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Wie viel Juso steckt in der JA?

5. Dezember 2024
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Ich halte es fรผr eine gute Entwicklung, wenn die AfD sich Gedanken รผber ihre Jugendorganisation macht, enger mit ihr zusammenarbeiten mรถchte und ein Interesse daran hat, mรถglichst viele junge Parteimitglieder zur Parteijugend zu bringen. Und was spricht dagegen, die konkrete Organisationsform der eigenen Parteijugend zu รผberdenken? SchlieรŸlich gibt es verschiedene Modelle der Zusammenarbeit zwischen Partei und Jugendorganisation; wie FDP, CDU und SPD zeigen.

Wรคhrend es sich bei den Jungen Liberalen um eine von der FDP finanziell und organisatorisch vรถllig unabhรคngige Vorfeldorganisation handelt, die lediglich von der FDP anerkannt wird, ist die Beziehung zwischen der Jungen Union und der CDU schon enger. Hier findet man satzungstechnische Interdependenzen, JU-Vorstรคnde mรผssen zeitgleich CDU-Mitglieder sein, gleichzeitig bewahrt sich die Jugendorganisation ein hohes MaรŸ an Eigenstรคndigkeit. So ist auch aktuell die Beziehung zwischen der Jungen Alternative und der AfD organisiert.

Doch wenn es nach dem AfD-Bundesvorstand geht, soll sich das bald รคndern. Dort hat man einen Satzungsรคnderungsantrag beschlossen, mit dem man sich zukรผnftig an dem sogenannten โ€žJuso-Modellโ€œ orientieren mรถchte. Zumindest sofern der Antrag am Ende eine Zweidrittelmehrheit auf dem im Januar anstehenden Bundesparteitag erhรคlt. Aber wie viel Juso-Modell steckt in den ร„nderungsbestrebungen der AfD-Spitze?

Zunรคchst einmal das Offensichtlichste: Alle Mitglieder der AfD unter 36 Jahren sollen demnach zukรผnftig automatisch Mitglieder der Jugendorganisation sein. Das scheint bei der SPD und den Jungsozialisten genauso geregelt zu sein. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied, und damit meine ich nicht die Frage, ob man bis 35 Jahren oder bis 36 Jahren noch Mitglied der Jugendorganisation ist.

In der SPD ist ausnahmslos jeder, der die gewรคhlte Altersschwelle unterschreitet, Mitglied in der Jugendorganisation. Der AfD-Entwurf sieht hingegen eine Widerspruchsmรถglichkeit vor. Hier wird man zwar auch automatisch Mitglied der Jugendorganisation, kann dem aber innerhalb einer Frist widersprechen. Das bedeutet, es kรถnnte auch weiterhin junge AfDler geben, die nicht der parteieigenen Jugendorganisation angehรถren.

Und auch in die andere Richtung unterscheiden sich die Entwรผrfe. Bei den Jusos kann auch mitmachen, wer kein SPD-Mitglied ist. Da die Jugendorganisation als โ€žBindegliedโ€œ zu Jugendlichen fungiert, ist die โ€žMitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder der Partei sind, [โ€ฆ] ausdrรผcklich erwรผnschtโ€œ. Der AfD-Entwurf hingegen knรผpft die Mitgliedschaft in der Jugendorganisation an die Parteimitgliedschaft. Lediglich unter 16-Jรคhrigen soll es mรถglich sein, nur in der Jugendorganisation Mitglied zu sein. Sind diese aber bis zu ihrem 17. Geburtstag keine Parteimitglieder, verlieren sie automatisch ihre Mitgliedschaft in der Jugendorganisation.

