Die Tyrannei des „Rechtstaats“

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Unter den zahlreichen Büchern, die heute noch als Klassiker gehandelt werden, findet sich aus dem Bereich der politischen Theorie eines unter dem Titel „Über die Demokratie in Amerika“. Der französische Historiker und Politiker Alexis de Tocqueville veröffentlichte den Bericht 1835. Darin analysiert er die damaligen amerikanischen Verhältnisse und beschreibt bis heute mustergültig das Problem der „Tyrannei der Mehrheit“.

Die „Tyrannei der Mehrheit“ tritt immer dann auf, wenn demokratische Mehrheiten die unterlegenen Minderheiten übermäßig einschränken. Ein Extrembeispiel: Die mit 51 % der Bürger getroffene Entscheidung, die übrigen 49 % zu bekriegen oder gar umzubringen, wäre demokratisch einwandfrei. Ethisch wäre sie jedoch verheerend. Das Zusammenleben im Staat würde sie verunmöglichen und dabei seine Organisation als Ganzes zerstören. Um den Staat in seinem Bestand zu bedrohen, bedarf es freilich schon weniger als des offenen Bürgerkriegs.

Die in einer demokratischen Abstimmung unterlegene Minderheit muss von der grundsätzlichen Richtigkeit der Gesetze und Verfahrensweisen überzeugt sein, um die Legitimität der herrschenden Ordnung nicht infrage zu stellen. Nicht jeder muss mit jedem Gesetz einverstanden sein, aber jeder muss an die wenigstens prinzipielle Chance glauben, dass eines Tages auch die eigenen Normen und Werte Gegenstand der Gesetzgebung werden. Damit also die demokratische „Tyrannei der Mehrheit“ nicht das staatlich organisierte Gemeinwesen zerstört und womöglich gar in Gewaltexzessen ausartet, lautet die Antwort: Minderheitenschutz.

„Minderheitenschutz“ wird inzwischen durch den aktivistischen Lobbyismus linksextremer Identitätspolitik gänzlich in Beschlag genommen. Durch die heiße Luft einer „Hierarchie der Opfer“ (Lichtmesz) wurde er zur Bedeutungslosigkeit aufgeblasen. In seinem ursprünglichen Sinne meinte er aber nur, die 49 % vor den übergriffigen 51 % zu schützen. In den meisten funktionierenden Staaten der Welt besteht dieser Schutz aus zwei Komponenten, die Hand in Hand gehen und je nach Kulturraum und Herrschaftsform unterschiedlich ausgestaltet sind: Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte.

Der wohlige Klang, der von diesen Begriffen ausgeht, hat eine so magisch anziehende Wirkung, dass sogar totalitäre Staaten so tun, als würden sie sich den Formeln unterwerfen. Grundrechte sind als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen. Sie sollen die Willkür der Staatsgewalt in Fesseln legen und einen Raum unberührbarer Privatsphäre schaffen.

Allerdings nur nahezu unberührbar: Sehr wohl kann der Staat beispielsweise die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen. Aber er darf das nur auf Grundlage von Gesetzen. Dass der Staat sich bei seinen Eingriffen in das Leben der ihm unterworfenen Bürger wenigstens an seine eigenen Gesetze halten muss, ist die Rechtsstaatlichkeit.

Was aber, wenn die Mehrheit ihre Tyrannei nur indirekt ausübt? Was, wenn sich der Rechtsstaat zum Tyrannen aufschwingt? Dass er das tut, zeigen zwei Fälle der jüngsten Vergangenheit: Weder Michael Ballweg noch Joachim Paul können sich darüber beschweren, dass ihnen Unrecht getan worden sei. Dass Ballweg nach Jahren des Prozessierens gegen den Vorwurf des Betrugs und der Geldwäsche in allen wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen wurde, belegt doch, dass die Justiz neutral arbeitet. Auch für die 279 Tage Untersuchungshaft (!) erhielt er eine finanzielle Entschädigung – die Mühlen des Staates mahlen eben langsam, aber sie mahlen fein.

