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Die Herstellung von Recht und Ordnung

20. September 2020
in 6 min lesen

Wie bereits in meinem letzten Artikel angerissen, steht jede Gesellschaft vor der Herausforderung, Recht und Ordnung herzustellen und zu erhalten. Recht und Ordnung sind Rahmen und Fundament von Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Damit ein Land erfolgreich wirtschaften und den gesellschaftlichen Wohlstand und damit den Lebensstandard seiner Bewohner heben kann, muss ein gewisses MaรŸ an Sicherheit und Vertrauen im Land bestehen.

Man kรถnnte sagen, dass zuerst Recht und Ordnung produziert werden mรผssen, bevor Industrien entstehen und ihrerseits Gรผter produzieren kรถnnen. Ohne ein hinreichendes MaรŸ an Vertrauen in Vertrรคge und Absprachen kรคme jede Volkswirtschaft schnell zum Erliegen. Dieses MindestmaรŸ an gesellschaftlichem Vertrauen korrespondiert bei uns stark mit der Vorstellung, dass der Staat fรผr Recht und Ordnung sorgt. Diese Vorstellung soll im Folgenden genauer untersucht werden.

Dazu zuerst ein paar Gedanken zu menschlicher Kooperation und Gesellschaft. Wir wissen ja, dass die Menschheit schon lange vor der Entstehung moderner Staaten sowohl kooperierte als auch miteinander kรคmpfte. Es bedarf keiner รผbergeordneten Autoritรคt, damit Menschen miteinander zusammenarbeiten oder miteinander streiten – der Treiber hinter Kooperation und Konflikt ist das Eigeninteresse der Handelnden. Die arbeitsteilige Gesellschaft mit spezialisierten Berufen ist um Jahrtausende รคlter als das, was wir Staat nennen. Arbeitsteilung, Spezialisierung auf verschiedene Tรคtigkeiten und die Herausbildung von Berufen folgen schlicht und einfach der Einsicht, dass so effektiver produziert werden kann.

Mit der arbeitsteiligen Gesellschaft entsteht automatisch auch die Notwendigkeit des Handels. Wenn ich nicht selbstversorgerisch alle Gรผter meines Bedarfes selbst produziere, sondern mich auf die Produktion weniger Gรผter und/oder Dienstleistungen konzentriere, dann muss ich notwendigerweise mit anderen Menschen Handel betreiben, um meine Bedarfe zu decken. Die Notwendigkeit des Handels fรผhrt aus der Tauschwirtschaft in die Geldwirtschaft, ein Thema, das es noch an anderer Stelle zu vertiefen gilt.

Aber bleiben wir zunรคchst bei Arbeitsteilung und Recht & Ordnung. Zur Verdeutlichung, nimm dir mal einen Moment Zeit und versuche dir eine Welt vorzustellen, in der die Menschheit zur Selbstversorgung zurรผckkehrt und die Arbeitsteilung aufgibt. Eine Welt ohne Handel und ohne Vertrรคge, in der jeder Mensch alle seine Bedรผrfnisse selbst decken mรผsste. Wie wรผrde diese Welt wohl aussehen? Du mรผsstest selbst Kleidung, Lebensmittel, Wohnung, medizinische Versorgung usw. herstellen. Was wรผrde wohl mit der Weltbevรถlkerung innerhalb kurzer Zeit passieren?

Die Menschheit hat also die arbeitsteilige Gesellschaft mit vielen verschiedenen Berufen hervorgebracht, weil sie so mehr produzieren und somit reicher werden kann. Der Treiber dahinter ist das Eigeninteresse. Die Menschen treiben Handel miteinander, kooperieren miteinander, weil sie erkennen, dass sie davon profitieren. Die arbeitsteilige Gesellschaft mit all ihren Berufen, Errungenschaften und technischen Entwicklungen ist der Menschheit nicht von oben befohlen worden – sondern entstand aus Eigeninteresse der miteinander wirtschaftenden Menschen. Das ist wohlverstandener Kapitalismus: Menschen handeln miteinander, gehen Vertrรคge miteinander ein, weil beide Seiten davon profitieren, win-win, freiwillig und ganz ohne Zwang und Bevormundung.