Was beiden Entwรผrfen โ€“ also dem โ€žechtenโ€œ Juso-Modell und dem AfD-Juso-Modell โ€“ wieder gemeinsam ist, ist die Unterordnung der Jugendorganisation unter die Schiedsgerichtsbarkeit der Partei. So haben sich die Mitglieder der Jugend an die Satzungen und Statuten ihrer Mutterpartei zu halten und kรถnnen sonst von ihr ausgeschlossen werden. Doch in der Frage der Mitbestimmungsrechte unterscheiden sich die Modelle wieder. Wรคhrend die Jusos auf allen Parteitagen der SPD als Jugendorganisation Antrags-, Vorschlags- und Rederecht haben, gesteht der AfD-Entwurf solche Rechte nur dem Bundesvorsitzenden der Jugendorganisation und auch nur auf dem Bundesparteitag zu.

Bei der Betrachtung dieser Unterschiede drรคngt sich der Eindruck auf, dass man seitens der AfD-Spitze gerne den Vergleich zum Juso-Modell heranzieht, um Einschrรคnkungen der eigenen Jugendorganisation zu begrรผnden. Gleichzeitig scheint man nicht gewillt, der eigenen Jugend das Vertrauen entgegenzubringen und ihr wiederum die Rechte einzurรคumen, die mit einer engeren Anbindung einhergehen.

Wรคhrend fรผr die SPD selbstverstรคndlich ist, dass die Jusos โ€ždurch ihre Tรคtigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung der Partei und des Vorstandsโ€œ nehmen, wirkt es beim AfD-Entwurf eher so, als habe man genau davor Angst. Jetzt kรถnnte man ja einwenden, dass Weidel und Chrupalla damit recht hรคtten und diese Beschrรคnkungen notwendige Konsequenz aus VS-Beobachtung und einem drohenden AfD-Verbot seien. Die stรผrmische Jugend mรผsse zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Partei beschrรคnkt werden.

Doch gerade Linke zeigen die Lรผcke in diesem Narrativ auf. So wies die โ€žENDSTATION RECHTS.Bayernโ€œ auf Twitter/X auf den Fakt hin, dass kein Urteil der Verwaltungsgerichte sagt, die AfD dรผrfe durch den Verfassungsschutz beobachtet werden, weil es die JA gebe. Vielmehr hat die JA keinen wesentlichen Anteil an der Einstufung der AfD, sondern folgt ihr lediglich in ihrem Schicksal der รœberwachung durch die Regierungsbehรถrde.

Und auch die hรคufig angefรผhrte Behauptung, das Innenministerium kรถnne die JA als Verein einfach verbieten, hรคlt einer genauen รœberprรผfung nicht stand. So leitete bereits das Verwaltungsgericht Kรถln die Antragsbefugnis der JA im Verfahren gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz unter anderem aus Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz her. Damit bestรคtigte das Gericht, dass es sich bei der Parteijugend der AfD bereits in der jetzigen Form nicht um einen einfachen Verein handelt, sondern ihr aus dem Parteiengrundrecht besonderer Schutz zusteht.

Bis zum Parteitag ist noch Zeit. Und die sollten Partei und Jugend nutzen, um einen Antrag abzustimmen, der die Organisation aufgrund von echten Argumenten, einem gegenseitigen Vertrauen und dem Bewusstsein, dass beide einander brauchen, regelt. Dann hรคtte er den Namen โ€žJuso-Modellโ€œ auch verdient. Aktuell ist er eher ein Beispiel dafรผr, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist.

2 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. Am Ende kommt noch eine verkohte und zermerkelte Union 2.0 dabei raus. Dann kann man gleich bei der erfolglosen WertlosUnion bleiben.

  2. Es besteht die Gefahr, dass durch eine Eingliederung und „Domestizierung“ der JA das Notwendige Korrektiv fehlt um eine Anbiederung der Partei nach Links zu verhindern bzw. zu erschweren. Auf der anderen Seite, besteht natรผrlich aktuell immer die Gefahr, dass eine zu „stรผrmische“ JA die Mutterpartei in ein noch schlechteres Licht rรผcken kann. Allerdings halte ich angesichts der ohnehin bรถsartigen Berichterstattung ersteres fรผr deutlich gefรคhrlicher.

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ABOS

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