Im Juni 2019 beschloss die damals noch rot-rote brandenburgische Landesregierung zusammen mit den Grünen das Paritätsgesetz. Damit war Brandenburg das erste deutsche Bundesland, indem die Listen aller Parteien bei zukünftigen Landtagswahlen gleichermaßen mit Männern und Frauen besetzt werden sollten. Wenig später stimmten SPD, Grüne und Linke auch im Thüringer Landtag für verpflichtende Parität.
Bereits im vergangenen Juli erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz jedoch für unzulänglich. Es würde das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtigen.
Nun zogen die Verfassungsrichter in Potsdam nach und kippten auch in Brandenburg das Paritätsgesetz. Es sei der Freiheit der Parteien zuwider und somit verfassungswidrig. Während linke Feministinnen und Politikerinnen ihre Maßnahme mit dem Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung rechtfertigen wollten, stellte sich der Verfassungsgerichtshof klar dagegen.
Keine Bevölkerungsgruppe könne den Anspruch aus dem Demokratieprinzip ableiten, gemäß dem Bevölkerungsanteil im Parlament repräsentiert zu sein.
Die heutige Entscheidung stößt auf etliche Empörung von linker Seite. Man sei „fassungslos“, dass einer Klage von der AfD stattgegeben würde. Das Urteil zeigt, dass derartige neofeministische Zwangsmaßnahmen keine Grundlage haben. Sie führen auch nicht zur Gleichberechtigung, sondern dienen lediglich dazu den politischen Gegner zu diskreditieren. Das haben auch die deutschen Gerichte erkannt.