In dieser arbeitsteiligen Gesellschaft kommt es dennoch unweigerlich immer wieder zu Konflikten – sprich: Sich zuwiderlaufende Interessen prallen aufeinander. Die menschliche Natur bringt sowohl die friedliche Kooperation als auch den unfriedlichen Konflikt hervor. Im Laufe der Zeit lernen alle Gesellschaften, dass es fรผr die Gesellschaft im Ganzen schlecht ist, die Konfliktparteien sich selbst zu รผberlassen. Die Lรถsung von Konflikten durch das Recht des Stรคrkeren hat hohe gesellschaftliche Kosten, wie z.B. Blutrache und Familienfehden. Eine Gesellschaft, die Jahr fรผr Jahr ansonsten produktive Gesellschaftsmitglieder an derartige Selbstjustiz verliert, ist eine unter sonst gleichen Bedingungen schwรคchere, weniger produktive, Gesellschaft. Aus dieser Einsicht entsteht die Funktion des Richters.

Ein Richter ist jemand, der Konflikte schlichtet. Zu Beginn war das beispielsweise der Stammesรคlteste, dem der Konflikt zwischen zwei dem Stamm zugehรถrigen Familien vorgetragen wurde und diesen dann schlichtete. Das Prinzip ist, dass eine Gesellschaft eine Autoritรคt als Schlichter anerkennt statt auf Selbstjustiz zu beharren – auch hier wieder aus Eigeninteresse, da die Gesellschaft erkennt, dass sie so weniger ihrer Mitglieder an Blutrache etc. verlieren wird.

Der Richter, oder Schlichter, ist also gesellschaftlich von enormer Bedeutung und maรŸgeblich an der Herstellung und Erhaltung von Recht & Ordnung beteiligt. Damit korrespondiert natรผrlich, dass die Richterfunktion immer von den anerkanntesten Menschen einer Gesellschaft erfรผllt werden muss. Damit ein Richterspruch von allen Konfliktparteien anerkannt werden konnte, musste der Richter eine Autoritรคtsperson sein. Logischerweise kam die Richterfunktion daher immer Personen weit oben in der gesellschaftlichen Hierarchie zu.

Halten wir vor allem Folgendes fest: Der Richter ist eine gesellschaftlich hoch angesehene Autoritรคtsperson und schlichtet Konflikte innerhalb „seiner“ Gesellschaft. Die Gesellschaft erkennt seinen Richterspruch aus Eigeninteresse an, da sie verstanden hat, dass Selbstjustiz gesellschaftlich zu teuer ist – sprich zu vielen ihrer produktiven Mitglieder das Leben kostet.

Stellen wir uns nun einmal vor, dass so ein Richter seine herausgehobene Stellung und Wichtigkeit ausnutzen will. Stellen wir uns vor, ein Richter beansprucht das Recht auch in Konflikten zu richten, in die er selbst verwickelt ist. Was hรคtte das fรผr Konsequenzen? Kรถnnte er dann nicht beliebig Konflikte anzetteln und diese zu seinen Gunsten entscheiden? Natรผrlich – und Menschen, die das klar erkennen, wรผrden sich niemals auf so einen Richter einlassen.

Stellen wir uns eine Gruppe von Menschen vor, die gesellschaftlich ganz am Anfang steht. Meinetwegen in irgendeinem Walking-Dead-Endzeitszenario. Die Zivilisation ist zusammengebrochen und ein paar hundert รœberlebende finden sich zusammen und fangen von vorne an. Diese „Gesellschaft“ erlebt im Laufe der Zeit ihre ersten internen Konflikte und รผberlegt, wie diese Konflikte geschlichtet werden kรถnnen. Wer soll unser Richter sein, wer sorgt fรผr Recht und Ordnung? Einige Mitglieder der Gruppe genieรŸen besonders hohes Ansehen und kommen grundsรคtzlich in Frage. Wenn nun einer dieser Kandidaten sagen wรผrde „Ich bin bereit, das Richteramt zu รผbernehmen – unter der Bedingung, dass ich fรผr alle Konflikte der Richter bin, also inklusiver solcher, in die ich selbst verwickelt bin.“ – wie hoch wรคren seine Chancen, unter dieser Bedingung fรผr das Richteramt ausgewรคhlt zu werden? Verschwindend gering, praktisch null. Da alle Gesellschaftsmitglieder sofort erkennen wรผrden, dass das den Richter de facto zum allmรคchtigen Tyrann machen wรผrde. Er kรถnnte beliebig Streit vom Zaun brechen und dann zu seinen Gunsten „schlichten.“ Kein Eigentum, kein Recht, nichts wรคre mehr sicher, alles wรคre nur noch von seiner Gnade bzw. von seiner Angst vor einem Aufstand abhรคngig.

