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Recht haben und Recht bekommen

7. Februar 2022
in 3 min lesen

Dem aufmerksamen Krautzone-Folger wird aufgefallen sein, dass wir รผber den Jahreswechsel keinen Instagram-Account mehr hatten. Weder ist Redakteur Rosipal mit dem Passwort durchgebrannt, noch hat Fechter versehentlich den falschen Knopf gedrรผckt. Unser Instagram-Konto wurde gelรถscht.

Warum? Wir kรถnnen es nur erahnen. Unser letzter Beitrag รผber rechte Influencer ging durch die Decke und wird einige frustrierte Frauen mit blauen Haaren derartig geรคrgert haben, dass sie den Beitrag gemeldet haben. Wenn nun genรผgend Nutzer einen Beitrag melden, schauen sich die Angestellten in der Lรถschabteilung (vermutlich auch Frauen mit blauen Haaren) den Beitrag an und kรถnnen den Post โ€“ oder eben den ganzen Account – lรถschen.

Das war bei uns der Fall. Nach etwas laienhafter Recherche war uns jedoch schnell klar, dass Instagram, das schon lรคnger zum Facebook-Konzern Meta gehรถrt, damit gegen geltendes Recht verstรถรŸt. Denn seit neuester Rechtsprechung dรผrfen Social-Media-Plattformen zwar noch immer Konten kรผndigen, aber nicht mehr, ohne die Nutzer vorher angehรถrt oder verwarnt zu haben. Man muss also klipp und klar erklรคrt bekommen, was man โ€žverbrochenโ€œ hat und die Mรถglichkeit erhalten sich zu rechtfertigen. Das war bei uns nicht der Fall.

Eine kurze Rรผcksprache mit unserem Anwalt bestรคtigte das: Wir sind also juristisch gegen Facebook vorgegangen und lieรŸen eine gepfefferte Abmahnung formulieren, die fristgerecht an die Rechtsabteilung des Internetriesens รผberstellt wurde. Und siehe da: Innerhalb weniger Tage wurde unser Konto reaktiviert.

Die Jubelstรผrme und Fanfaren, gegen Facebook โ€žgewonnenโ€œ zu haben, begleiteten uns รผber Neujahr, allerdings hielten wir โ€“ nach ein paar Jahren ist man doch noch etwas vorsichtigerโ€“ mit fast allen Infos hinterm Berg. Nicht ohne Grund, wie sich spรคter herausstellen sollte.

Denn wir hatten zwar unser Konto wieder, aber Facebook (oder besser gesagt deren Rechtsabteilung) reagierte schlichtweg nicht auf unsere Forderung nach Kostenerstattung. Die ist in Deutschland gedeckelt, โ€“ wir hรคtten also ohnehin nicht die vollen Kosten unseres Staranwaltes (die deutsche Version von Harvey Specter) zurรผckbekommen โ€“ doch waren wir eigentlich davon ausgegangen, dass der GroรŸteil des vierstelligen Betrags an uns zurรผckflieรŸen wรผrde. Facebook lieรŸ aber jegliche Frist verstreichen und rรผhrte sich nicht mehr.

Da wir ja bekanntlich in einem Rechtsstaat leben (hust), leiteten wir also den nรคchsten juristischen Schritt ein. Einen Verbotsantrag, fรผr das wir wiederum in Vorleistung hรคtten gehen mรผssen, bei dem wir aber gute Chancen auf einen Sieg gehabt hรคtten. Einen groรŸen Teil der Kosten โ€“ natรผrlich immer noch nicht alles โ€“ hรคtten wir dann zurรผckbekommen. Wir gaben unserem Anwalt grรผnes Licht und irgendwo in Deutschland machte sich ein Trupp Elitejuristen an die Arbeit und formulierte den Antrag.

Doch soweit kam es nicht. Unser Anwalt meldete sich nach kurzer Zeit zurรผck: Da wir unser Instagram Konto als โ€žBlutdruck-Verlagโ€œ (ja, so heiรŸt unser Verlag tatsรคchlich) betreiben, hรคtten wir ein groรŸes Problem: Denn laut den AGBs von Facebook und Instagram dรผrfen nur natรผrliche Personen vor einem deutschen Gerichtsstand klagen. Juristische Personen (GmbHs, UGs, usw.) โ€“ wie in unserem Fall โ€“ mรผssen vor das Heimatgericht von Facebook ziehen. Ein Verbotsantrag gegen Facebook vor einem deutschen Gericht wรผrde sich als unzulรคssig herausstellen.

Ob das โ€žzufรคlligโ€œ so ist? Wir glauben kaum: Da Privatpersonen hรคufig nicht genรผgend Geld haben, รผber den regulรคren Weg ihr unrechtmรครŸig gelรถschtes Konto wieder einzufordern, und einzig und allein grรถรŸere Unternehmen es mit so einem Giganten โ€žaufnehmenโ€œ (oder ihn zumindest ein bisschen รคrgern) kรถnnen, wird es uns auf diese Weise verunmรถglicht, juristisch Recht zu bekommen.

Denn der Weg รผber ein irisches Gericht ist deutlich (!) teurer und kรถnnte รผber mehrere Instanzen fรผhren. Wir folgten dem Rat unseres Anwaltes in letzter Minute โ€“ ein Verbotsantrag darf nur einen Monat nach der โ€žTatโ€œ eingereicht werden โ€“ entschieden uns dagegen und packten unsere Waffen wieder ein.

Fazit: Wir haben zwar unser Instagramkonto wieder, aber Facebook hat fรผr seinen klaren RechtsverstoรŸ gegen deutsches Recht, der aufgrund der Reaktivierung des Kontos auch eingestanden wurde, nicht einen Cent bezahlt, wรคhrend wir in den Miesen stehen. Und รผbrigens: Wenn die Blauhaarige aus dem Lรถschzentrum wieder einen schlechten Tag hat, kann es sein, dass das ganze Spiel von vorne beginnt. Wie Pyrrhus schon sagte: โ€œNoch so ein Sieg und wir sind verloren.โ€œ

Soweit wollten wir unsere Leser und Unterstรผtzer kurz in Kenntnis setzen โ€“ und ausnahmsweise zum Spenden aufrufen. Normalerweise wollen wir die Krautzone รผber unsere Einnahmen voranbringen und empfehlen euch, uns durch den Kauf unseres Magazins oder der vielen anderen schรถnen Dinge zu unterstรผtzen. In solchen unfairen juristischen Angelegenheiten wรผrden wir uns aber freuen, wenn ihr das Loch in unserer Kriegskasse mit stopfen wรผrdet.

PS: Dass Gott und Kaiser mit uns sind, zeigt der Einbruch der Facebook-Aktie letzte Woche, um etwa 25 Prozent. Allein Zuckerberg hat der Zorn Bismarcks 30 Milliarden gekostet. Euch sollte dieser Einbruch himmlisches Zeichen genug sein, dass die Unterstรผtzung unseres Projektes eine gottgewollte Heldentat ist, die von ehrbarem Charakter und Edelmut zeugt!

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