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Frau Liebich und ihre Rechte

22. August 2025
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โ€žMarla-Svenja Liebichโ€œ schaffte es Anfang des Jahres in die Schlagzeilen, weil jene Person wรคhrend eines laufenden Revisionsprozesses unter anderem wegen Volksverhetzung mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes ihren Geschlechtseintrag von mรคnnlich zu weiblich geรคndert und ihren Namen zu โ€žMarla-Svenjaโ€œ angepasst hatte. Was eigentlich ihr gutes Recht ist, schlieรŸlich kann in der Bundesrepublik seit dem 1. November 2024 jeder einmal im Jahr zuzรผglich drei Monaten Vorlaufzeit frei nach Fasson seinen Geschlechtseintrag per Sprachakt beim Amt รคndern, schien allen voran linken Queer-Aktivisten gar nicht zu gefallen. Denn Liebich ist keine(r) von ihnen, sondern als rechter Aktivist unter anderem auch wรคhrend der Corona-Proteste bekannt und schlieรŸlich in Halle angeklagt worden.ย 

Liebich wurde 2023 wegen Volksverhetzung, รผbler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewรคhrung verurteilt. Das Berufungsverfahren scheiterte, die Revision schmetterte ab. Das Urteil ist damit rechtskrรคftig und nun muss Liebich die Haftstrafe tatsรคchlich antreten. Allerdings geht es fรผr Liebich als biologischen Mann nicht etwa in eine Mรคnner-Haftanstalt. Nein, als personenstandsrechtliche Frau wird โ€žMarla-Svenja Lieblichโ€œ ihre Haftstrafe im Frauengefรคngnis in Chemnitz antreten. Das geriet an die ร–ffentlichkeit, nachdem Liebich kรผrzlich ihre Vorladung zum Erscheinen in der JVA Chemnitz auf X postete.

Kritiker warnten, bevor das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, bereits vor den mรถglichen Problemen und Lรผcken, die zu dessen Missbrauch fรผhren kรถnnten. Dass es nun ausgerechnet ein Rechter ist, der dieses Gesetz karikaturesk vorfรผhrt und durchspielt, verpasst dem ein oder anderen geschlechtsverwirrten Social Justice Warrior, der in der โ€žSelbstbestimmungโ€œ womรถglich seine โ€žBefreiungโ€œ von normativer Geschlechtsgewalt empfand, einen Schlag in die Magengrube.ย 

Fakt ist jedoch: Selbst wenn Marla-Svenja nach Antreten der Haftstrafe, was in den nรคchsten zwei Wochen erfolgen wird, merkt, dass sie sich zwischen all dem ร–strogen irgendwie fehl am Platz fรผhlt, kann sie frรผhestens im kommenden Februar wieder zum โ€žMannโ€œ werden und ihr Geschlecht im Personenstandsregister anpassen.ย 

Was das Ganze in den vergangenen Tagen jedoch noch absurder machte: Obwohl Liebich nun als Frau seine Haftstrafe antritt, bestรคtigte das Landgericht Berlin, dass er auch weiterhin mit seinem โ€žDeadnameโ€œ, also vorherigen Mรคnnernamen angesprochen und als biologischer Mann bezeichnet werden darf.

Was Julian Reichelt im Netz als Erfolg fรผr die Meinungsfreiheit feierte, wirft die Frage auf, ob das Gericht ebenso entschieden hรคtte, wenn es sich bei der betroffenen Person nicht etwa um Liebich, sondern um jemanden wie โ€žTessaโ€œ Ganserer von den Grรผnen gehandelt hรคtte. Es bleibt nur abzuwarten auf das nรคchste Verfahren bezรผglich des im Gesetz verankerten โ€žOffenbarungsverbotsโ€œ.

Wider alle biologischen Tatsachen und wider den gesunden Menschenverstand ist es in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025 also mรถglich, einen ganzen Justizapparat und die gesamte Presselandschaft vor sich her zu treiben.

5 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. Eine Frau mit so einem schรถnen Schnauzer kann man doch nur mรถgen!

    Ist halt der moderne Till Eulenspiegel der dem Narrensystem den Spiegel vorhรคlt.

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