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Die Banalität des „Ja“

18. Juli 2025
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Es gibt Momente in der Geschichte, da bricht eine ganze Weltanschauung in sich zusammen – nicht durch donnernde Proklamationen, sondern durch ein einziges, verhängnisvolles Wort. So geschah es am 9. Juli 2025 im Deutschen Bundestag, als Friedrich Merz das abendländische Menschenbild mit einem lapidaren „Ja“ zu Grabe trug.

Beatrix von Storch hatte den Regierungschef gefragt, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, „Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist“. Die Antwort kam – lakonisch, brutal, endgültig:

„Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja.“

Doch wer ist diese Frauke Brosius-Gersdorf? Eine Professorin für öffentliches Recht, gewiß – aber eben auch eine Aktivistin, die sich für ein AfD-Verbot, eine allgemeine Impfpflicht und ein gegendertes Grundgesetz aussprach. Eine „linke Kulturkämpferin“, wie der „Cicero“ diagnostizierte; eine „Linksideologin“, wie Josef Kraus präzisierte. Brosius-Gersdorf vertritt jene Position zur Abtreibung, die nicht nur die Tötung ungeborenen Lebens bis zum neunten Monat für verfassungskonform hält, sondern diese als „Frauenrecht“ definiert. Hier wird deutlich: Es geht um die prinzipielle Negation des Lebensrechts für jene, die noch nicht geboren sind.

Führt man die Denklogik dieser bemerkenswerten Juristin konsequent fort, so ergeben sich reizvolle Perspektiven für die deutsche Rechtsprechung. Folgt nämlich aus dem Umstand, daß der physische Aufenthaltsort – drinnen versus draußen – über Menschenwürde entscheidet, so ließe sich trefflich argumentieren, daß auch andere räumliche Konstellationen ähnlich konstitutiv wirken könnten. Wer sich außerhalb der Landesgrenzen befindet, könnte weniger schutzwürdig sein. Wer außerhalb des öffentlich-rechtlichen Medienkonsums lebt, gehört möglicherweise unter Verfassungsvorbehalt gestellt. Brosius-Gersdorfs räumliche Menschenwürde-Metaphysik eröffnet gänzlich neue Horizonte juristischer Kreativität. Und Merz hat allem zugestimmt, mit einem schlichten, aber so vielsagenden „Ja“.

Was billigt der Kanzler damit juristisch? Erstens: Wer Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt für rechtens hält, muß sich fragen lassen, warum der Übergang durch den Geburtskanal plötzlich konstitutiv für die Menschenwürde sein soll. Diese Argumentation öffnet unweigerlich die Tür zu weiteren Relativierungen des Lebensschutzes. Wenn Menschenwürde erst mit der Geburt beginnt – warum dann nicht erst mit dem ersten Atemzug? Mit der ersten bewußten Wahrnehmung?

Doch die Dimension des Verhängnisvollen reicht weit über juristische Einzelfragen hinaus. Wer einmal die Schwelle zur Instrumentalisierung menschlichen Lebens überschritten hat, dem eröffnet sich ein Kontinuum des Schreckens, das Hannah Arendt in ihrer Analyse der Banalität des Bösen so präzise beschrieb. Die Relativierung der Menschenwürde beginnt niemals mit den großen Verbrechen, sie beginnt mit der scheinbar harmlosen Differenzierung zwischen schutzwürdigem und weniger schutzwürdigem Leben. Ist diese Grenze erst einmal verschoben, wird sie beliebig verschiebbar: Warum sollte ein dementer Greis Anspruch auf dieselbe Würde haben wie ein produktiver Steuerzahler? Warum ein behindertes Kind dieselben Rechte wie ein gesundes? Die Logik der graduellen Menschenwürde, einmal etabliert, kennt keine natürlichen Haltepunkte mehr – sie kennt nur das Ermessen jener, die über Leben und Sterben befinden. Mit Brosius-Gersdorf würde eine Richterin ins höchste deutsche Gericht einziehen, deren Denken die Tür zu diesem Abgrund bereits weit geöffnet hat.

Merz‘ „Ja“ ist die Kapitulation vor dem postchristlichen Zeitgeist. Mit diesem einen Wort hat der Bundeskanzler „praktisch das bisherige christliche Menschenbild der Union demontiert“, wie „Apollo News“ analysierte. Dabei hatte bei der CDU-Mitgliederbefragung 2023 rund 93,5 Prozent den Lebensschutz als wichtig eingestuft. Susanne Wenzel von den Christdemokraten für das Leben brachte es auf den Punkt:

„Die Mitte der CDU lehnt dieses Votum gegen die Menschenwürde für Kinder im Mutterleib also ab.“

Der Kanzler kalkuliert kühl: Für die Wahl von Brosius-Gersdorf braucht er eine Zweidrittelmehrheit, also auch die Unterstützung von Grünen und Linken. Diese Unterstützung erkauft er sich durch die Preisgabe christdemokratischer Grundsätze. Beatrix von Storch formulierte die Konsequenz:

„Wenn es dagegen in der CDU/CSU jetzt keinen Aufstand gibt, ist die Partei moralisch erledigt und sollte nun endgültig das C aus dem Namen streichen.“

Und wie reagiert die Union? Mit betretenem Schweigen. Der Mechanismus ist altbekannt: Wer aufmuckt, wird kaltgestellt. Wer schweigt, darf bleiben. Wer applaudiert, wird befördert.

Merz‘ „Ja“ offenbart ein grundsätzliches Problem: Die bürgerlichen Parteien haben sich so weit dem linksliberalen Mainstream angepaßt, daß von ihren ursprünglichen Werten nur noch die Namen übrig sind. „Christlich“, „Demokratisch“, „Union“ – alles nur noch Etiketten ohne Inhalt.

Da selbst die „christlichen“ Parteien das Recht auf Leben relativieren, wird deutlich, wie weit die gesellschaftliche Transformation bereits fortgeschritten ist. Merz‘ „Ja“ ist nicht die Ursache dieser Entwicklung – es ist nur ihr Symptom. Ein Symptom allerdings, das zeigt, daß der Weg zurück zu einer Kultur des Lebens über die etablierten Parteien nicht mehr führen wird.

Die Union hat ihr christliches Erbe verraten. Nicht in einem langen Prozeß der schleichenden Säkularisierung – sondern in einem einzigen, verhängnisvollen Moment der Wahrheit. Und welch rauhes Tier schreitet nun nach Bethlehem, um dort geboren zu werden?

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