Selten hat sich die Heuchelei europäischer Bündnispartner der USA so rasch als eingespielte Doppelmoral entpuppt wie in den vergangenen Tagen. Am 13. September veröffentlichte Präsident Donald Trump auf seiner Nachrichtenplattform Truth Social einen „Brief an alle NATO-Staaten und die Welt“. Darin teilte er mit, welche Bedingungen er erfüllt sehen will, ehe er bereit ist, wegen des Ukraine-Kriegs weitere Sanktionen gegen Rußland zu verhängen: 1. Alle NATO-Staaten sollen aufhören, russisches Öl zu kaufen. Daß es Ungarn, die Slowakei und die Türkei noch immer beziehen, sei „schockierend. Es schwächt unsere Verhandlungsposition erheblich“. 2. Alle NATO-Staaten sollen gegen China Strafzölle in Höhe von 50 bis 100 Prozent verhängen. Schließlich ist Peking Hauptabnehmer des russischen Öls und damit neben Indien wichtigster Financier des Krieges.
Eigentlich hätten die Europäer jetzt jubilieren müssen. Seit Monaten hatten sie Washington immer wieder wissen lassen, wie großartig amerikanische Strafzölle gegen China wären. Ein entsprechender Gesetzentwurf des republikanischen US-Senators Lindsey Graham, der Zölle von 500 Prozent gegen Abnehmer russischen Öls vorsieht, wurde in Brüssel überschwenglich gelobt. Daß Trump Indien mit einem Zusatzzoll von 25 Prozent abstrafte, stieß in der EU jedoch auf Ablehnung, schließlich will man mit Delhi einen Handelsvertrag schließen. Und Zollstrafen gegen den Wirtschaftspartner China kommen seitens der EU schon gar nicht in Frage. Wegen der ökonomischen Abhängigkeit von Peking ist die Angst vor Gegenzöllen einfach zu groß. „Europa sieht etwas albern aus“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ einen Brüsseler Diplomaten. „Wir wollen, daß die USA tun, was wir selbst zu tun nicht bereit sind.“
Ein perfides Doppelspiel inszenieren westliche Staaten seit Jahrzehnten auch hinsichtlich der Menschenrechte, die sie zu universellen demokratischen Werten erklärt haben, die in autoritär regierten Ländern wie China ständig mißachtet würden. Die ursprüngliche Vorstellung derartiger Rechte entstammt in der Tat europäischer Denktradition und soll primär das Individuum vor der Willkür des Staates schützen. Erstmals 1948 wurden diese Prinzipien in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von den Vereinten Nationen festgelegt. Damals jedoch gehörte die 1949 gegründete Volksrepublik China nicht der UNO an, während die meisten Staaten der Dritten Welt noch gar nicht existierten, sondern von ihren westlichen Kolonialherren erst viel später die Unabhängigkeit und damit die Voraussetzung für die Realisierung der beschworenen Rechte erkämpften.
Im Jahr 1966 einigte sich die UNO auf zwei Vertragstexte, mit denen die Menschenrechte entscheidend erweitert, kodifiziert und verpflichtend geregelt werden sollten. Sie traten 1976 in Kraft und sind inzwischen von fast allen Mitgliedsstaaten, auch von China, ratifiziert worden. Während der erste Pakt die politischen und bürgerlichen Individualrechte festlegt, werden im zweiten Pakt Kollektivrechte in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Kultur verankert – so das Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit, auf Gesundheit, den Schutz der Familie sowie auf Bildung. Chinas Regierung kann daher für sich in Anspruch nehmen, für ein Volk, das 1949 noch zu 80 Prozent aus Analphabeten bestand und Hunger litt, die elementaren Menschenrechte erfüllt zu haben, ohne die ein Leben in Würde überhaupt nicht vorstellbar ist. Heute ist die Volksrepublik die zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt. Westliche Beobachter beharren aber auf dem Vorrang der Individualrechte und beschuldigen Peking permanent der schlimmsten Vergehen.
Im deutschsprachigen Raum ist der Schweizer Jurist und Sinologe Harro von Senger einer der wenigen, die sich um ein differenziertes Bild bemühen. In seiner 2013 veröffentlichten Abhandlung „Die VR China und die Menschenrechte“ konstatiert er:
„Von der Erklärung der Menschenrechte von 1948 angefangen bis zur Schlußerklärung der Wiener Menschenrechts-Weltkonferenz von 1993 läßt sich bis zur Gegenwart aus den einschlägigen UNO-Verlautbarungen keine Hierarchie von Menschenrechten herausinterpretieren.“
Daher lehne China eine Ignorierung ganzer Kategorien ab – eine Ausgrenzung, die sich auf die euro-amerikanische These eines sogenannten ´harten Kernsˋ von Menschenrechten stütze. Peking bekenne sich vielmehr zum Grundsatz der Unteilbarkeit und der wechselseitigen Abhängigkeit aller Menschenrechte und betrachte zum Beispiel das Recht auf Entwicklung, das Recht auf Nahrung und das Recht auf Arbeit als genauso vollgültig wie irgendein anderes. Harro von Senger weist auch darauf hin, daß es aus Sicht der UNO kein einzelnes politisches System gibt, das für alle Nationen und Völker in gleicher Weise geeignet ist, da jedes System unterschiedlichen historischen, kulturellen und religiösen Faktoren unterworfen ist. Daraus ergebe sich, daß westliche Formen der Demokratie nicht die einzig gültigen sind. Die UNO-Menschenrechtskommission habe daher am 23. April 2003 mit 29 gegen 12 Stimmen bei 12 Enthaltungen eine entsprechende Resolution verabschiedet: „There is no universal model of democracy.“
Aus all dem geht hervor, daß Menschenrechte weder überzeitlich noch überörtlich sind. Trotz ihres supranationalen Anspruchs werden sie in Einzelstaaten zur Geltung gebracht, die wiederum das Verhältnis zwischen Individuum und Kollektiv immer wieder neu bestimmen müssen. Das im Vergleich zum Westen andere Verständnis vom Wechselverhältnis zwischen Regierung und Volk sowie von der Rolle des Staates hat somit zu gravierenden Unterschieden auch in der politischen Kultur geführt – die ostasiatischen Vorstellungen von Ordnung, Macht, Autorität und Hierarchie begünstigen eher autoritäre als westlich-demokratische Strukturen. Hierzulande haben Politiker und Journalisten jedoch seit Jahrzehnten die „westlichen Werte“ zum alleinigen Maßstab gemacht. Immer häufiger müssen sie nun feststellen, daß sie wegen ihrer einseitigen Moralpredigten nicht nur im „globalen Süden“ auf taube Ohren stoßen und der Heuchelei geziehen werden. Auch in diesem Fall – ganz abgesehen von den jüngsten Verbrechen in Utah und in Gaza – kann man sich der Einsicht nicht verschließen, letztendlich habe Gottfried Benn mit seiner schwärzesten Aussage zum Homo sapiens doch recht: „Die Krone der Schöpfung – der Mensch, das Schwein“.

