Wohl nicht mehr lange dürfte der parteilose Wolfram Weimer seinen Posten als Kulturstaatsminister behalten – zu häufig hat er die Gralshüter der liberalen Kunst- und Kulturszene verärgert, zuletzt mit einer Aktion, für die er eigentlich höchstes Lob verdient hätte: Anfang März berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, drei linke Buchläden, die von der Jury für den „Deutschen Buchhandlungspreis 2025“ nominiert wurden, habe Weimer wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der 118 Namen umfassenden Liste gestrichen.
Bis heute speien nahezu alle Medien Gift und Galle. Ein Höhepunkt wird am 19. März der Beginn der Leipziger Buchmesse sein, denn auf ihr sollte der Preis eigentlich verliehen werden. Doch der Festakt wurde abgesagt. Ausrichter des Preises, der jährlich an etwa 100 von den rund 3.000 Buchhandlungen mit staatlichen Geldern in Höhe von 7.000 bis 25.000 Euro vergeben wird, ist das Kulturstaatsministerium. Ausgezeichnet werden Buchläden, die sich „in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben“.
Bei den drei inkriminierten Geschäften handelt es sich um den Berliner Laden „Zur schwankenden Weltkugel“, den „Golden Shop“ in Bremen und um die „Rote Straße“ in Göttingen. Daß die drei zum linken Spektrum gehören, verschweigen sie nicht, denn sie verstehen sich selbst als emanzipatorisch und kritisch. Ihr Sortiment umfaßt Themen wie Antikapitalismus, Feminismus und antikoloniales Denken. Einer der Läden grüßt über dem Eingang mit dem Slogan „Deutschland verrecke bitte“, ein anderer ziert seine Straßenfront mit den Aufschriften „Heimat ist Aufruf zum Mord“ sowie „Blutsverwandtschaft ist eine Geisteskrankheit“. In den letzten Jahren wurden alle drei erstaunlicherweise bereits staatlich gefördert und sogar mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet.
Die Anwälte der drei Läden werfen Weimer vor, sie „aktiv getäuscht“ zu haben. Als Belege führen sie e-Mails an, in denen es heißt, daß die Buchhandlungen „von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt“ worden seien. Die Jury wiederum erklärte, nicht sie, sondern Weimer selbst habe die Entscheidung getroffen. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur stellte der Minister klar:
„Kunst- und Meinungsfreiheit sind die wichtigsten demokratischen Errungenschaften, die ich immer verteidigen werde. Kulturpolitik hat aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Verteilung von Steuergeldern geht. Sie sollten nur an Institutionen gehen, die über jeden Zweifel erhaben sind.“
In den drei Einzelfällen, so Weimer, seien „konkrete Hinweise“ überprüft worden. Genutzt worden sei dabei das sogenannte Haber-Verfahren, eine 2004 vom Bundesinnenministerium eingeführte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. Für die „Süddeutsche“ schrillten jetzt alle Alarmsirenen. In einem mehr als halbseitigen Artikel warnte das Blatt am 13. März:
„Die ganze Aufregung um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der Buchhandlungen heimlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüfen ließ, ist allem Anschein nach nur ein kleiner Teil eines viel größeren Plans. Denn nach Recherchen der ´Süddeutschen Zeitung´ wirbt das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) bei Ministerien und auch Behörden des Bundes dafür, es Wolfram Weimer gleichzutun. Die Rede ist von einem flächendeckenden Vorgehen: Staatliche Stellen, heißt es, müssten sicherstellen, dass Fördergeld nicht an Extremisten fließt.“
Weiter mit dem Schreckensbild der linksliberalen SZ: Personen oder Gruppen, über die dem Verfassungsschutz relevante Erkenntnisse vorlägen, solle kein staatliches Geld gewährt werden. Behörden müßten daher bei jedem Antrag den Verfassungsschutz konsultieren. Schon seit 2017 biete das Innenministerium anderen staatlichen Stellen an, heimlich vorab Erkundigungen durch den Verfassungsschutz einzuholen und überprüfen zu lassen, ob gegen die betreffenden Personen „verfasssungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen. Damals war der SZ zufolge Thomas de Maizière (CDU) Bundesinnenminister. Seine Staatssekretärin Emily Haber, später Botschafterin in den USA, habe das entsprechende Verfahren in einem Erlaß allen Ministerien vorgeschlagen.
Was linke Kritiker als „Gesinnungsschnüffelei“ und „Einschüchterung der Zivilgesellschaft“ verurteilen, ist längst nicht mehr geheim. Selbst die SZ mußte eingestehen:
„Eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger förderte vor wenigen Monaten zutage, welche Dimension die Prüfung bislang schon angenommen hatte. Insgesamt wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 etwa 1.230 zivilgesellschaftliche Organisationen und fast 1.300 Einzelpersonen geprüft. In mehr als 200 Fällen meldete der Verfassungsschutz dann ´verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse ´ an die Behörden zurück. In der Regel bedeutete das: Fördergeld wurde nicht bewilligt, und die Person erfuhr nicht, wieso.“
So what, möchte man schulterzuckend fragen. Zumindest in diesem Fall werden meine Steuergelder nicht verschleudert.


Tja, ohne die Knete von dem Staat, den sie eigentlich offiziell ablehnen, würden die wohl nicht klarkommen.
Wer sollte auch deren Zeug kaufen?
Da lob ich mir patriotische Zeitschriften/Webseiten wie die Krautzone; die kommen ohne BRD-Fördergeld aus 🙂
Zivilgesellschaftliche Organisatione… Ich lache mich tot..