Die Jahre 2024 und 2025 sind sogenannte Superwahljahre, in denen die Bürger bundesweit und auch in mehreren Ländern mehrfach an die Urne gebeten werden. In wenigen Wochen dürfen außerdem auf dem größten Teil des Kontinents die Wähler darüber abstimmen, welche Kandidaten für ihre Parteien ins EU-Parlament einziehen. Acht deutsche Länder und Stadtstaaten wählen am selben Tag neue kommunale Vertreter, und im Herbst werden sich die Mandats- und Fraktionslandschaften in den Landtagen von Thüringen, Sachsen und Brandenburg deutlich verändern. Spätestens 2025 setzt sich dann der nächste Bundestag zusammen, während zeitgleich im bevölkerungsreichsten Bundesland Kommunalwahlen abgehalten werden.
Die Zeit vor Wahlen ist für die Kreis-, Bezirks- und Landesverbände aller Parteien ein finanzieller und personeller Kraftakt. Millionen von Flyern werden gedruckt und verteilt, Infostände müssen organisiert und Kundgebungen durchgeführt werden. „Straßenwahlkampf“ nennen eingefleischte Parteisoldaten diese Zeit des Jahres und stellen sich den Bürgern, die nun – oft zum ersten Mal – Vertretern politischer Kräfte zum Anfassen nah sind. In aufgeheizten Zeiten wie diesen wird dabei nicht nur diskutiert und um die besten Argumente gerungen in der Hoffnung, Wähler von den eigenen Parteien zu überzeugen. Immer häufiger werden Politiker und Parteimitglieder Opfer verbaler und nonverbaler Übergriffe.
Übergriffe gegen Parteien und ihre Repräsentanten richten sich hierzulande besonders gegen zwei Vertreter: die sich in Regierungsverantwortung befindliche Partei „Die Grünen“ und die oppositionelle Alternative für Deutschland (AfD). Während die Grünen im Jahr 2023 etwa 1.219 Mal Opfer von Straftaten wurden, sah sich die AfD im selben Zeitraum 478 Verbrechen ausgesetzt. Das ergab eine Kleine Anfrage der AfD im Bundestag. Bei den meisten Delikten handelt es sich um Beleidigungen und Sachbeschädigungen, wohingegen sich besonders eine Kategorie gegenläufig zu den oben genannten Zahlen verhält: körperliche Gewalt. Im letzten Jahr wurden 86 solcher Angriffe auf AfD-Vertreter verzeichnet, während die Silbermedaille an die Grünen geht, die mit 62 Vorfällen 27 Prozent seltener körperlich attackiert wurden. Damit fanden auf die AfD so viele Angriffe statt wie auf SPD (35), Die Linke (20), CDU (19), FDP (19) und CSU (2) zusammen.
Bemerkenswert ist, dass die Grünen in manchen Kategorien häufiger Opfer von linken als von rechten Übergriffen wurden. Beispielsweise sind 65 von 186 Sachbeschädigungsdelikte linken und nur zwölf rechten Delinquenten zugeordnet worden. Die größten Zahlen stellt aber fast immer die Spalte für „Sonstige Zuordnung“ dar. Bei gewalttätigen Übergriffen gegen die Grünen konnten so ein linker und acht rechte Täter verzeichnet werden, während 53 Vorfälle als nicht zuordenbar galten. Bei Äußerungsdelikten gegen die Grünen sind es sogar 622 sonstige Zuordnungen von insgesamt 947 Fällen. Die SPD kommt bei 293 Äußerungsdelikten insgesamt sogar auf 217 nicht zuordenbare Vorkommnisse. Nach welchen Kriterien diese Einordnungen zustande kommen, verrät die Landesregierung in ihrer Antwort nicht.