Vergleichen wir das nun einmal mit der Ist-Situation in Deutschland im Jahr 2020: Alle Richter haben den gleichen Arbeitgeber und die gleiche Einkommensquelle. Selbiges gilt fรผr alle Erfรผllungsgehilfen der Richter. Alle Gesetze, die von den Richtern interpretiert und angewendet werden, unterliegen dem gleichen Gesetzgeber. Ganz offensichtlich sind die Richter und die Beamten, die ihre Entscheidungen umsetzen, Teil des Staats. Ganz offensichtlich werden Regeln, die von eben diesen Richtern und ihren Erfรผllungsgehilfen angewendet und durchgesetzt werden, ebenfalls vom Staat gemacht. Alle Konflikte auf dem Staatsgebiet werden von staatlichen Richtern entschieden, inklusive solcher Konflikte, in die der Sta
at selbst verwickelt ist. Ganz offensichtlich ist der Staat also in eben genau der allmรคchtigen Position, die unsere kleine Gesellschaft im letzten Absatz nie zugelassen hรคtte.

Was bedeutet das in der Praxis? Dazu ein konkretes Beispiel: Anfang des Jahres habe ich einen Grundsteuerbescheid erhalten, in dem die Grundsteuer fรผr mein Haus um 53 % erhรถht wurde. Dagegen habe ich „Rechtsbehelf eingelegt“, wie das so schรถn heiรŸt – und nach einer Begrรผndung gefragt. Nach monatelangem Schriftwechsel war das Ergebnis folgendes: In einem Telefonat teilte mir eine wohlmeinende Mitarbeiterin des Finanzamtes mit, dass sie an meiner Stelle alle Rechtsbehelfe und Klagen zurรผckziehen wรผrde, da am Ende ja das Verwaltungsgericht รผber meine Klagen entscheiden wรผrde und der Richter dort natรผrlich nicht seinen Dienstherren in die Pfanne hauen wรผrde. AuรŸerdem wรผrden mir dann auch noch weitere Kosten durch den verlorenen Prozess entstehen. An einer Begrรผndung fรผr die 53 % Steuererhรถhung hat รผbrigens nicht einmal jemand versucht. Widerstand zwecklos, Sie werden ausgesaugt.

Das ist alltรคgliches legales Unrecht. Legal, aber nicht legitim. Und jetzt รผbertragen wir das mal auf ernstere Themen als Geld, nรคmlich auf unsere Gesundheit. Wenn der Staat beispielsweise Corona-Zwangsimpfungen beschlieรŸt, dann kann man genau bei dem Staat dagegen klagen, der die Zwangsimpfung beschlossen hat. Wie erfolgversprechend ist das?

Oder die Bestellung und Bezahlung der Impfstoffe auf Kosten der Steuerzahler – natรผrlich ohne die Bevรถlkerung dazu abstimmen zu lassen. Oder die kรผnftigen weiteren Erhรถhungen der Zwangsabgaben, um die vielen Milliarden an Corona-Kosten zu refinanzieren. All das setzt der Staat einseitig fest – und รผber jede Klage dagegen kann er selbst entscheiden. Oder die Klage einfach abweisen, siehe der Fall Beate Bahner.

Wie man es dreht und wendet: Ein Staat ist Monopolist auf die Richterfunktion in der von ihm beherrschten Gesellschaft. Fรผr die Produktion aller anderen Gรผter sollen Monopole durch das Bundeskartellamt verhindert werden – eben weil Monopole immer zum Missbrauch einladen und entsprechend gefรคhrlich sind – doch ausgerechnet fรผr die Produktion von Recht und Ordnung haben wir einen Monopolisten – den Staat. Dieses Monopol wandelt Schritt fรผr Schritt Recht in Unrecht und Ordnung in Unordnung. Das staatliche Monopol auf das Machen, Anwenden und Durchsetzen der gesellschaftlichen Regeln korrumpiert den Rechtsstaat zum Unrechtsstaat und fรผhrt in die Tyrannis. Die Lรถsungsmรถglichkeiten sind simpel – jedoch mit erheblichem Machtverlust fรผr den Staat verbunden und deswegen in weiter Ferne. Das schauen wir uns nรคchste Woche genauer an.

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