Recht haben und Recht bekommen

7. Februar 2022
in 3 min lesen

Dem aufmerksamen Krautzone-Folger wird aufgefallen sein, dass wir über den Jahreswechsel keinen Instagram-Account mehr hatten. Weder ist Redakteur Rosipal mit dem Passwort durchgebrannt, noch hat Fechter versehentlich den falschen Knopf gedrückt. Unser Instagram-Konto wurde gelöscht.

Warum? Wir können es nur erahnen. Unser letzter Beitrag über rechte Influencer ging durch die Decke und wird einige frustrierte Frauen mit blauen Haaren derartig geärgert haben, dass sie den Beitrag gemeldet haben. Wenn nun genügend Nutzer einen Beitrag melden, schauen sich die Angestellten in der Löschabteilung (vermutlich auch Frauen mit blauen Haaren) den Beitrag an und können den Post – oder eben den ganzen Account – löschen.

Das war bei uns der Fall. Nach etwas laienhafter Recherche war uns jedoch schnell klar, dass Instagram, das schon länger zum Facebook-Konzern Meta gehört, damit gegen geltendes Recht verstößt. Denn seit neuester Rechtsprechung dürfen Social-Media-Plattformen zwar noch immer Konten kündigen, aber nicht mehr, ohne die Nutzer vorher angehört oder verwarnt zu haben. Man muss also klipp und klar erklärt bekommen, was man „verbrochen“ hat und die Möglichkeit erhalten sich zu rechtfertigen. Das war bei uns nicht der Fall.

Eine kurze Rücksprache mit unserem Anwalt bestätigte das: Wir sind also juristisch gegen Facebook vorgegangen und ließen eine gepfefferte Abmahnung formulieren, die fristgerecht an die Rechtsabteilung des Internetriesens überstellt wurde. Und siehe da: Innerhalb weniger Tage wurde unser Konto reaktiviert.

Die Jubelstürme und Fanfaren, gegen Facebook „gewonnen“ zu haben, begleiteten uns über Neujahr, allerdings hielten wir – nach ein paar Jahren ist man doch noch etwas vorsichtiger– mit fast allen Infos hinterm Berg. Nicht ohne Grund, wie sich später herausstellen sollte.

Denn wir hatten zwar unser Konto wieder, aber Facebook (oder besser gesagt deren Rechtsabteilung) reagierte schlichtweg nicht auf unsere Forderung nach Kostenerstattung. Die ist in Deutschland gedeckelt, – wir hätten also ohnehin nicht die vollen Kosten unseres Staranwaltes (die deutsche Version von Harvey Specter) zurückbekommen – doch waren wir eigentlich davon ausgegangen, dass der Großteil des vierstelligen Betrags an uns zurückfließen würde. Facebook ließ aber jegliche Frist verstreichen und rührte sich nicht mehr.

Da wir ja bekanntlich in einem Rechtsstaat leben (hust), leiteten wir also den nächsten juristischen Schritt ein. Einen Verbotsantrag, für das wir wiederum in Vorleistung hätten gehen müssen, bei dem wir aber gute Chancen auf einen Sieg gehabt hätten. Einen großen Teil der Kosten – natürlich immer noch nicht alles – hätten wir dann zurückbekommen. Wir gaben unserem Anwalt grünes Licht und irgendwo in Deutschland machte sich ein Trupp Elitejuristen an die Arbeit und formulierte den Antrag.

Doch soweit kam es nicht. Unser Anwalt meldete sich nach kurzer Zeit zurück: Da wir unser Instagram Konto als „Blutdruck-Verlag“ (ja, so heißt unser Verlag tatsächlich) betreiben, hätten wir ein großes Problem: Denn laut den AGBs von Facebook und Instagram dürfen nur natürliche Personen vor einem deutschen Gerichtsstand klagen. Juristische Personen (GmbHs, UGs, usw.) – wie in unserem Fall – müssen vor das Heimatgericht von Facebook ziehen. Ein Verbotsantrag gegen Facebook vor einem deutschen Gericht würde sich als unzulässig herausstellen.

Ob das „zufällig“ so ist? Wir glauben kaum: Da Privatpersonen häufig nicht genügend Geld haben, über den regulären Weg ihr unrechtmäßig gelöschtes Konto wieder einzufordern, und einzig und allein größere Unternehmen es mit so einem Giganten „aufnehmen“ (oder ihn zumindest ein bisschen ärgern) können, wird es uns auf diese Weise verunmöglicht, juristisch Recht zu bekommen.

Denn der Weg über ein irisches Gericht ist deutlich (!) teurer und könnte über mehrere Instanzen führen. Wir folgten dem Rat unseres Anwaltes in letzter Minute – ein Verbotsantrag darf nur einen Monat nach der „Tat“ eingereicht werden – entschieden uns dagegen und packten unsere Waffen wieder ein.

Fazit: Wir haben zwar unser Instagramkonto wieder, aber Facebook hat für seinen klaren Rechtsverstoß gegen deutsches Recht, der aufgrund der Reaktivierung des Kontos auch eingestanden wurde, nicht einen Cent bezahlt, während wir in den Miesen stehen. Und übrigens: Wenn die Blauhaarige aus dem Löschzentrum wieder einen schlechten Tag hat, kann es sein, dass das ganze Spiel von vorne beginnt. Wie Pyrrhus schon sagte: “Noch so ein Sieg und wir sind verloren.“

Soweit wollten wir unsere Leser und Unterstützer kurz in Kenntnis setzen – und ausnahmsweise zum Spenden aufrufen. Normalerweise wollen wir die Krautzone über unsere Einnahmen voranbringen und empfehlen euch, uns durch den Kauf unseres Magazins oder der vielen anderen schönen Dinge zu unterstützen. In solchen unfairen juristischen Angelegenheiten würden wir uns aber freuen, wenn ihr das Loch in unserer Kriegskasse mit stopfen würdet.

PS: Dass Gott und Kaiser mit uns sind, zeigt der Einbruch der Facebook-Aktie letzte Woche, um etwa 25 Prozent. Allein Zuckerberg hat der Zorn Bismarcks 30 Milliarden gekostet. Euch sollte dieser Einbruch himmlisches Zeichen genug sein, dass die Unterstützung unseres Projektes eine gottgewollte Heldentat ist, die von ehrbarem Charakter und Edelmut zeugt!

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