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Moscheebau in Leinfelden-Echterdingen – Kein Kompromiss mit Islamisten

31. Juli 2025
in 3 min lesen

Im baden-württembergischen Leinfelden-Echterdingen sorgt ein Moscheebau seit über einem Jahrzehnt für Konflikte. Nun hat der Gemeinderat entschieden, was in der Bundesrepublik bislang undenkbar schien: Die Moschee muss weg. Auf Kosten des Moscheevereins, der sie gebaut hat. Was auf den ersten Blick wie ein politisches Fanal wirkt, ist in Wahrheit das Ende eines jahrelangen Vertragsbruchs. Und das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen.

Im Jahr 2014 stellte die Stadt dem örtlichen Moscheeverein „Verein für Kultur-Bildung und Integration“ (VKBI) ein städtisches Grundstück mit Erbbaurecht für den Bau einer neuen Moschee zur Verfügung. Doch der Vertrag enthielt eine Bedingung: Der Verein musste den ersten Bauabschnitt bestehend aus Moschee und Kulturzentrum innerhalb der ersten vier Jahre fertigstellen. Andernfalls würde das Erbbaurecht zurück an die Stadt fallen (sogenannter Heimfall) und der bisherige Bau auf Kosten des VKBI zurückgebaut werden.

Dabei dürfte die zeitliche Vorgabe ganz im Interesse des Vereins gewesen sein. VKBI-Chef Muhammet Güçlü beklagte: „Wir brauchen dringend neue Räume.“ Die bisherigen Gebetsräume befänden sich in einem schlechten Zustand. Doch im weiteren Verlauf strapazierte der Moscheeverein die Geduld von Stadtverwaltung und Rat.

Bereits vor Ablauf der Frist räumte der Moscheeverein im Juli 2018 ein, die Vierjahresfrist zur Fertigstellung des ersten Bauabschnitts nicht einhalten zu können. Die Stadt zog die Konsequenzen und erklärte den Heimfall. Obwohl die vertragliche Rechtsfolge eindeutig war, versuchte der Verein mit allen juristischen Mitteln, den Heimfall zu verhindern.

Noch bevor der Bundesgerichtshof das Vorgehen der Stadt für rechtmäßig erklärte, erschütterte ein neuer Skandal das Vertrauen in die gemeinsame Zusammenarbeit. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg entzog dem Friedrichshafener Schülerwohnheim des Kölner Islamverbandes (VIKZ) die Betriebserlaubnis. Grund hierfür waren körperliche Übergriffe von Betreuern auf Kinder und Jugendliche. Ein solches Schülerwohnheim wollte der örtliche Moscheeverein – der dem Kölner Dachverband angehört – auch in Leinfelden-Echterdingen errichten.

Dabei ist das nicht der einzige Vorwurf, dem sich die muslimischen Schülerwohnheime ausgesetzt sehen. Die Ursprünge des Kölner Islamverbands liegen in einem Verständnis, das islamische Erbe vor den Gefahren eines säkularen Staates zu bewahren. Um eine zeitgemäße Anpassung zu verhindern, hat der Islamverband ein eigenes Bildungssystem errichtet, das islamische Regeln, Wertvorstellungen und Geschlechtertrennung vermittelt und damit einen Konterpart zum säkularen staatlichen Bildungssystem darstellt. Dass der örtliche Ableger VKBI das Wort „Integration“ im Namen trage, sollte laut dem Islambeauftragten der evangelischen Landeskirche nicht über die eigentlichen Ziele hinwegtäuschen:

„Ein Leben, das sich an die Regeln der Religion hält und Wachsamkeit gegenüber den Feinden des wahren Glaubens, das ist in der Erziehung leitend. Wir sehen eine strukturelle Integration, die kaum mehr als die Sprache und ökonomische Interessen im Blick hat.“

Während das rechtliche Verfahren bezüglich des Heimfalls noch lief, unterbreitete der Stadtrat dem Moscheeverein einen Kompromissvorschlag: Die Moschee sollte trotz des Vertragsverstoßes fertiggestellt werden dürfen. Dafür sollte der VKBI auf den Bau des Schülerwohnheims verzichten. Damit wollte die Stadt den Muslimen die Hand reichen und die Auslebung ihres Glaubens ermöglichen – nur eben ohne die umstrittene Parallelstruktur rund um die Schülerwohnheime.

