Stolzfahne im Büro? (K)eine gute Idee

28. April 2026
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Vor dem Gießener Arbeitsgericht hat ein Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der letztes Jahr in seinem Büro den Stolzmonat gefeiert hatte, nach Clownsregeln mitgespielt und gewonnen: Er konnte sich in seine alte Arbeitsstelle zurückklagen und bekam 17.000 Euro Lohnausfall-Entschädigung zugesprochen. Vorangegangen war eine Kündigung wegen des Aufhängens einer Stolzfahne, also der an die Regenbogenflagge angelehnten abgestuften Version der Deutschlandfarben, in seinem Büro.

So weit, so vernünftig. Der Prozess selber fand jedoch auf halbem Weg vom dystopischen Gesinnungsgericht in die Clownsschule statt. Ein Vertreter der Bundesregierung gab zu Protokoll, dass man das Hissen der Stolzfahne als „Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ werte. Wegen der „Schwere des Falls“ sei eine vorherige Abmahnung daher überflüssig gewesen.

Der Richter stimmte Ersterem zu und verlangte vom Kläger ein Bekenntnis zur Verfassung, welches dieser auch ablegte. Er bezeichnete das Schmücken seines Arbeitsplatzes mit den Farben unseres Landes selbst als „Fehler“ und gab an, die politische Konnotation der Flagge nicht gekannt zu haben. Er habe sie im Internet gefunden und ästhetisch ansprechend gefunden, woraufhin er sie selber drucken ließ.

Als derjenige, der den Stolzmonat ins Leben gerufen hat, kann ich zu besagter politischer Konnotation ein bisschen was erzählen: Es geht darum, zu entlarven, dass in den letzten Jahrzehnten eine leise Revolution stattgefunden hat, in der die Schalthebel der Macht von Leuten übernommen wurden, die die althergebrachte Gesellschaftsordnung und jede Form von positivem deutschem „Wir“-Gefühl ablehnen. Die Deutschland und seine Symbole als ein Ärgernis betrachten, das auf lange Sicht in einem antinationalen „Wir“ aufgehen soll, das sich alleine dadurch positiv definiert, dass jeder dazugehören kann, es also beliebig ist.

Die staatlich finanzierte und vielfach von höchster Stelle ausgezeichnete Amadeu Antonio Stiftung hatte 2023 auf den ersten Stolzmonat wie folgt reagiert:

„Er verkauft damit Nationalstolz, der in Deutschland Grundlage für rassistische Morde, antisemitische Pogrome, menschenfeindliche Grenzpolitik etc. genutzt wird, als subversiv.“

Für relevante Teile der Machthaber in Staatsapparat und Kultur ist ein positiver Bezug auf Deutschland gleichbedeutend mit der Abfahrt Richtung Massenmord. Das einzige, das wirksam vor dem Rückfall der Deutschen in eine ihnen im besonderen Maß eigene Grausamkeit schützt, sei die Überwindung des Deutschen: der stolzen Identifikation damit und schließlich seiner demografischen Vorherrschaft durch „massiven Zuzug“ (so Axel Steier, Chef und Gründer von „Mission Lifeline“).

Weil die wenigsten Deutschen demoralisiert genug sind, eine solche, allem, was sie ausmacht, offen feindselig gegenüberstehende Hegemonie zu akzeptieren, werden sie nur selten so deutlich. Und das ist die Hauptfunktion der Stolzfahne als frischer, memetisch verwertbarer Version der Nationalflagge: Sie zwingt sie dazu.

Organe wie der Staatsschutz werden zu hauptberuflichen Schwarz-Rot-Gold-Jägern. Regierungsvertreter erklären eine leicht abgewandelte, historisch unbelastete Version der Landesflagge vor Gericht zum „Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Sie offenbaren, dass sie den kleinsten gemeinsamen Nenner positiver deutscher Identität, der, wenn auch diffus, immer noch vom Großteil der Deutschen geteilt wird, ausmerzen wollen. Dass jeder von ihnen gemeint ist, wenn sie dem „Rechtsextremismus“ den Kampf ansagen: Es geht darum, dass ihr nicht aufmuckt. Und ein ansprechender Remix eurer Nationalfarben ist Aufmucken genug.

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Der Richter wies die Darstellung des BAMF-Mitarbeiters, er habe die Flagge nicht als politisches Symbol wahrgenommen, zurück: Der Kläger habe sich „gegenüber Kollegen durchaus als politisch interessiert gezeigt“. Dass die Frage, ob jemand „politisch interessiert“ sei, vor Gericht zum Diskussionsgegenstand wird, kennt man aus totalitären Systemen, in denen „unpolitisch“ zu sein als Schutzbehauptung gegen politische Verfolgung dient. 

Angerechnet wurde ihm jedoch, dass er seine nun unter die Lupe genommenen Fälle allesamt sauber bearbeitet sowie an einer „Diversitätsschulung“ teilgenommen hatte. Daher sei „nicht zweifelsfrei“ davon auszugehen, dass er „den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen“ habe, und deswegen sei zunächst eine Abmahnung angemessen gewesen. 

Diesen heutigen „Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ hätten auch die meisten der Verfasser des Grundgesetzes nicht nur verlassen, sie hatten ihn noch nie betreten. Dass eine spielerische Hommage an die Nationalfarben im Büro in der Zukunft einmal aus Regierungssicht verfassungsfeindlichen Extremismus darstellen würde, hätten sie vermutlich als schrägen Witz aufgefasst. 

Dass derjenige sich dann mit dem Besuch weltanschaulicher Umerziehungskurse und der Ausflucht, doch eigentlich unpolitisch zu sein, rausreden muss – woraufhin der Richter unter seinen Kollegen herumschnüffelt, ob er sich nicht doch mal „politisch interessiert gezeigt“ habe –, wäre als Indiz dafür verstanden worden, dass Deutschland wieder in ein grundlegend anderes Gesellschaftssystem überführt wurde.

Dem Mitarbeiter, der sich jetzt über den nachträglich fürstlich bezahlten Urlaub und die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz freuen darf, ist das taktische „Cucken“ vor Gericht nicht zu verübeln. Es ist eine Zwickmühle für Dissidenten in jedem repressiven System: Fordert man Idealismus bis zur Selbstschädigung ein, selbst wenn der Ertrag davon gering wäre? Und das schon vom reinen Sympathisanten, der sein Geld mit bürgerlicher Arbeit verdienen muss? Unklug, denke ich.

Nur wirklich beugen dürfen sie dich natürlich nicht. Meine Empfehlung als neue Wanddeko im alten Büro also: einfach eine Deutschlandfahne. Sie hassen dich ja sowieso schon wie die Pest. Sollen sie sich also dafür mal ’nen lustigen Abmahnungstext aus den Fingern saugen.

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