Hat die Frau von Bundeskanzler Friedrich Merz auf eine rechtswidrige Hausdurchsuchung hingewirkt? Diesen Eindruck erwecken Schlagzeilen der größeren Medienhäuser. So beginnt der Bericht der „Zeit“ mit der Feststellung, dass Merz’ Ehefrau dem Gericht vorsteht, welches den Durchsuchungsbeschluss gegen eine SPD-Politikerin erlassen hat. Die „Tagesschau“ findet diesen Umstand „pikant“, „t-online“ „brisant“ und der „Spiegel“ fragt: „Was wusste Charlotte Merz?“
Charlotte Merz selbst dementiert, von der Entscheidung damals gewusst oder darauf Einfluss genommen zu haben, und auch der organisatorische Aufbau des Gerichts lässt die Anschuldigungen gegen sie eher willkürlich erscheinen. Warum werden die Anschuldigungen dann erhoben (1.), wer ist wohl schuld (2.) und ist unser Rechtsstaat in Gefahr (3.)?
Sind das schon Fake News?
Vor einem Wahlkampfauftritt von Friedrich Merz kam es zu Vandalismus an einem Schützenheim. Die Schmierereien bekundeten Sympathien mit der Antifa, weniger jedoch mit Friedrich Merz: „Antifa in die Offensive“, „Merz auf’s Maul!“, „Geh weg, Fascho-Fritz“, „Ganz Menden hasst die CDU“ – diese Schriftzüge zierten die Wände im Vorfeld der Veranstaltung. Wie üblich übernahm der Staatsschutz die Ermittlungen.
Meist verlaufen die Ermittlungen dann im Sande. Nicht jedoch in diesem Fall. Das Amtsgericht Arnsberg erließ einen Durchsuchungsbeschluss gegen die örtliche Juso-Vorsitzende Nela Kruschinski (damals 17), die es verdächtigte, für den Vandalismus an der Schützenhalle verantwortlich zu sein. Später erklärte das Landgericht die Maßnahme für rechtswidrig. Stattdessen rückte Charlotte Merz in den Fokus. So stellte der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer auf X in den Raum: „Ist der Rechtsstaat im Sauerland ein CDU-Insidejob?“
Seinen Verdacht begründete der Juso-Chef unter anderem damit, dass mit Charlotte Merz die Frau des CDU-Bundeskanzlers die Direktorin am entscheidenden Arnsberger Amtsgericht ist. Einen Verdacht, den die berichterstattende Presse mit Freuden aufgriff, und das, obwohl es in diesem Fall weder abstrakte noch konkrete Hinweise auf eine Beeinflussung durch die Gerichtsdirektorin gab, wie Strafrechtsprofessor Matthias Jahn bei „LTO“ ausführt.
Darüber hinaus stellt Paragraf 8 des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen klar:
„Der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts und des Arbeitsgerichts steht die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter dieser Gerichte nicht zu.“
Wären solche Anschuldigungen aus einer anderen politischen Ecke gekommen, wären sie vermutlich erst gar nicht aufgegriffen oder als sogenannte „Fake News“ abgestempelt worden. Immerhin schreibt der Juso-Vorsitzende nichts anderes als eine Verschwörung zwischen Polizei, Politik und Gericht herbei, ohne tatsächliche Anhaltspunkte dafür anzuführen.
Wer ist schuld?
Die Wahrheit scheint deutlich banaler. Den Durchsuchungsbeschluss erließ ein Richter auf Probe. Es liegt nahe, dass der Richter noch auf keine jahrelange Erfahrung zurückblicken konnte und den Fall falsch einschätzte. Und wer kann es ihm verübeln? Immerhin sind Hausdurchsuchungen auch bei Lappalien inzwischen an der Tagesordnung und werden auch gerne mal als Mittel politischer Inszenierung verwendet.
Noch vor Kurzem sorgte eine Dokumentation des US-amerikanischen Senders CBS News international für Aufmerksamkeit. Zu sehen waren drei Staatsanwälte der niedersächsischen Ermittlungsstelle zu Hasskommentaren und ‑inhalten im Netz. Auf die Frage, wie Menschen reagierten, wenn ihnen (bei Hausdurchsuchungen) die Telefone weggenommen würden, lautete die Antwort:
„Sie sind schockiert.“
Darauf folgte belustigtes Lachen der Staatsanwälte. