SPD nutzt VS um Kandidatur von Joachim Paul zu verhindern

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Der Wahlausschuss zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein hat den AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul nicht zugelassen. Der aussichtsreichste Kandidat scheidet noch vor der Wahl aus. Grund ist ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das „NIUS“ kürzlich veröffentlicht hat. Was in diesem Schriftstück steht, sagt mehr über seinen Urheber aus als über Joachim Paul.

Mithilfe dieses Schreibens konnte der Wahlausschuss seine Zweifel an der Verfassungstreue des umtriebigsten rheinland-pfälzischen AfD-Abgeordneten begründen. Daraufhin schloss er den Bewerber für die Wahl am 21. September aus. Das Brisante: Sowohl die Stadt Ludwigshafen als auch das Landesministerium des Inneren, dem der Landesverfassungsschutz untersteht, sind SPD-geführt (Jutta Steinruck, parteilos, die aktuelle Oberbürgermeisterin der wiederholt „hässlichsten Stadt Deutschlands“, war bis 2023 SPD-Mitglied).

Bei den Bundestagswahlen lag die AfD in Ludwigshafen bei den Zweitstimmen deutlich vor der SPD. Aber ein Motiv reicht bekanntlich noch nicht, um einen argwöhnischen Verdacht zu erhärten. Der drängt sich in aller Deutlichkeit auf, liest man die Einschätzung Pauls durch den Landesverfassungsschutz. In ihm sind zahlreiche öffentliche Äußerungen des vorfeldaffinen AfD-Landespolitikers zusammengetragen. Keine ist strafbar, für keine dieser Äußerungen wurde Paul jemals angezeigt. Überdies sind sie völlig harmlos; zum Beispiel in Bezug auf die Amazon-Serie „Die Ringe der Macht“:

„Tatsächlich spiegelt das gesamte Werk Tolkiens eine konservative Geisteshaltung wider, die gerade weil sie ohne Weiteres in die Breite wirkt, von besonderem Wert für den zeitgenössischen Konservatismus ist. Die Protagonisten im „Herrn der Ringe“ kämpfen für eine Sache, die größer ist als sie selbst, die Heimat, den Fortbestand ihrer Kultur, eine gerechte Ordnung, die Abwehr einer Weltgefahr. Sie sind bereit, ihr Leben dafür aufs Spiel zu setzen. Auch wenn sie sich frei für diesen Weg entscheiden, spüren sie eine tiefe Verpflichtung ihrem Volk, ihrer Kultur, ihren Vorvätern gegenüber.“

In der Literaturwissenschaft würde diese Interpretation des „Herr der Ringe“-Schöpfers Tolkien vermutlich kommentarlos für selbstverständlich genommen. Und trotzdem reicht sie unter der Herrschaft des Verdachts aus, um Joachim Paul sein passives Wahlrecht – also das vornehmste Recht, gewählt zu werden – einzuschränken. Der Kampf für „eine gerechte Ordnung, die Abwehr einer Weltgefahr“ als verfassungsfeindliche Agitation.

Statt der 177.000 Ludwigshafener (ca. 120.000 Wahlberechtigte) entscheidet somit der Wahlausschuss – zusammengesetzt aus Politikern aller wesentlichen Parteien mit Ausnahme der AfD – über die Zukunft der Stadt. Denn den Kandidaten von Deutschlands größter und einzig ernstzunehmender Oppositionspartei von der Wahl auszuschließen, ist mehr als ein formaler Akt der Bewerberüberprüfung. Es ist bereits eine Richtungsentscheidung, die einen Kurswechsel verunmöglicht; beinah unnötig zu erwähnen, dass in einer Stadt, in der ein knappes Drittel der Einwohner nicht einmal auf dem Papier „Deutsche“ sind, eine gänzlich alternative politische Weiterentwicklung noch dringender nötig wäre als anderswo.

Zwar hat Paul rechtliche Schritte gegen seinen Ausschluss von der Wahl angekündigt, aber der Fall macht jetzt schon deutlich, dass zwar das Recht, nicht aber dessen gegenwärtige Auslegung auf seiner Seite steht. Auch darf erwartet werden, dass dieser Wahlausschluss erneut nach hinten losgeht und der AfD am Ende mehr Sympathien als Nachteile bringt. Jedoch zeigt er die Panik, welche die selbsterhobenen „Retter der Demokratie“ beherrscht und zu immer energischerem und widersprüchlicherem Legitimitäts-Aktivismus antreibt. Außerdem offenbart er die Lage Macht- und Rechtsverhältnisse. Aus Sicht des Ludwigshafener Wahlausschusses schützt die Legitimität seines Vorgehens die Legalität des Grundgesetzes vor dem Missbrauch. Das heißt: Harte Zeiten für die Demokratie bedürfen harter Maßnahmen.

Denn was im Namen „Verfassungsschutz“ bereits anklingt, bezeichnet eine staatsrechtliche Notwendigkeit, die dem Fall in Ludwigshafen zugrunde liegt. Kein Gesetz, keine Verfassung und keine freiheitliche demokratische Grundordnung kann sich selbst durchsetzen. Sie alle bedürfen eines „Hüters der Verfassung“, der auf die Einhaltung der Normen achtet und Übertretungen sanktioniert. Wenigstens teilweise muss diese Autorität außerhalb des Gesetzes stehen, denn ein Gesetz lässt sich nicht auf dem Weg des Gesetzes durchsetzen, sondern nur durch den (wiederum gesetzesgeleiteten) Einsatz der Staatsgewalt. Der Einsatz staatlichen Zwangs muss als Drohung und äußerste Möglichkeit immer im Hintergrund stehen, um die Bürger zur Einhaltung der Gesetze und – wie hier: Verbote – zu bewegen. Bei diesen handelt es sich insofern nur um „zivilisierte“ Erscheinungsformen des staatlichen Gewaltmonopols. Ganz offensichtlich hat im Beispiel der Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl niemand die Absicht, bis zum Äußersten zu gehen. Doch die grundsätzliche Überlegung zeigt, dass zum Erhalt der legalen Ordnung immer die Möglichkeit der überlegalen Rechtsicherung im Raume stehen muss.

Der Ausschluss der Alternative für Deutschland von der Bürgermeisterwahl ist daher aus der Sicht des etablierten Parteienkartells alternativlos. Der formal vorgegebene Rahmen wird weiterhin eingehalten, doch durch die Legitimitätskeule der „Rettung des Grundgesetzes“ zunehmend verbeult. Irgendwann wird er brechen. Dann herrscht die hysterische Willkür schrankenlos. Mäßigung ist hier nicht zu erwarten. Das Einzige, was helfen würde, wäre die Normalisierung der AfD-Positionen. Da dies aber vonseiten der Altparteien ebenso wenig zu erwarten ist, kann der Fall der verhinderten Wahl des Oppositionskandidaten Paul als weiteres Muster gelten, das die Widersprüchlichkeit der herrschenden Ordnung einer wachsenden Zahl Unzufriedener vor Augen führt.

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Sie haben Angst und sind in Panik.
    Aber so zeigen sie ihr Gesicht, denn die Masken sind gefallen.
    Bessere Werbung kann es für eine Partei nicht geben.
    Ich wünsche Paul alles erdenklich Gute, bei seinem juristischen Weg.
    Denn auch da sind die Umtriebe in vollem Gange.

  2. Wer das passive Wahlrecht (steht im GG) beschneidet ist ein Verbrecher und es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sie bestimmen wer wählen darf.

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