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Eine landesherrliche Institution

9. Juni 2020
in 2 min lesen

von Gerd Breternitz

โ€žDurch die vom Landesherrn vorgenommene Wahl und Einsetzung eines Richters wurde das Gogericht mehr und mehr zu einer landesherrlichen Institution.โ€
– Justizwesen und Hexenverfolgung Stadtarchiv Meschede.

Hier schon zeigt sich das Grundรผbel. Die Gerichtsbarkeit liegt entweder gleich beim Landesherren oder wie oben wird der Richter vom Landesherren eingesetzt. Es gibt keine Gewaltenteilung und keine unabhรคngigen Gerichte.

Das zieht sich durch unsere ganze Geschichte. Letztlich lรครŸt auch der Volksgerichtshof der Nazis grรผรŸen. Oder Hilde Benjamin in der DDR. Aber wie sieht es heute aus?

In Deutschland sehen wir aktuell eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft und wir sehen, daรŸ die Gerichtsprรคsidenten nach der Gerichtsverfassungsverordnung von 1933, von den Justizministern eingesetzt werden.

Kurz und gut, der vielgepriesene Rechtsstaat Deutschland steht auf tรถnernen FรผรŸen und ist nur ein Scheinrechtsstaat, sonst wรคren Verfassungsgerichtsurteile wie das zu den Zwangsrundfunkgebรผhren gar nicht mรถglich. Auch die Rechtsprechung zur EU ist mehr als fragwรผrdig.

DaรŸ man Fernsehgebรผhren von Leuten unter Zwang erhebt, die gar kein Rundfunkgerรคt besitzen und die auch gar nicht die Segnungen des ร–ffentlich-Rechtlichen-Rundfunks wahrnehmen wollen, wird vom Gericht gebilligt mit dem Hinweis, daรŸ fรผr das Angebot bezahlt werden mรผsse โ€“ es sei aber keineswegs eine Steuer. Dafรผr zahlt man aber fรผr Staatspropaganda. Auch der Rundfunk ist nรคmlich nicht unabhรคngig โ€“ siehe Rundfunkrรคte.

Eine erstaunliche richterliche Akrobatik. Vergleichsweise mรผรŸten dann auch alle eine Jahreskarte fรผr die Bahn bezahlen, weil sie das Angebot ja wahrnehmen kรถnnten. Ganz akrobatisch wird es aber, wenn die Rundfunkgebรผhren als โ€žDemokratieabgabeโ€œ bezeichnet werden. Hinzu kommen Gesetze, wie z.B. ยง130, der sich gegen die Meinungsfreiheit richtet und das โ€œNetzwerkDGโ€, das eine verfassungswidrige Zensur darstellt – auch wenn man die privaten Anbieter wie Facebook oder YouTube die Drecksarbeit machen lรคsst.

Leider sehen wir heute zunehmend Urteile von Gerichten, die wir nicht mehr nachvollziehen kรถnnen und die selbst das niedergeschriebene Recht verdrehen. So sehen z.B. Staatsanwaltschaften in der Bedrohung von Wirten und politisch anderen Meinungen durch die ANTIFA โ€žkeine Bedrohungโ€œ – selbst wenn es heute zur Tagesordnung zรคhlt, daรŸ die ANTIFA als terroristische Vereinigung als Brandstifter, Schlรคger und Plรผnderer durch das Land zieht. Der Paragraph der รผblen Nachrede, der sogar Gefรคngnisstrafen beinhaltet, wird von vielen Staatsanwaltschaften nicht mehr wirklich verfolgt, sie stellen das gern ein.

So kann es schon mal vorkommen, daรŸ Mรถrder in einem Verfahren 15 Jahre Gefรคngnis mit Sicherungsverwahrung bekommen und andere mit lรคcherlich geringen Strafen davonkommen oder sogar auf Bewรคhrung wieder freikommen. Die Urteile lassen sich die letzen 50 Jahre der Presse entnehmen. Da kommt schon manchmal der Verdacht der Willkรผr auf. DIe beiden markantesten Beispiele waren die Verurteilungen eines 31-jรคhrigen Deutschen, der mit einer selbstgebauten Bombe eine Mosche leicht beschรคdigte. Es kam zu keinem Personenschaden. Der Tรคter kam 2018 fรผr fast zehn Jahre in Haft. Zwei Jahre spรคter das andere Extrem: Ein angeblich minderjรคhriger Syrer prรผgelt den 30-jรคhrigen Markus H. nieder. Er stirbt an den Folgen des Sturzes. Nach fast drei Jahren Hin-und-Her kommt es zu einem Urteil: Zwei Jahre auf Bewรคhrung. Der Tรคter bleibt auf freiem FuรŸ.

Wenn es keine ordentliche Gewaltenteilung gibt und die Richter von unserem Verfassungsgericht als Parteimitglieder von unseren Parteien eingesetzt werden, dann ist auch der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat in Gefahr. Zuletzt wurde das Ganze richtig absurd: Barbara Borchardt, Mitgrรผnderin einer linksextremistischen Vereinigung (Die Antikapitalistische Linke), wurde von der Politik zur Verfassungsrichterin in Meck-Pom gewรคhlt. Aber auch vor solchen Extremfรคllen waren die Verfassungsgerichte schon eine โ€œganz und gar landesherrliche Traditionโ€.

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