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Trotz forcierter Abschaffung – Volk und Zweigeschlechtlichkeit bleiben Faktum

7. Juni 2023
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Deutschlands โ€žFortschritts-Koalition“ hat es geschafft: Der vielbeschworene gesellschaftliche Zusammenhalt schrumpft durch weitere Individualisierung auf ein Minimum. Dank erweiterter Menschenfreundlichkeit und ins Absurde getriebener Antidiskriminierung werden Zuwanderung und Einbรผrgerung ebenso erleichtert wie der Wechsel der Geschlechter durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz.

Stรผtzen kann sich die Ampel-Regierung dabei sowohl auf den Verfassungsschutz als auch auf das Verfassungsgericht, das Schlรผsselbegriffe des Grundgesetzes neu definiert und damit entscheidend uminterpretiert hat: So sei der Volksbegriff (in der Verfassung seit 1949 bis heute: das deutsche Volk), wenn er ethnisch verstanden werde, vรถlkisch-neonazistisch. Im Sinne des Globalismus erklรคrten die Karlsruher Richter in ihrem NPD-Urteil vom 17. Januar 2017 den ethnischen Volksbegriff fรผr unvereinbar mit der Menschenwรผrde des Individuums als dem obersten Grundsatz der Verfassung, da er die unbedingte Unterordnung der Person unter ein Kollektiv verlange. Daher wird seitdem lieber von โ€ždeutscher Bevรถlkerung“ oder den โ€žEinwohnern Deutschlands“ gesprochen.

Auf Grundlage des obigen Urteils teilte das in Kรถln residierende Bundesamt fรผr Verfassungsschutz am 26. April dieses Jahres mit, es habe die Jugendorganisation der Alternative fรผr Deutschland ebenso wie das in Schnellroda beheimatete Institut fรผr Staatspolitik als โ€ž gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Begrรผndung: Die propagierte Behauptung, es existiere ein deutsches Volk jenseits des als Gesamtheit der deutschen Staatsangehรถrigen im Grundgesetz definierten Staatsvolkes, sei verfassungsfeindlich. SchlieรŸlich wรผrde dies zu einer โ€žHerabsetzung von eingebรผrgerten Staatsangehรถrigen zu Deutschen zweiter Klasse“ fรผhren.


Die Herrschaft des Volkes

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Ebenfalls 2017 forderte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf, ein drittes biologisches Geschlecht (โ€ždivers“) einzufรผhren, um jene Menschen vor Diskriminierung zu schรผtzen, die sich weder dem mรคnnlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Dieser allen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zuwiderlaufende Befund hat sexuellen Minoritรคten Tรผr und Tor geรถffnet โ€“ bis hin zur Absurditรคt. So verรถffentlichten Mitarbeiter des Braunschweiger Leibniz-Institut im Mai 2022 ein Glossar, in dem es heiรŸt: โ€žKรถrperliche Strukturen wie Genitalien, Hormone oder Chromosomen“ seien โ€žkulturelle Konstruktionen“ und wรผrden lediglich von โ€žunserer Gesellschaft einer Geschlechtlichkeit zugeschrieben“.

Doch letztlich hilft alles nichts. Kรถlner Amt fรผr Verfassungsschutz hin, Karlsruher Verfassungsgericht her โ€“ der Menschenverstand, sofern trotz pausenloser Propaganda noch gesund, lรครŸt sich nicht so leicht hinter die ideologische Fichte fรผhren: Auch mit deutschem PaรŸ bleibt ein Kongolese ein Afrikaner, so wie ein Vietnamese ein Asiate bleibt, und ein biologischer Adam bleibt ohne Geschlechts-OP ein Kerl und wird nicht zu einer menstruierenden Eva. Derartige Zaubereien sind semantischer Hokuspokus und politisches Abracadabra. Sie stehen in krassem Gegensatz zum augenzwinkernden โ€žSinngedicht“ des deutschen Epigrammatikers Friedrich von Logau aus dem Jahr 1654:

โ€žWie willst du weiรŸe Lilien zu roten Rosen machen?

KรผรŸ eine weiรŸe Galathee: sie wird errรถtend lachen!“

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