markantesten Beispiele waren die Verurteilungen eines 31-jährigen Deutschen, der mit einer selbstgebauten Bombe eine Mosche leicht beschädigte. Es kam zu keinem Personenschaden. Der Täter kam 2018 für fast zehn Jahre in Haft. Zwei Jahre später das andere Extrem: Ein angeblich minderjähriger Syrer prügelt den 30-jährigen Markus H. nieder. Er stirbt an den Folgen des Sturzes. Nach fast drei Jahren Hin-und-Her kommt es zu einem Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung. Der Täter bleibt auf freiem Fuß.

Wenn es keine ordentliche Gewaltenteilung gibt und die Richter von unserem Verfassungsgericht als Parteimitglieder von unseren Parteien eingesetzt werden, dann ist auch der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat in Gefahr. Zuletzt wurde das Ganze richtig absurd: Barbara Borchardt, Mitgründerin einer linksextremistischen Vereinigung (Die Antikapitalistische Linke), wurde von der Politik zur Verfassungsrichterin in Meck-Pom gewählt. Aber auch vor solchen Extremfällen waren die Verfassungsgerichte schon eine “ganz und gar landesherrliche Tradition”.

Gastautor

Hier schreiben unsere Gastautoren, bis sie sich in unserer klebrigen Mischung aus Hass und Hetze verfangen, und schließlich als regelmäßige Autoren ein eigenes Profil bekommen.

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