Die aktuellen Zahlen zu den staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren senden ein alarmierendes Signal: Im vergangenen Jahr haben die Staatsanwaltschaften 5.464.300 Verfahren erledigt. Dem standen jedoch 5.491.700 neu eingeleitete Verfahren gegenüber. Dadurch steigt der Berg an offenen staatsanwaltlichen Verfahren auf über 950.000 Stück – Höchstwert seit Erfassung der Daten im Jahr 2014.
Seit 2021 ist die Zahl der offenen Verfahren stetig gewachsen; um insgesamt 34 Prozent. Wie sich diese Entwicklung erklärt (1.), welche Rolle das für den Rechtsstaat spielt (2.) und warum die Politik jetzt handeln muss (3.).
1. Es gibt (eigentlich) kein Personalproblem
Wenn der Stapel unbearbeiteter Akten steigt, kann das zwei Gründe haben: Es gehen zu viele Akten ein oder es werden zu wenige Akten abgearbeitet. Dabei waren die Staatsanwaltschaften alles andere als untätig. Sie erledigen heute etwa 800.000 Verfahren mehr pro Jahr als noch vor zehn Jahren. Doch reicht das nicht, um des massiven Verfahrenszuwachses von über einer Million Verfahren zusätzlich Herr zu werden.
Doch gab es auch Entlastung? Die Öffentlich-Rechtlichen titeln: „Zahl der Cannabis-Fälle sinkt“ und „im vergangenen Jahr gab es demnach bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit rund 315.000 erledigten Verfahren 26 Prozent weniger Verfahren als im Jahr 2023“. Hat die Ampelregierung mit der Teillegalisierung von Cannabis also zur großen Justizentlastung beigetragen? Vielmehr dürfte die Ampelregierung durch die Amnestieklausel im Cannabislegalisierungsgesetz für einen erheblichen Mehraufwand bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gesorgt haben.
Saß zum 1. April 2024 jemand wegen Cannabisdelikten im Gefängnis, die aufgrund des neuen Gesetzes nun nicht mehr strafbar waren, musste er sofort entlassen werden. Noch nicht vollständig vollstreckte Geldbußen mussten erlassen und Mischverurteilungen neu bewertet werden. Bundesweit mussten die Staatsanwaltschaften hierfür 210.000 Strafakten erneut durchgehen. Das dürfte einen zusätzlichen Personalaufwand von etwa 26.000 Stunden erzeugt haben.
Dieser Vorgang legte einen weiteren Schwachpunkt der Justiz offen: fehlende Digitalisierung. So mussten zum Beispiel in München 5.500 der 8.600 betroffenen Verfahren händisch überprüft werden. Eine solche Durchsuchung der Akte dauert mindestens dreimal so lange wie beim digitalen Pendant. Anwälte sind zwar bereits seit 2022 verpflichtet, Anträge und weitere Dokumente ausschließlich digital über das sogenannte „besondere elektronische Anwaltspostfach“ an das Gericht zu übermitteln. Bei Gericht werden diese jedoch häufig ausgedruckt und abgeheftet. Aktuell debattiert der Bundestag darüber, die Einführungspflicht für die elektronische Akte an Gerichten auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Der Deutsche Richterbund spricht am Beispiel Sachsen-Anhalts von einer „Digital-Wüste“.
Ein letzter Grund für das Anwachsen der unerledigten Verfahren liegt wenig überraschend in der seit Merkels Grenzöffnung explodierten Zahl der „aufenthaltsbezogenen Delikte“. Gab es 2014 noch 174.000 solcher Verfahren, verdoppelten sie sich 2015 und liegen auch 2024 noch bei 325.000 jährlich abgearbeiteten Verfahren. So forderte der Deutsche Richterbund 500 zusätzliche Richter „angesichts endloser Asylverfahren“. Dabei hat Deutschland mit 22.000 Berufsrichtern bereits dreimal so viele Richter wie Frankreich oder Italien, viermal so viele Richter wie England und erreicht fast das Niveau der Vereinigten Staaten von Amerika; nur sind diese gerechnet auf die Bevölkerung viermal so groß.
2. Kritische Geduldsprobe
Dabei sind die Auswirkungen dieser Verfahrensflut nicht nur finanzieller Art – Richter und Staatsanwälte wollen schließlich bezahlt werden. Auch die Verfahren und damit die Rechte der Beschuldigten leiden darunter. Zwar gesteht das Grundgesetz den Bürgern in Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 20 Absatz 3 grundsätzlich ein Recht auf effektiven Rechtsschutz zu und damit auch die Klärung von strittigen Rechtsverhältnissen in „angemessener“ Zeit. Doch was genau angemessen sein soll, ist gesetzlich nicht geregelt.
Allein eine Instanz am Landgericht verschlingt 2024 im Schnitt eineinhalb Jahre. Im Instanzenzug kann so ein rechtskräftiges Urteil auch mal fünf Jahre auf sich warten lassen. Damit wird nicht nur die Wirkung von Bewährungsstrafen infrage gestellt. Schließlich schwebt über dem Angeklagten für die gesamte Dauer des Verfahrens das Damoklesschwert, dass jeder weitere Fehltritt sich strafverschärfend auf das laufende Verfahren auswirken könnte. Dieser Drohzustand des Verfahrens dauert mitunter länger als die anschließende Bewährungszeit.
Auch wird so die grundlegende Funktion von Gerichten berührt: Rechtsklarheit zu schaffen. Denn seitens unserer Rechtsordnung wird der Zustand des ungeklärten Rechts zu Recht als kritisch angesehen. Unbearbeitete Akten bei der Staatsanwaltschaft und lange Verfahrensdauern bei Gericht können so zur Zerreißprobe des Rechtsstaats werden. Ist der Staat zunehmend nicht in der Lage, Recht zu klären, gibt es immer weniger Gründe, darauf zu vertrauen.
3. Die Zeit läuft
Die Zeit, die Probleme anzugehen, drängt. Die Justiz ist überaltert. In Sachsen waren 2019 bereits 60 Prozent der Richter über 55 Jahre; 40 Prozent der aktiven Juristen werden vermutlich bis 2030 aus dem Berufsleben ausscheiden. Gleichzeitig ging die Zahl der Studenten, die ihr Jurastudium mit dem zweiten Staatsexamen abschlossen, zwischen 2010 und 2017 um fast 30 Prozent zurück. Findet die Politik keinen Weg, die Verfahrenszahl zu reduzieren und den Verfahrensprozess effektiver zu gestalten, hält der Rechtsstaat weiter Kurs auf einen Eisberg, der jetzt noch fern scheinen mag, aber irgendwann unausweichlich sein wird.


Zudem werden im Studium alle konservativen, normalen, AfD nahen oder ähnlich nicht komplett linksextremen Studenten/ Richteranwärter politisch aussortiert bzw gar nicht erst zugelassen, was die Richterzahl bzw dessen Nachwuchs zusätzlich verkleinert.