Hat das Auswรคrtige Amt gerade den Wahlausschluss von Le Pen kritisiert? In einer Pressemeldung verurteilt das Auswรคrtige Amt den Missbrauch der Justiz im politischen Wettbewerb. Ein โschwerer Rรผckschlag fรผr die Demokratieโ; so bewertet das Auswรคrtige Amt das aktuelle Geschehen und stellt klar: โPolitischer Wettbewerb darf nicht mit Gerichten und Gefรคngnissen gefรผhrt werden.โ
Doch die Pressemeldung ist nicht vom 31.03.2025 โ dem Tag der Verurteilung Le Pens โ, sondern vom 23.03.2025 und bezieht sich auf die Inhaftierung des tรผrkischen Oppositionspolitikers Ekrem ฤฐmamoฤlu. Dieser wurde in einer โNacht-und-Nebel-Aktionโ festgenommen und sitzt nun wegen der Vorwรผrfe der Korruption und der Unterstรผtzung einer Terrororganisation in Untersuchungshaft.
In diesem Fall scheinen sich das Auswรคrtige Amt, die รffentlich-Rechtlichen und die Vertreter der Altparteien einig zu sein: โErdoฤan geht es letztlich nur darum, seinen grรถรten Konkurrenten kaltzustellenโ, untermauert der SPD-Abgeordnete Macit Karaahmetoฤlu; รคhnliche Aussagen finden sich bei CDU und Grรผnen.
Nun weist der Fall in der Tรผrkei nicht wenige Parallelen zu dem in Frankreich auf: In beiden Fรคllen handelt es sich bei den Betroffenen um die grรถรten Konkurrenten der amtierenden Prรคsidenten. In beiden Fรคllen werden die aktuellen Prรคsidenten zur nรคchsten Wahl nicht mehr antreten. In beiden Fรคllen geht es bei den Vorwรผrfen gegen die Konkurrenten vor allem um den Missbrauch von EU-Geldern. In beiden Fรคllen hatten die Staatsanwaltschaften Maรnahmen beantragt, die die Wahlmรถglichkeit der Kandidaten mindern oder ganz ausschlieรen. In beiden Fรคllen scheut die Justiz nicht davor zurรผck, genau diesen Forderungen zu entsprechen.
So ordnete das tรผrkische Gericht auf Antrag der Istanbuler Staatsanwaltschaft allein aufgrund der Vorwรผrfe der Korruption Untersuchungshaft fรผr ฤฐmamoฤlu an. Aus der Haft heraus lรคsst sich bekanntlich schlecht Wahlkampf betreiben. In Frankreich befand das Gericht Le Pen erstinstanzlich fรผr schuldig und befahl sowohl den Ausschluss vom passiven Wahlrecht als auch den sofortigen Vollzug des Urteils. Die Berufung Le Pens hat somit keine aufschiebende Wirkung. Ihr Antritt zur Prรคsidentschaftswahl ist damit aktuell ausgeschlossen.
Doch wรคhrend aus den Reihen der Etablierten zu den Vorgรคngen in der Tรผrkei von Erdoฤans autokratischem Regime und einer Gefahr fรผr die Demokratie gesprochen wird, schweigt man zu Frankreich oder freut sich sogar รผber das Urteil gegen Le Pen โ wie โApollo Newsโ berichtet. In der Frage der Kritik geht es also nicht um die objektiven Vorgรคnge, sondern um die Betroffenen. Und da gehรถrt Le Pen eben nicht zu den Personen, die vom Establishment bemitleidet werden. Besonders deutlich wird das im Kommentar des grรผnen Europaabgeordneten Michael Bloss, der in dem Zusammenhang auch direkt ein Verbot der AfD fordert:
Und es ist fast schon ironisch, wenn man im ZDF bezogen auf die Tรผrkei herausstellt, dass Experten betonen, der Vorwurf der โKorruptionโ sei ein โgรคngige(s) Mittel, um gegen Oppositionelle vorzugehenโ, wenn man den Beitrag des ehemaligen Wahlkampfchefs Habecks โ Andreas Audretsch โ beachtet, der mit genau dem gleichen Vorwurf all jene versieht, die man in eine geistige Opposition zu seinen linken Denkmustern stellen kann:
Jetzt lassen sich durchaus Argumente finden, warum die Fรคlle nicht komplett deckungsgleich sind, doch darum soll es hier nicht gehen, sondern um Parallelen und Tendenzen. Eine weitere ist in diesem Zusammenhang die Ankรผndigung der zukรผnftigen schwarz-roten Regierung in ihrem Koalitionspapier, zukรผnftig das passive Wahlrecht โbei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzungโ entziehen und den Tatbestand der Volksverhetzung verschรคrfen zu wollen.
Damit hรคtte die kommende Bundesregierung sogar einen entscheidenden Vorteil gegenรผber ihren tรผrkischen und franzรถsischen Pendants. Denn wรคhrend der Vorwurf der Korruption auch gerne mal sie selbst treffen kรถnnte, wenngleich eine tatsรคchliche rechtliche Verfolgung und Verurteilung ungleich unwahrscheinlicher wรคre, hat sie mit der Volksverhetzung einen Straftatbestand gefunden, der sich in der aktuellen Deutung fast ausschlieรlich auf rechts und damit auf die AfD beziehen kann.
Wie sich in Frankreich und der Tรผrkei zeigt, ist das Volk selbst mit solchen Entwicklungen alles andere als zufrieden, sondern erkennt ihren inneren Kern. Um die Worte des Auswรคrtigen Amtes zu wiederholen: โPolitischer Wettbewerb darf nicht mit Gerichten und Gefรคngnissen gefรผhrt werden.โ
Das trifft auf die Tรผrkei, aber auch auf Frankreich und auf die Bundesrepublik zu. Versperrt sich die kommende Bundesregierung dieser Einsicht und macht aus ihrer Androhung Realitรคt, dรผrfte das nicht nur dem Ansehen der Demokratie schaden, sondern vor allem auch der Justiz. In der Tรผrkei ist der Glaube an die Unabhรคngigkeit der Justiz verloren gegangen. Ebensolche Vorstรถรe wie das aktuelle schwarz-rote Koalitionspapier sind es, die solche Zustรคnde auch in Deutschland weiter anfeuern. Wer die politische Debatte meidet, indem er die Entscheidung auf die Gerichte verlagert, entzieht sich seiner eigenen Verantwortung als Politiker und bรผrdet den Richtern eine Entscheidung auf, die sie nicht treffen sollten.
Das ist immer falsch. Wer hier danach unterscheidet, wer als Anklรคger und wer als Angeklagter auftritt, missachtet ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaats: Justitia ist blind. Auch wenn zunehmend Krรคfte daran interessiert scheinen, ihren Schleier zu lรผften.

