Unter den zahlreichen Bรผchern, die heute noch als Klassiker gehandelt werden, findet sich aus dem Bereich der politischen Theorie eines unter dem Titel โรber die Demokratie in Amerikaโ. Der franzรถsische Historiker und Politiker Alexis de Tocqueville verรถffentlichte den Bericht 1835. Darin analysiert er die damaligen amerikanischen Verhรคltnisse und beschreibt bis heute mustergรผltig das Problem der โTyrannei der Mehrheitโ.
Die โTyrannei der Mehrheitโ tritt immer dann auf, wenn demokratische Mehrheiten die unterlegenen Minderheiten รผbermรครig einschrรคnken. Ein Extrembeispiel: Die mit 51ย % der Bรผrger getroffene Entscheidung, die รผbrigen 49ย % zu bekriegen oder gar umzubringen, wรคre demokratisch einwandfrei. Ethisch wรคre sie jedoch verheerend. Das Zusammenleben im Staat wรผrde sie verunmรถglichen und dabei seine Organisation als Ganzes zerstรถren. Um den Staat in seinem Bestand zu bedrohen, bedarf es freilich schon weniger als des offenen Bรผrgerkriegs.
Die in einer demokratischen Abstimmung unterlegene Minderheit muss von der grundsรคtzlichen Richtigkeit der Gesetze und Verfahrensweisen รผberzeugt sein, um die Legitimitรคt der herrschenden Ordnung nicht infrage zu stellen. Nicht jeder muss mit jedem Gesetz einverstanden sein, aber jeder muss an die wenigstens prinzipielle Chance glauben, dass eines Tages auch die eigenen Normen und Werte Gegenstand der Gesetzgebung werden. Damit also die demokratische โTyrannei der Mehrheitโ nicht das staatlich organisierte Gemeinwesen zerstรถrt und womรถglich gar in Gewaltexzessen ausartet, lautet die Antwort: Minderheitenschutz.
โMinderheitenschutzโ wird inzwischen durch den aktivistischen Lobbyismus linksextremer Identitรคtspolitik gรคnzlich in Beschlag genommen. Durch die heiรe Luft einer โHierarchie der Opferโ (Lichtmesz) wurde er zur Bedeutungslosigkeit aufgeblasen. In seinem ursprรผnglichen Sinne meinte er aber nur, die 49 % vor den รผbergriffigen 51 % zu schรผtzen. In den meisten funktionierenden Staaten der Welt besteht dieser Schutz aus zwei Komponenten, die Hand in Hand gehen und je nach Kulturraum und Herrschaftsform unterschiedlich ausgestaltet sind: Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte.
Der wohlige Klang, der von diesen Begriffen ausgeht, hat eine so magisch anziehende Wirkung, dass sogar totalitรคre Staaten so tun, als wรผrden sie sich den Formeln unterwerfen. Grundrechte sind als Abwehrrechte des Bรผrgers gegen den Staat zu verstehen. Sie sollen die Willkรผr der Staatsgewalt in Fesseln legen und einen Raum unberรผhrbarer Privatsphรคre schaffen.
Allerdings nur nahezu unberรผhrbar: Sehr wohl kann der Staat beispielsweise die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen. Aber er darf das nur auf Grundlage von Gesetzen. Dass der Staat sich bei seinen Eingriffen in das Leben der ihm unterworfenen Bรผrger wenigstens an seine eigenen Gesetze halten muss, ist die Rechtsstaatlichkeit.
Was aber, wenn die Mehrheit ihre Tyrannei nur indirekt ausรผbt? Was, wenn sich der Rechtsstaat zum Tyrannen aufschwingt? Dass er das tut, zeigen zwei Fรคlle der jรผngsten Vergangenheit: Weder Michael Ballweg noch Joachim Paul kรถnnen sich darรผber beschweren, dass ihnen Unrecht getan worden sei. Dass Ballweg nach Jahren des Prozessierens gegen den Vorwurf des Betrugs und der Geldwรคsche in allen wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen wurde, belegt doch, dass die Justiz neutral arbeitet. Auch fรผr die 279 Tage Untersuchungshaft (!) erhielt er eine finanzielle Entschรคdigung โ die Mรผhlen des Staates mahlen eben langsam, aber sie mahlen fein.