Im Januar 2024 entschied der Bundesgerichtshof in dritter Instanz die Erklärung des Heimfalls für rechtmäßig. Mit seinem Vorgehen verletze die Stadt vor allem nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz), worauf sich der Moscheeverein berief. Immerhin sei der Vertrag freiwillig geschlossen worden. Dabei gebe es auch kein Recht auf einen Erbbauvertrag ohne die Auferlegung von Baupflichten. Zuletzt diene der Heimfall nicht der Verhinderung der religiösen Praxis, sondern sei vorher vereinbarte Sanktion für die Vertragsuntreue.

Trotz des Rückenwinds durch das Urteil versuchte die Stadt zunächst, einen Weiterbau und eine Nutzung der Moschee zu ermöglichen. Dabei stellte ein in Auftrag gegebenes Gutachten Anfang 2025 erhebliche bauliche Mängel an dem begonnenen Moscheebau fest. So gab es neben Schäden am Rohbau Feuchtigkeitsprobleme unklaren Ursprungs und auf den Einbau einer Heizung sei gänzlich verzichtet worden. Außerdem fehlten Nachweise über eine fachgerechte Bauausführung.

Doch als der Moscheeverein neue Pläne zu Bau und Nutzung des Projekts vorlegen sollte, eskalierte die Situation. Der VKBI schlug die Hand aus, die ihm der Stadtrat gereicht hatte, und bestand auf dem ursprünglichen Konzept samt Schülerwohnheim. Damit demonstrierte er, was dem städtischen Gremium nur als Provokation erscheinen konnte: absolute Kompromisslosigkeit.

In einer langen Rede betonte der parteilose Oberbürgermeister Otto Ruppaner:

„Das für einen solchen Vertrag notwendige Maß an Vertrauen ist verbraucht.“

Im Anschluss stimmte eine Ratsmehrheit für den Vorschlag der Stadtverwaltung, dass das Gebäude durch den Moscheeverein abzureißen sei. Daneben wird die Stadt die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Moscheeverein und seinem Kölner Islamverband beenden. Miteinander zu tun bekommen dürften sie es dennoch. Denn der Moscheeverein hat bereits angekündigt, die unfertige Moschee nicht abzureißen.

Während die ersten Kommentatoren in dem Beschluss über den Abriss der Moschee bereits ein „fatales Zeichen“ sehen und eine Instrumentalisierung durch „rechts“ fürchten, bleibt nur festzustellen: Bilder mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier oder das Wort „Integration“ im Namen täuschen nicht darüber hinweg: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen.

6 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. Man stelle sich vor es hätte in Christchurch keine Moschee geben und Brenton hätte von Tür zu Tür fahren müssen.

  2. Es war übrigens euer geliebter Kaiser Wilhelm II der in Deutschland die erste Moschee bauen ließ. 😉

    • Ich war bis kürzlich für ca. 2 Jahre Erste Sprecherin des AfD Ortsverbands Filder, worunter auch Leinfelden-Echterdingen fällt. Das Ausmaß an Moslem-Anbiederung geht hier so weit, dass während des Kommunalwahl Kampfes im Landkreis Esslingen 2024 herauskam, dass die SPD in L.-E. eng mit den Grauen Wölfen zusammen arbeitet. Gab es da einen großen Aufstand? Nein, es wurde bloß zur Kenntnis genommen. Die Sprecher mussten nicht mal öffentlich Stellung nehmen. Aber wenn ich versucht habe, im Amtsblatt etwas über die Moschee zu schreiben (egal wie sanft formuliert), konnte und wollte man das nicht veröffentlichen. Wir haben ein Islamisierungsproblem, ja. Aber in erster Linie haben wir eine Xenomanie durch die Altparteien, das zuerst gebrochen werden muss, sonst kann man jedwede politische Struktur in die Tonne schmeißen.

    • @Julia Ge
      Wieso hast du dann nicht mit den Grauen Wölfen zusammengearbeitet? Das sind keine Islamisten. Ich bin schon froh dass du offenbar nicht mehr Sprecherin bist, denn deine Unwissenheit und offensichtliche Unfähigkeit schadet jeder politischen Struktur nur. Schieb es nicht auf die Altparteien was du nicht auf die Reihe bekommst.

  3. Weniger der Anbiederung, als politische Strategie. Preußen war in einer militärischen Allianz mit dem Osmanischen Reich und half diesem, das Militär zu stärken und nach westlichem Vorbild aufzubauen. Die Moschee wurde erbaut, damit sich Preußen als Freund der Muslime zeigte, um im Heiligen Krieg nicht auch mit angegriffen zu werden und um anti-koloniale Stimmung zu fördern. Diese Moschee diente also zum Schutz des Dt. Kaiserreichs vor großen Gefahren und der Propaganda.

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