In seiner gestrigen Kolumne hat Kollege Schmitt ein einigermaßen aufsehenerregendes Gerichtsurteil erörtert: Ein türkischstämmiger Todraser wird nach der Absitzung seiner Haftstrafe wahrscheinlich abgeschoben werden – Grund dafür ist das „Interesse der Allgemeinheit an seiner Ausweisung“, oder konkreter: Das Gericht hat die begründete Annahme, dass der verurteilte Mörder derart im Kosmos seiner türkischen Großfamilie verwurzelt ist, dass nach seiner Haftentlassung kein positiver Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Leben in Deutschland zu erwarten wäre.
Ich schreibe bewusst „einigermaßen aufsehenerregend“, weil die Ausweisung krimineller Ausländer die Regel und nicht die Ausnahme sein sollte. Es gibt keinen einzigen triftigen Grund, sie nicht auszuweisen – selbst der von Seiten der Linken so gerne vorgebrachte Strohmann der unmenschlichen Lebens- oder Haftbedingungen in den Heimatländern ist meiner Ansicht nach nur ein Meinungsverstärker. Die Erwartung einer raschen und zuverlässigen Ausweisung in ein Land, in dem Knäste eben nicht den Standards von Drei-Sterne-Hotels inklusive pädagogischer Vollzeitbespaßung haben, sollte bei einer gewissen Klientel einen durchaus disziplinierenden Eindruck hinterlassen.
Mit dem Thema Rechtsprechung ist es wie mit dem Steuernzahlen. Das sind Themen, denen stets etwas unsäglich Kompliziertes anhaftet, etwas Ärgerliches sowieso, man verdrängt sie also lieber und glaubt, dass es getan sei, wenn sich „die Experten“ darum kümmern. Und in der Tat füllt die Fachliteratur zu diesen Themenkomplexen Kilometer von Regalwänden, ganze Legionen von Gelehrten werden tagein, tagaus in diesen Wissenschaften ausgebildet. Man könnte also meinen, dass die Männer und Frauen in den schwarzen Roben schon wissen, was sie tun, oder?
Ein kurzer Rückwurf ins Jahr 2025: Am 21. August überfällt Ahmet G. im saarländischen Völklingen mit einem Messer bewaffnet eine Tankstelle. Bei seiner Flucht wird er von drei Polizisten aufgegriffen, es kommt zum Handgemenge, Ahmet G. entwendet einem Polizeianwärter die Waffe und gibt mehrere Schüsse auf die Beamten ab. Sechs Projektile treffen Polizeioberkommissar Simon Bohr, der erliegt noch am Tatort seinen Verletzungen.
Zu diesem Fall wurde nun am Landgericht Saarbrücken Recht gesprochen, oder besser: spätbundesrepublikanisches Recht. Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand des Mordes voll und ganz erfüllt, die Verteidigung plädierte auf Totschlag. Unterboten wurde das Ganze schließlich von der Richterin Jennifer Klingelhöfer, die in ihrem Urteil Ahmet G. jede Schuldfähigkeit absprach. Dabei wischte sie auch den Hinweis des psychiatrischen Gutachters beiseite, der dem zum Zeitpunkt der Tat 18-jährigen Todesschützen eine mögliche, aber nicht zwingend gegebene paranoide Schizophrenie attestierte. Simon Bohr hinterlässt eine Witwe und zwei Kinder, Ahmet G. wird – sofern der Revision kein Erfolg beschieden ist – in die forensische Psychiatrie überwiesen.
Rechtsempfindung und Rechtssprechung sind die fundamentalen Säulen unserer Zivilisation. In jeder Hochkultur bildete das Recht in Wort und Schrift nicht nur den Kern, um den sich die Gesellschaft formierte, von der gerechten – und damit inhärent als richtig empfundenen – Urteilsfällung hing die wahrgenommene Macht der Elite ab. Wir kennen Rechtsdispute aus dem alten Babylon, dem alten Ägypten, dem Alten Testament. Recht wurde in den griechischen Poleis genauso gründlich abgewogen wie im Zentrum des römischen Weltreichs. Auch im Mittelalter war der Rechtsdisput allgegenwärtig, ob unter der Dorflinde oder im Versammlungssaal des städtischen Rathauses ausgetragen oder schließlich auf dem Richtplatz vollstreckt.
Farblose BRD-Technokraten hätten das zwar gerne so, aber die Auffassung von Recht und Gerechtigkeit ist keine Frage von offensichtlich flexibel auslegbaren Paragrafen und beliebig interpretierbaren Gutachten. Jeder normale, weil zivilisierte Mensch hat so etwas wie ein gesundes Rechtsempfinden, das aber, wie eigentlich jeder Aspekt des Zusammenlebens, von den Füßen auf den Kopf gestellt wurde. Ich sage und schreibe das immer wieder gerne: Das schlagende Merkmal der Moderne ist die brutale Unterdrückung des Instinkts. An die Stelle tritt dann ein gesichtsloser Managerapparat, der seine dämonischen Verdrehungen mit Zirkelschlüssen und Neusprech zu legitimieren sucht.
Der Rechtsgelehrte der Spät-BRD bildet sich eine Menge darauf ein, Teil des Wissenschaftskults zu sein und dessen Riten mit Eingeweihten zu teilen. Das ist ja überhaupt eine der wenigen Gemeinsamkeiten in unserer auseinanderstäubenden Gesellschaft, die ihren Anspruch auf Exklusivität wahren können. Aber wenn das Recht, besonders das deutsche Recht, eine ernst zu nehmende Wissenschaft sein soll, warum kippen dann die Waagschalen der Justitia mal in die eine, mal in die andere Richtung? Mit oder ohne Augenbinde weiß jeder, dass Richterin Klingelhöfer, genau wie viele andere ihrer Kollegen (darunter auffallend oft Frauen) nicht Recht spricht, sondern Willkür walten lässt.
Nichts untergräbt die Legitimation des Staates so sehr wie Unrecht, das zu Recht erklärt wird. Die Liste der spätbundesrepublikanischen Skandalurteile ist nun um einen weiteren Fall länger.