Auch Joachim Paul konnte gegen seinen Ausschluss von der Oberbรผrgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 den Weg des Eilantrags beschreiten. Grundlage dafรผr, dass Paul nicht als Kandidat antreten darf, war ein Gutachten des Landesverfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Abgelehnt wurde sein Eilantrag von einem Gericht, nicht etwa von Regierungspolitikern. Und natรผrlich steht Paul der weitere Weg der Klage offen; nur, mit einer Entscheidung noch vor dem Stichtag der Wahl ist dann eben nicht mehr zu rechnen. Die Mรผhlen des Staates mahlen eben langsam, aber sie mahlen trefflich fein.
Ein Muster wird deutlich. Joachim Paul und Michael Ballweg mรถgen sich fรผhlen wie Josef K. in Kafkas „Process“. Aber sie kรถnnen nicht sagen, dass ihnen Unrecht geschieht. Auch wenn der Eilantrag Pauls gegen den Wahlausschluss nicht abgelehnt wurde, steht zu erwarten, dass er in einem ordentlichen Prozess Recht bekommen wรผrde. Die Staatsmaschine stampft reibungslos, alles lรคuft legal ab. Jedoch: Der Legalitรคtsbegriff hat seine Substanz verloren. Mehr noch: Er hatte nie eine.
Genau wie oben fรผr den Demokratiebegriff beschrieben, ist auch der โRechtsstaatโ fรผr sich genommen eine hohle Phrase. Denn an welches Recht sich der Rechtsstaat zu halten hat, das sagt das Wรถrtchen nicht aus. Sowohl eine autoritรคre Diktatur als auch eine liberale Demokratie kรถnnen rechtsstaatlich sein โ alles kommt darauf an, ob die Liquidationsbefehle des Diktators gesetzlichen Charakter haben. Entscheidender noch als die Rechtsstaatlichkeit ist daher die Frage, wer welche Gesetze macht, wer sie wie auslegt, und wer den Rechtsstaat in Stellung bringt.
In der liberaldemokratischen Bundesrepublik heiรt Rechtsstaatlichkeit fortan: Die โTyrannei der Mehrheitโ hat ein scharfes Operationsbesteck zur Hand. Gezielt schneidet sie Dissidenten wie Tumore aus dem politischen Gewebe. Das hat den Vorteil, dass der Organismus weiterlebt.
Doch scharfe Skalpelle stumpfen schnell. Immer mehr gesundes Gewebe wird verletzt. Durch seine politische Aufladung verliert der tyrannische Rechtsstaat das Vertrauen nicht nur bei denen, deren Mรถglichkeiten er beschneidet. Die Opfer des Rechtsstaats rufen solidarisches Wohlwollen hervor.


Rechtsstaat und Grundgesetz waren in der BRD schon von Anfang an nur ein Schรถnwetterkonstrukt. Daร allerdings jahrzehntelang dennoch gut genug funktioniert hat weil sich fast alle der Verantwortlichen weitgehend in Selbstbeschrรคnkung รผbten.
Heute haben wir hingegen keine โTyrannei der Mehrheitโ sondern eine kleine aber auรerordentlich gut und breit vernetzte Junta welche sich tief eingezeckt hat – und dies auch noch unter dem Vorwand es wรคre „demokratisch legitimiert“ schamlos rechtfertigt.
Man kann es aber auch anders sehen: Der massenelitรคre Sonderweg ist Geschichte, Neuschland wird zu einem ganz normalen Land unter hunderten anderen auf der Welt in der Recht und gesetz gebogen werden wie es dem gerade herrschenden Regime gefรคllt und in dem in Wirklichkeit vor allem die Korruption regiert.
Wird nur noch geraume Zeit dauern bis das auch der Buntesbรผrger merkt, aber dank massenweiser Zuwanderung von Krรคften die diesbezรผglich schon einschlรคgige Lebenserfahrung sammeln konnten sollte genug Nachhilfe fรผr den Michel zum lernen und abgucken vorhanden sein.
Demokratische Prinzipien wie Grundrechte, Rechtstaatlichkeit und Minderheitenschutz waren in der Bundesrepublik lange Zeit substanziell mit Leben gefรผllt. Beim รbergang in die Postdemokratie wird der Gegensatz von Regierung und Opposition allerdings durch einen moralisch aufgeladenen „Elitenkonsens“ (Ulrich Vosgerau) ersetzt. Wer vom Elitenkonsens abweicht, ist nicht Opposition, sondern schlicht „bรถse“, weil er das moralisch Gute nicht anerkennen will. Grundrechte, Rechtstaatlichkeit und Minderheitenschutz werden jetzt umgedeutet und gegen das Bรถse in Stellung gebracht.