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Abwrackdatum für deutsche Kanzler?

5. Mai 2021
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Seit Jahren fordern die Grünen ein bürokratisches Zulassungsverbot für den Verbrennungsmotor. Irgendwie scheint man der Idee, dass sich das E-Auto über den Markt durchsetzen könnte, nicht so recht zu trauen.

Wenn es einen Mehrwert bieten würde, dürfte es aus Sicht der Grünen ja auch nicht unterstützt werden. Was für Maschinen recht ist, sollte für Menschen natürlich nur billig sein. Entsprechend fordern interessierte Kreise seit Jahren eine Amtszeitbegrenzung deutscher Kanzler.

Eine neue Chance wittern sie nun ironischer Weise ausgerechnet durch den Mehltau Angela Merkels. Wie denn eine Umfrage des selbstverständlich völlig neutralen Sturmgeschützes der Demokratie ergab, befürworten knapp 70 Prozent der Deutschen eine gesetzliche Einschränkung der Wiederwahlmöglichkeit zukünftiger Kanzleramtsbesetzer.

Der Staat soll die Linken selbst bei der Wahl des allgemeinen Volksoberhauptes vor ihrer eigenen Charakterschwäche schützen. Nun könnte man davon ausgehen, dass gerade Liberale und Konservative eine solche „Bürokratisierung demokratischer Prozesse“ ablehnen würden. Warum sollte ein mündiges Volk nicht selbst entscheiden wie lange es einen Staatsmann in Amt und Würden belassen und wann es einen windigen Karrierepolitiker vom Hof jagen will?

Aber auch hier gilt das Stichwort: Angela Merkel. Bevor wir weitere Schlüsse ziehen, werfen wir zuerst einen vergleichenden Blick ins Ausland. In den USA gehörte es bis 1940 unter Kriegstreiber Roosevelt zum guten Ton, dass ein echter Staatsmann sich zum Schutz der Institutionen nach zwei Amtsperioden freiwillig zurückzog.

Nach dem dieses eherne gewohnheitsrechtliche Gesetz einmal gebrochen war, wurde es in die schriftliche Legislatur überführt und gilt seitdem wieder kontinuierlich. In der Konsequenz liegt es im ureigensten Interesse der beiden großen Wahlvereine, die Parteien inhärente personelle Negativauslese irgendwie abzumildern.

In Spanien gilt die gleiche Regelung. Nach zwei Amtszeiten zu jeweils vier Jahren ist Schluss. Wenn auch mal kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht, was solls. Mit Regierungen hat es der (echte) Südländer eh nicht so und die eigentliche Staatskontinuität geht vom Königshaus aus.

Noch stärker gilt der zuletzt genannte Befund für die beneidenswert pragmatischen Briten. Auch hier spielt der Premierminister nur die zweite Staatsgeige, wenn auch ohne Amtszeitbegrenzung. Um sein Amt zu erneuern benötigt er jedoch zuerst ein parlamentarisches Direktmandat, nachdem die Wahl der „Volksvertreter“ in Großbritannien allgemein abläuft.

In der Schweiz hält sich immer noch das Ideal des „Milizparlamentes“, also des arbeitenden Bürgers, der nebenbei ein politisches Mandat ausübt. 2017 lag diese Zahl bei etwa 80 Prozent, allerdings werden Nationalräte (Abgeordnete) auch entsoldet. Als wichtigste Kontrollfunktion gilt jedoch die Direkte Demokratie, die dem Bürger in wichtigen Belangen nach wie vor ein (vergleichsweise) erhebliches Mitspracherecht einräumt.

Also zurück nach Deutschland und Angela Merkel. Zweifelsohne hat sich IM Erika – die ihre letzte Amtszeit vor allem deshalb antreten konnte, weil an der CDU vorbei keine Regierungsbildung möglich war – wie Mehltau über das Land gelegt. (Wobei an sich schon eine wählbare Alternative zur Verfügung stand). Nur, handelt es sich hier um die Regel oder die Ausnahme?

1998 musste ihr Ziehvater Helmut Kohl ebenfalls an den Füssen aus dem Kanzleramt gezerrt werden, 1957 sicherte sich Konrad Adenauer die dritte Amtszeit mit der Wählerbestechung der umlagefinanzierten Rente. Wirtschaftlich verantwortlich handelnde Kanzler wie Ludwig Erhard und Gerhard Schröder wurden hingegen frühzeitig davongejagt.

Braucht Deutschland nach Angela Merkel also eine Begrenzung der Amtszeiten des Regierungschefs, wie es jene linken Tintenkleckser, die ihr so lange den Kanzleramtssessel sicherten, nun plötzlich fordern? Kurze Antwort: Ja!

Wahrscheinlich liegt es tatsächlich im Interesse fast aller Beteiligten, den seit 1918 staatspolitisch orientierungslosen Deutschen im herrschenden Sumpf der Parteienoligarchie, so zumindest ansatzweise vor sich selbst zu schützen.

Gastautor

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