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Juristischer Sieg über die Corona-Verordnung?

2. März 2021
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In Thüringen hat der Verfassungsgerichtshof über die Corona-Schutzverordnungen der Landesregierung geurteilt. Die Verordnungen des Landes vergangenen Jahres wurden von den Richtern für nichtig erklärt. Die Klage wurde von der AfD eingereicht. Ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit? Nicht ganz…

Auch wenn der AfD-Politiker Stephan Brandner, selbst Wahlthüringer, die Entscheidung des Gerichtes als „eine erneute Klatsche für die Ramelow-Regierung“, einordnete, muss man einen genaueren Blick auf die Entscheidung der Richter werfen.

Die erste Corona-Verordnung aus dem Frühjahr 2020 sei als komplett nichtig anzusehen, da die Landesregierung unter Bodo Ramelow bei der Delegation der Aufgabe an die Landesministerien einen formalen Fehler begangen hatten: Die Regierung hätte explizit betonen müsssen, dass sich bei der Ausarbeitung der Verordnungen durch das Gesundheitsministerium stets auf das Bundesinfektionsgesetz bezogen werden musste. Das war nicht passiert.

Einordung: Föderalismus formal ad absurdum geführt

Bei den beiden folgenden Verordungen im Sommer 2020 wiegt die Entscheidung des Gerichtes schwerer: Die Verordnung, und insbesondere die “Art und Maßnahme” der Sanktionen seien nicht deutlich genug beschrieben worden sein, man hätte die “bußgeldbewehrten Tatbestände nicht hinreichend entnehmen können”, kritisierte das Verfassungsgericht die unscharfen Regelen vergangenen Jahres.

Im Klartext: Wenn Oma sich mit ihren zwei Freunden zum Rommee trifft, wurde ihr nicht deutlich genug vermittelt, dass ein Bußgeld auf sie zukommen könnte.

Deswegen sei zwar nicht die gesamte Verordnung nichtig, aber zumindest der sanktionsbewährte Teil.

Einordnung: In Zukunft müssen strafbares Verhalten und Sanktionen dem Bürger besser erklärt werden….

Aber gibt es noch eine machtpolitische Komponente? Hier könnte der Hase im Pfeffer begraben liegen. Ministerpräsident Bodo Ramelow hat aufgrund seiner Zugehörigkeit zur SED in weiten Teilen der Thüringer Institutionen keinen starken Rückhalt.

Die Entscheidung der Gerichte könnte daher direkt auf ihn gemünzt sein, um ihm ordentlich „eins reinzudrücken”, ohne der AfD oder der bürgerlichen Freiheit zu große Zugeständnisse zu machen. Dergleichen ist an dieser Stelle aber Spekulation.

Klammheimliche Kritik an der Regierung?

Auch könnte man daran eine schwache Kritik an der Corona-Festgebung durch die Richter per se feststellen: Selbst wenn sich die obersten Entscheider des Freistaates noch nicht trauen, beispielsweise die FFP-2 Maskenpflicht als Ganzes für unverhältnismäßig zu erklären, ein kleines Signal war es dann doch, von Seiten Justitia.

Und ganz ehrlich; Schaut man sich einmal die deutschen Knechte an, wird die freiheitliche Revolution genau so ausgelöst werden: Durch eine formelle Nichtigkeitserklärung der sich anbahnenden Diktatur. Und endlich können alle aufatmen.

Und um zu einem positiven Abschluss zu kommen: Diejenigen, die im Rahmen der verfassungswidrigen Corona-Verordungen zur Kasse gebeten wurden, könnten jetzt ihr Geld zurückbekommen. Über die Höhe der Summe ist leider nichts bekannt.

Florian Müller

Der Sklaventreiber-Chef hat diverse Geschwätzwissenschaften studiert und nach eigenen Angaben sogar abgeschlossen. Als geborener Eifeler und gelernter „Jungliberaler“ freundete er sich schnell mit konservativen Werten an – konnte aber mit Christentum und Merkel wenig anfangen. Nach ersten peinlichen Ergüssen entdeckte er das therapeutische Schreiben in der linksradikalen Studentenstadt Marburg, wurde Autor für die „Blaue Narzisse“ und „eigentümlich frei“. Ende 2017 gründete er mit Hannes die Krautzone.

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