Stuttgart. Unter den aktuellen Corona Beschrรคnkungen klingt es wie eine Erzรคhlung aus einem vergangenen Jahrhundert. Aber noch im Juni feierte die Schwabenjugend in der baden-wรผrttembergischen Hauptstadt wie sonst nur die Hamburger Partygรคnger zum G-20 Gipfel.
Die exzessive Feierlaune der Stuttgarter โParty- und Eventszeneโ sorgte damals Deutschland weit fรผr Schlagzeilen. Zahlreichen Hauptstromberichten zufolge schwappte die jugendliche Energie nach Monaten der Freiheitsbeschrรคnkung leicht รผber. Vereinzelt soll es auch zu Sachbeschรคdigungen gekommen sein.
Nun gut, wer will schon behaupten, wรคhrend seiner Jugend in den 1950 er Jahren nicht ab und zu einen Handyladen verwรผstet zu haben? Und das, wo viele dieser Kleinunternehmen damals gerade erst von tรผrkischen Gastarbeitern wiederaufgebaut worden waren.
Nur kann โFeiernโ in Corona Zeiten nun mal schnell Menschenleben fordern und wurde entsprechend โreguliertโ. Zwei der sommerlichen Partygรคnger wurden deshalb vor dem Stuttgarter Landgericht zu Jugendstrafen verurteilt. Ein โ18-jรคhrigerโ sowie ein โMannโ mรผssen fรผr zweieinhalb Jahre ins Gefรคngnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewรคhrungsstrafe gefordert.
Die Verteidigung kรผndigte Berufung an. Vielleicht findet sich im nรคchsten Prozess ja ein verstรคndnisvoller 68er Richter. Schlieรlich sollte man auch den sozialen Faktor beachten. Zweieinhalb Jahre Verzรถgerung des Ingenieurs- und Medizinstudiums wรผrde die Rehabilitationsfรคhigkeit wohl kaum stรคrken.

