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Nancy Faeser ist zu weit gegangen

19. Juli 2024
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Nancy Faeser ist zu weit gegangen. Mit ihrem Verbot des „Compact“-Magazins von Jรผrgen Elsรคsser und der dazugehรถrigen Filmproduktionsfirma dรผrfte die Innenministerin ganz Deutschland geschockt haben. Ausgenommen einiger ausgesuchter Medienhรคuser, die bereits im Vorfeld รผber die Razzien mit 339 Bundespolizisten informiert waren, um das Geschehen vor Ort in Szene zu setzen.

Faeser stรผtzt das Verbot der GmbH auf das Vereinsgesetz, genauer gesagt ยง 3 i.V.m. Art. 9 des Grundgesetzes. Sie behandelt die Redaktionsfirma wie einen Verein, um ihn dann verbieten zu kรถnnen. Denn auf dem Pfad des Presserechts hรคtte Faeser ein Problem. Dort ist nicht der Bund, sondern die Lรคnder zustรคndig. AuรŸerdem mรผsste man sich dann mit so รคrgerlichen Sachen wie der Pressefreiheit herumschlagen, die โ€“ wie das Bundesverfassungsgericht schrieb โ€“ โ€žschlechthin konstituierend fรผr die freiheitlich-demokratische Grundordnungโ€œ ist. Aber nicht fรผr Nancy Faeser. Die hantiert lieber mit den รผblichen Anschuldigungen wie Demokratiefeindlichkeit, was sie uns in einem einminรผtigen Clip vom Teleprompter abliest.

Dabei unterliegt Faeser mit diesem abenteuerlichen Verbotskonstrukt einem Fehler, den ihr untergebener Verfassungsschutzprรคsident Haldenwang hรคufiger begeht: Kritik an der Regierung, dem Regime oder dem System als Beschreibung fรผr den politisch-medialen Komplex ist keine Kritik an der Demokratie. Und selbst die wรคre erlaubt, wie der Europรคische Gerichtshof fรผr Menschenrechte bereits 1976 feststellte:

โ€žDas Presserecht schรผtzt auch Aussagen und Informationen, die den Staat oder Teile der Bevรถlkerung schockierend verletzen.โ€œ

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Pressefreiheit in seinen Urteilen auch immer wieder hervorgehoben und schlieรŸlich ist das bereits im Art. 5 Abs. 1 S. 3 unseres Grundgesetzes angelegt:

โ€žEine Zensur findet nicht statt.โ€œ

Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass nur ein freiheitlicher Austausch von Meinungen und Ansichten dazu geeignet ist, demokratische Meinungsbildung zu ermรถglichen. Dazu gehรถren auch Meinungen, die der Regierung zuwiderlaufen oder gegen einen vermeintlichen Konsens verstoรŸen. „Compact“ selbst hat noch nie ein gerichtliches Verfahren verloren. Obwohl Faeser von der Verbreitung antisemitischer, rassistischer, minderheitenfeindlicher, geschichtsrevisionistischer und verschwรถrungstheoretischer Inhalte spricht, gab es nie eine Verurteilung.

Kannte Faeser die Rechtslage nicht und war einfach schlecht beraten? Nein, man muss davon ausgehen, dass sie in Kenntnis der Rechtslage so handelte. Warum? Weil sie keinen juristischen Kampf fรผhrt, sondern einen politischen. Und da sitzt sie als Ministerin am lรคngeren Hebel. Denn die Klage gegen das Verbot wird Jรผrgen Elsรคsser Geld und vor allem Zeit kosten. Und bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, sind wahrscheinlich Jahre ins Land gegangen. Jahre, in denen „Compact“ verboten, das Vermรถgen eingefroren und Elsรคsser die publizistische Betรคtigung untersagt ist. Das Handeln von Faeser kann man in diesem Licht durchaus als mutig betrachten. Mutig, weil dadurch offensichtlich wird, wie der politische Kampf gegen die Opposition in diesem Land gefรผhrt wird. Die wird nรคmlich nicht, wie immer wieder auch von Faeser beschworen mit Argumenten gestellt, sondern schlichtweg verboten.

