Ulrich Kutschera, Professor fรผr Evolutionsbiologie in Kassel und Stanford, wurde wegen seiner streitbaren Aussagen รผber die Homoehe sowie zur Homosexualitรคt und dem in Deutschland eingefรผhrten Adoptionsrecht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 65-Jรคhrige wurde wegen Beleidigung fรผr schuldig befunden und muss nun 6000 Euro Strafe zahlen. Die Anklage wegen Volksverletzung wurde allerdings vom Gericht abgewiesen. Damit ist Kutschera mutmaรlich einer der ersten Sachbuchautoren, der wegen einer wissenschaftlichen Aussage angeklagt und verurteilt wurde.
Kutschera hatte sich 2017 in einem groรen Interview mit kath.net รผber das anvisierte Adoptionsrecht fรผr Schwule und Lesben geรคuรert: โSollte das Adoptionsrecht fรผr Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich gefรถrderte Pรคdophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.โ Kutschera konnte diese Aussage im Nachhinein minutiรถs belegen (einen ersten รberblick findest du unter dem Artikel) und stellte dem Kasseler Gericht die wissenschaftlichen Studien zur Verfรผgung, die seine Aussage untermauerten. Dazu stellte Kutschera 14 Beweisantrรคge, die dem Gericht vorgelegt werden sollten. Aufgrund von Termingrรผnden platzte die erste Verhandlung.
Zudem hatte Kutschera Schwule als โsterile Erotikduos ohne Reproduktionspotenzialโ bezeichnet. Wegen dieser und รคhnlicher รuรerungen sah das Gericht den Straftatbestand der Beleidigung erfรผllt. Wir haben Ulrich Kutschera gefragt, wie er die Verhandlung wahrgenommen hat und lassen ihn selbst zu Wort kommen:
โEs war mir seit Juli 2017, seit Beginn des medialen Shitstorms gegen mich klar, dass das zur Strafsache erklรคrte kath.net-Interview zur โEhe fรผr alleโ letztendlich zu einer Verurteilung fรผhren wird. Die Mainstreammedien und das Politische Establishment haben sich gegen mich verschworen, und mit biowissenschaftlichen Fakten kann man gegen politische Ideologien kaum etwas ausrichten.โ
Da aus dem strafrechtlichen Prozess ein Politikum gemacht wurde, sei auch die Neutralitรคt des Gerichtes nicht mehr gewรคhrleistet gewesen: โDer Richter stand unter massivem Druck, die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden, sodass eine klare Front gegen mich aufgebaut war.โ
Zudem seien weder Richter noch Staatsanwaltschaft auf seine biologische Argumentation eingegangen. โMeine Argumente zu John Money, der Gender-Ideologie, der Inzuchthemmung, der Humanevolution, der Mutter-Kind-Bindung, dem โStiefelterneffektโ, der Vater-und Mutterentbehrung, der โmoneyschenโ Definition der Pรคdophilie als รผbersteigerte Elternliebe interessierten nichtโ, fรผgt Kutschera hinzu.
So habe das Ergebnis des Prozesses schon im Vorfeld festgestanden. Auch der formaljuristische Ablauf sei abgekartet gewesen: โEs wurden vier Zeugen, zwei Asta-Funktionรคre, die als Hauptanklรคger agierten sowie zwei beleidigte schwule Mรคnner gegen mich vorgefรผhrt. Aber meine sechs Zeugen, fรผnf Professoren und ein Kinderarzt, die meine Argumente unterstรผtzen wollten wurden nicht eingeladen und deren schriftliche Stellungnahmen ignoriert.โ
Kutschera gibt sich weiterhin kรคmpferisch und gibt bereits bekannt: โNach Eingang der schriftlichen Urteilsbegrรผndung werde ich in Revision gehen.โ