Auch Joachim Paul konnte gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 den Weg des Eilantrags beschreiten. Grundlage dafür, dass Paul nicht als Kandidat antreten darf, war ein Gutachten des Landesverfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Abgelehnt wurde sein Eilantrag von einem Gericht, nicht etwa von Regierungspolitikern. Und natürlich steht Paul der weitere Weg der Klage offen; nur, mit einer Entscheidung noch vor dem Stichtag der Wahl ist dann eben nicht mehr zu rechnen. Die Mühlen des Staates mahlen eben langsam, aber sie mahlen trefflich fein.

Ein Muster wird deutlich. Joachim Paul und Michael Ballweg mögen sich fühlen wie Josef K. in Kafkas „Process“. Aber sie können nicht sagen, dass ihnen Unrecht geschieht. Auch wenn der Eilantrag Pauls gegen den Wahlausschluss nicht abgelehnt wurde, steht zu erwarten, dass er in einem ordentlichen Prozess Recht bekommen würde. Die Staatsmaschine stampft reibungslos, alles läuft legal ab. Jedoch: Der Legalitätsbegriff hat seine Substanz verloren. Mehr noch: Er hatte nie eine.

Genau wie oben für den Demokratiebegriff beschrieben, ist auch der „Rechtsstaat“ für sich genommen eine hohle Phrase. Denn an welches Recht sich der Rechtsstaat zu halten hat, das sagt das Wörtchen nicht aus. Sowohl eine autoritäre Diktatur als auch eine liberale Demokratie können rechtsstaatlich sein – alles kommt darauf an, ob die Liquidationsbefehle des Diktators gesetzlichen Charakter haben. Entscheidender noch als die Rechtsstaatlichkeit ist daher die Frage, wer welche Gesetze macht, wer sie wie auslegt, und wer den Rechtsstaat in Stellung bringt.

In der liberaldemokratischen Bundesrepublik heißt Rechtsstaatlichkeit fortan: Die „Tyrannei der Mehrheit“ hat ein scharfes Operationsbesteck zur Hand. Gezielt schneidet sie Dissidenten wie Tumore aus dem politischen Gewebe. Das hat den Vorteil, dass der Organismus weiterlebt.

Doch scharfe Skalpelle stumpfen schnell. Immer mehr gesundes Gewebe wird verletzt. Durch seine politische Aufladung verliert der tyrannische Rechtsstaat das Vertrauen nicht nur bei denen, deren Möglichkeiten er beschneidet. Die Opfer des Rechtsstaats rufen solidarisches Wohlwollen hervor.

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Rechtsstaat und Grundgesetz waren in der BRD schon von Anfang an nur ein Schönwetterkonstrukt. Daß allerdings jahrzehntelang dennoch gut genug funktioniert hat weil sich fast alle der Verantwortlichen weitgehend in Selbstbeschränkung übten.

    Heute haben wir hingegen keine „Tyrannei der Mehrheit“ sondern eine kleine aber außerordentlich gut und breit vernetzte Junta welche sich tief eingezeckt hat – und dies auch noch unter dem Vorwand es wäre „demokratisch legitimiert“ schamlos rechtfertigt.

    Man kann es aber auch anders sehen: Der massenelitäre Sonderweg ist Geschichte, Neuschland wird zu einem ganz normalen Land unter hunderten anderen auf der Welt in der Recht und gesetz gebogen werden wie es dem gerade herrschenden Regime gefällt und in dem in Wirklichkeit vor allem die Korruption regiert.
    Wird nur noch geraume Zeit dauern bis das auch der Buntesbürger merkt, aber dank massenweiser Zuwanderung von Kräften die diesbezüglich schon einschlägige Lebenserfahrung sammeln konnten sollte genug Nachhilfe für den Michel zum lernen und abgucken vorhanden sein.

  2. Demokratische Prinzipien wie Grundrechte, Rechtstaatlichkeit und Minderheitenschutz waren in der Bundesrepublik lange Zeit substanziell mit Leben gefüllt. Beim Übergang in die Postdemokratie wird der Gegensatz von Regierung und Opposition allerdings durch einen moralisch aufgeladenen „Elitenkonsens“ (Ulrich Vosgerau) ersetzt. Wer vom Elitenkonsens abweicht, ist nicht Opposition, sondern schlicht „böse“, weil er das moralisch Gute nicht anerkennen will. Grundrechte, Rechtstaatlichkeit und Minderheitenschutz werden jetzt umgedeutet und gegen das Böse in Stellung gebracht.

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