Freiheit ist die Abwesenheit von Zwang. Diese knappe Definition ist vollkommen ausreichend, und alle Versuche, dieser โnegativen Freiheitโ eine โpositive Freiheitโ gegenรผberzustellen und zu behaupten, diese sei der ersteren vorzuziehen, mรผssen im Ergebnis eine Abschaffung von Freiheit zur Folge haben. โPositive Freiheitโ gibt es nur als Zwillingsschwester der Unfreiheit. Wรคhrend der klassische Liberalismus nur ein Menschenrecht (und alle logisch aus diesem ableitbaren Rechte) kennt, nรคmlich das Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden, haben sogenannte Linksliberale eine ganze Reihe weiterer โRechteโ oder โFreiheitenโ konstruiert, fรผr deren Durchsetzung das Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden, unentwegt missachtet wird.
Liberale oder Libertรคre wissen, dass die Ungleichheit der Preis der Freiheit ist, โLinksliberaleโ mรถchten Gleichheit um jeden Preis. Anna Schneider, eine der angenehmsten Kolumnistinnen der deutschen Presselandschaft, schreibt deshalb in ihrem Buch „Freiheit beginnt beim Ich“:
โAllein das Wort โlinksliberalโ beschreibt eine Unmรถglichkeit โ wer liberal ist, ist nicht links, und wer links ist, ist nicht liberal.โ
Bissig fรผgt sie noch hinzu, niemand brauche โgelbe Sozialdemokratenโ. Zwar bin ich ebenfalls der Auffassung, Umverteilung gehe grundsรคtzlich mit Zwang einher, und wรผrde es begrรผรen, wenn sich der Staat mehr auf seine Kernkompetenzen Verteidigung, Innere Sicherheit und Infrastruktur beschrรคnken wรผrde, statt immer mehr Ver- und Gebotsgesetze zu produzieren, aber einer uneingeschrรคnkten Herrschaft des Marktes rede ich nicht das Wort. Wo dem Staat nicht gestattet wird, in Ausnahmesituationen in das freie Spiel der Krรคfte einzugreifen โ etwa um die Bildung von Kartellen und Monopolen zu verhindern โ, fรผhrt der Weg geradewegs in eine totale Herrschaft der multinationalen Konzerne und somit potenziell in eine neue Form der Unfreiheit. Auf ein Kartellamt sollte daher auch ein libertรคres Gemeinwesen nicht verzichten. Nationalstaaten sind die einzigen Akteure, die der Macht von Konzernriesen heute noch etwas entgegenzusetzen haben.
Ein Beispiel fรผr eine notwendige Intervention des Staates stellt beispielsweise das Verbot von Blei in Benzin dar. Als der Besitz von Automobilen in den Vereinigten Staaten in den 1950er und 1960er Jahren stark zunahm, vervielfachte sich auch die Menge des mit den Abgasen in Kniehรถhe ausgestoรenen giftigen Schwermetalls. Es begann, sich in den Kรถrpern von Millionen von Menschen anzureichern. Obwohl es bereits sehr frรผh Hinweise auf die gesundheitsschรคdigende Wirkung des bleihaltigen Benzins gab, machten die Raffinerien keine Anstalten, etwas an der Situation zu รคndern. Zwar stieร Jimmy Carters Administration eine teilweise Rรผckkehr zu unverbleitem Benzin an, doch wurde dieser Prozess unter Ronald Reagan beinahe wieder umgekehrt, als dieser es der Umweltschutzbehรถrde erschwerte, neue Regulierungen einzufรผhren und bestehende Regulierungen durchzusetzen. Erst die gemeinsamen Bemรผhungen einer Gruppe von republikanischen und demokratischen Kongressabgeordneten fรผhrten zum endgรผltigen Durchbruch, sodass ab den 1990er Jahren schlieรlich kein verbleites Benzin mehr an amerikanischen Zapfsรคulen erhรคltlich war. In Deutschland beschloss die Bundesregierung eine Einfรผhrung des bleifreien Benzins zum 1. Januar 1986, aber die meisten Autofahrer griffen โ auch aus Kostengrรผnden โ noch jahrelang zum verbleiten Sprit. Europaweit wurde das bleihaltige Benzin erst im Jahr 2000 verboten.
Wenn ein Autofahrer mit der Wahl des verbleiten Benzins nur sich selbst schaden wรผrde, sprรคche nichts zwingend dafรผr, diesen Sprit vom Markt zu nehmen, da jedoch alle von den negativen Folgen betroffen sind und darรผber hinaus die Umwelt massiv Schaden nimmt, muss der Staat handeln, wenn die Raffinerien und Tankstellen kein Einsehen haben. Allerdings sollte man diesen staatlichen Eingriff als eine Form legitimen Zwangs bezeichnen, die die absolute Ausnahme bleiben muss.
Keine Ausnahmen und keine Kompromisse darf es in einem freien Gemeinwesen hingegen hinsichtlich der Meinungs- bzw. Redefreiheit geben. Jeder sollte das Recht haben, Unsinn zu verzapfen. Die Freiheit, die ich meine, erschรถpft sich nicht in der Freiheit von Unternehmern, sondern dient dem mรผndigen Bรผrger als veritables Abwehrrecht gegen einen potenziell รผbergriffigen Staat. Mir persรถnlich wรคre es sogar weitaus lieber, von โroten Libertรคrenโ oder โgelben Sozialdemokratenโ regiert zu werden, als in einem wirtschaftsliberalen Staat eine Einschrรคnkung der Redefreiheit hinnehmen zu mรผssen. Niemand verkรถrpert den freiheitlichen Sozialisten, den es nach Anna Schneider nicht gibt, so gut wie George Orwell.
In meinem Traum von der freien Republik als einer wahrhaft liberalen Demokratie gibt es keine Parteiverbote, keine Einschrรคnkung der Meinungsfreiheit, keinen Impfzwang und keine strafbewehrte โBeleidigungโ oder โDelegitimierung des Staatesโ. Die Freiheit, die ich meine, schlieรt das Recht ein, die Deutschen UND JEDES ANDERE VOLK als โKรถterrasseโ zu bezeichnen, fremde Staatsoberhรคupter zu schmรคhen, an einem Christopher-Street-Day oder an einer Gegendemonstration teilzunehmen, nackt durch die Stadt zu laufen, Passanten in der Fuรgรคngerzone vor Aliens oder der Katholischen Kirche zu warnen, den Koran zu verbrennen, ein Gedรคchtnis-Konzert fรผr Lenin zu organisieren oder fรผr die Errichtung eines Matriarchats einzutreten. Aber bitte alles gewaltlos.
Volksverhetzung und Beleidigung sowie die Leugnung offenkundiger Tatsachen, von denen jeder Mensch mit einem IQ รผber 80 weiร, dass sie passiert sind, sollten nicht strafbar sein. Wer eine antisemitische Parole an eine Synagoge schmiert, sollte wegen Sachbeschรคdigung belangt werden, nicht wegen seiner (zugegebenermaรen ekelhaften) Gesinnung. Gesinnungsjustiz ist eines freien Staates unwรผrdig.