Bereits jetzt kritisieren zahlreiche Verfassungsrechtler, ehemalige Verfassungsrichter, Medienrechtler und Medienhรคuser das Vorgehen von Faeser als hรถchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Ein Medienhaus scheint aber ganz auf der Seite von Faeser zu stehen. So verรถffentlichte der „Spiegel“ nur kurz nach der Verbotsverkรผndigung fรผnf Artikel, in denen er „Compact“ in ein schlechtes Licht rรผckt und das Vorgehen von Faeser verteidigt: Die Skepsis an dem Verhalten Faesers sei gut, โ€žaber das Verbot ist besserโ€œ. Gerade beim „Spiegel“ mรผsste man wissen, was es heiรŸt, unter staatlichen WillkรผrmaรŸnahmen zu leiden. In der „Spiegel-Affรคre“ ging der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef StrauรŸ aufgrund kritischer Aussagen รผber die Verteidigungsfรคhigkeit Deutschlands gegen das Magazin vor und verlor โ€“ am Ende auch seinen Posten als Verteidigungsminister. Der Ausgang dieser Affรคre wird heute als Stรคrkung der Pressefreiheit in Deutschland und damit als Sieg des Grundgesetzes vor politischem Machtmissbrauch gesehen.

Ich bin mir sicher, dass das auch hier so sein wird. Der Rechtsstaat wird „Compact“ auf hoffentlich kurze โ€“ wahrscheinlich lange Sicht Recht geben oder zuvor das Innenministerium das Verbot zurรผcknehmen. Und was Faeser angeht – die ersten prominenten Rรผcktrittsforderungen werden bereits laut. Dabei ist ihr nicht nur Machtmissbrauch vorzuwerfen, sondern auch Doppelmoral. Faeser selbst hat im Juli 2021 einen Gastbeitrag im „antifa-Magazin“ der VVN-BdA geschrieben. Den Verein stuft das bayerische Landesamt fรผr Verfassungsschutz als โ€ždie bundesweit grรถรŸte linksextremistisch beeinfluรŸte Organisation im Bereich des Antifaschismusโ€œ ein. Weiter betrachtet nach ihm der VVN-BdA โ€žalle nicht marxistischen Systeme โ€“ also auch die parlamentarische Demokratie โ€“ als potenziell faschistisch [โ€ฆ], die es zu bekรคmpfen gilt.โ€œ Das fรผhre ich nicht an, weil ich den Verfassungsschutz fรผr eine glaubwรผrdige Quelle halte, aber weil Faeser ihm als Innenministerin vorsteht und wenigstens sie sich an die Wertungen halten sollte.

Soviel zur Verteidigung unserer parlamentarischen Demokratie. Und des Grundgesetzes. Immerhin prangt auf der Seite des Innenministeriums neben der Verbotsmeldung von „Compact“ das Banner โ€žWir feiern 75 Jahre Grundgesetzโ€œ. Nach feiern ist mir jetzt gerade nicht zu Mute. Aber dieser Vorgang zeigt, dass wir jeden Tag aufs Neue unsere grundrechtlich gewรคhrten Freiheiten als Schutzschild der Bรผrger gegen den Staat verteidigen mรผssen. Das „Compact“-Magazin wird es tun. Fรผr sich und damit auch fรผr uns alle. Denn die Beschrรคnkung der Presse- und Meinungsfreiheit geht uns alle an.

2 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. „ganz Deutschland geschockt“? Wohl kaum, fรผr die meisten quantitรคtsjournaillisch Desinformierten Dรถsmichel wird das bestenfalls nur eine Randnotiz gewesen sein, und da es „gegen rrrรถรถรถchts“ geht oftmals sogar wohlwollend zur Kenntnis genommen und wieder vergessen worden.

    Den Rechtsstreit wird die Antifรคserantin nicht fรผrchten, denn es sind trotz erwartbarem Ausgang schlieรŸlich unsere Teuergelder die sie da (we sonst millionenfach) fรผr ihre Agenda verheizt.

    Und der Banner auf der Innenmisteriumsseite sollte nicht nur angesichts dieser letzten Gesinnungsfarce korrigiert werden: โ€žWir feuern 75 Jahre Grundgesetzโ€œ

  2. Ich bin mehr รผber die Leute schockiert, die รผber das Compact-Verbot schockiert sind. Trotz Grundgesetzes, gibt es doch in Deutschland seit Jahrzehnten keine Meinungsfreiheit und Zensur findet tรฃglich statt. Das ist doch nichts neues.

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