Edward Snowden bestรคtigte im Jahr 2013 mit seinen Enthรผllungen lediglich das, was jedem, der es wissen wollte bereits bekannt war โ die US Geheimdienste spรคhen gezielt jedes lohnende Ziel aus, bei dem Sie es kรถnnen und praktizieren anlasslose Massenรผberwachungen von US-Auslรคndern. Hierzulande resultierten die Enthรผllungen in einem รผber Monate andauernden, tragikomischen Schauspiel in dessen Zentrum Ronald Pofalla stand. In Deutschland ist der Kanzleramtschef nรคmlich oberster Dienstherr des Bundesnachrichtendienstes (BND) und somit fรผr Spionageabwehr zustรคndig. Pofalla lavierte, beschwichtigte und zerredete das Thema nach Krรคften. Die Datenstrรถme, von denen Snowden berichtete, stammten laut Pofalla aus der Auslandsaufklรคrung des BND und daher seien die Vorwรผrfe „vom Tisch“. Er stellte weiterhin in ein sogenanntes No-Spy-Abkommen mit den USA in Aussicht.
Die Taktik ging zunรคchst auf, denn die Piraten kamen bei der Bundestagswahl 2013 nur auf etwas mehr als 2%. Als nach der Wahl bekannt wurde, dass selbst Merkels verschlรผsseltes Handy abgehรถrt wurde, gipfelte dies in einer grรถรeren Verstimmung der transatlantischen Beziehungen. Ein von der Sรผddeutschen Zeitung im Jahre 2015 verรถffentlichter Mail-Verkehr zwischen Merkels ranghรถchstem auรenpolitischen Berater Christoph Heusgen (der auch am UN-Migrationspakt fleiรig mitwirkte), zeigte jedoch, dass ein solches Abkommen nie von unseren Partnern angeboten wurde โ Pofalla und Co. hatten die รffentlichkeit also hรถchstwahrscheinlich belogen.
Pikant war das ebenso im Jahre 2015 auf Wikileaks verรถffentlichtes Material, aus dem hervorging, dass neben Merkel noch weitere Politiker in Deutschland abgehรถrt wurden. Weiterhin wurde durch BND interne Untersuchungen bekannt, dass dieser sich im Rahmen der โOperation Eikonalโ als eine Art Erfรผllungsgehilfe fรผr die amerikanische NSA betรคtigte, indem er Daten von Internetknoten an die Amerikaner weiterleitete. Dabei stand sogar der Verdacht im Raum, dass die NSA die Kooperation zum Nachteil der Deutschen Industrie missbraucht hat โ Stichwort โรberwachungsselektorenโ. Auch hier spulten die CDU-Verantwortlichen wieder das รผbliche Programm Vertuschen, Abstreiten und Aussitzen ab; so รคuรerte der damalige CDU-Generalsekretรคr Peter Tauber zu dem Thema, dass die Debatten รผber Datenschutz und รberwachung hierzulande zu „emotional“ gefรผhrt wรผrden. Die Geheimdienstkontrolle funktioniere, das zeige schon die Diskussion darรผber. Besser noch, er verklรคrte diese sogar zum Standortnachteil fรผr Deutschland und meinte, Start-up Unternehmen kรถnnten ihre tollen Ideen wegen der Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten hierzulande nicht umsetzen. Dummdreist, wie er nuneinmal agierte, vermischte er damit den damaligen Elefanten im Raum, die illegale รberwachung aus dem Ausland, mit inlรคndischer Gesetzgebung zum Datenschutz.
Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG erfordert ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau, wenn personenbezogene Daten auรerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden. Diese Vorgabe ist die Ursache fรผr ein bereits seit 24 Jahren laufendes Schauspiel auf der EU-Bรผhne, dessen Akte โSafe Harborโ, โPrivacy Shieldโ und โData Privacy Frameworkโ heiรen. Das erste, das โSafe Harborโ-Abkommen, wurde im Jahre 2000 mit einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission in Kraft gesetzt. Damit war die รbermittlung personenbezogener Daten an die รผber 5.500 US-Unternehmen mรถglich, welchen sich auf US-Seite dem Abkommen unterworfen haben.
Bereits im Jahre 2011, also vor den Snowden-Enthรผllungen, ging der รถsterreichischer Jurastudent Maximilian Schrems juristisch gegen das Abkommen vor. Erst im Oktober 2015 gelang es Schrems das Abkommen vor dem europรคischen Gerichtshof (EuGH) zu kippen. Die Politik reagierte auf dieses Urteil mit dem im Juli 2016 vorgestellten โPrivacy Shieldโ-Nachfolgeabkommen โ Snowden ignorierte man weitestgehend. Da man unter Zugzwang stand, war der Weg zu diesem Abkommen holprig. So prรคsentierte man zunรคchst ein Logo fรผr das Abkommen, konnte aber keinerlei Inhalte dazu vorweisen. Nachdem diese schlieรlich verรถffentlicht wurden, wurde es sowohl von behรถrdlichen und unabhรคngigen Datenschรผtzern kritisiert. In der EU-Kommission gab man sich jedoch zuversichtlich, dass das Abkommen diesmal halten wรผrde. Im Juli 2020 brachte Schrems dann auch dieses Abkommen vor dem EuGH zu Fall. Auch hier hรคtte jedem Beteiligten klar sein mรผssen, dass das Abkommen nicht halten kann, denn es fรผgte dem vorherigen Abkommen lediglich weitere rechtsstaatliche Attrappen hinzu.
Ein Klageweg fรผr nicht US-Bรผrger war weiter nicht mรถglich und die US-Gesetzgebung, welche eine solche รberwachung ermรถglicht, der โForeign Intelligence Surveillance Actโ (FISA), wurde nicht geรคndert. Im Zuge des wieder aufflammenden Ukraine Kriegs, musste der Westen Einigkeit demonstrieren und so erklรคrten US-Prรคsident Biden und EU-Kommissionsprรคsidentin von der Leyen im Mรคrz 2022 die prinzipielle Einigkeit zu einem neuen Abkommen. Dieses โData Privacy Frameworkโ trat im Juli 2023 in Kraft und muss aus exakt denselben Grรผnden, wie das vorherige scheitern. Erwรคhnenswert, weil es die Lรคcherlichkeit des Abkommens offenbart, ist lediglich, dass ein Beschwerdefรผhrer am Ende des Prozesses von den US-Beamten eine vorformulierte und nichts sagende Standart-Antwort erhรคlt โ Kafka lรคsst grรผรen.
Die EU vollzieht alle paar Jahre einen rituellen Mord an dem EU-US-Datenschutzabkommen, um den Schein der Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu halten anstatt man die Bรผrger einfach aufklรคrt, dass es mit den USA kein wirksames Datenschutzabkommen geben wird. Max Schrems, der von informierten Kreisen als Vorkรคmpfer unserer informationellen Selbstbestimmung gefeiert wird sollte sich selbst hinterfragen, ob er weiter Teil dieses Schauspiels sein mรถchte.

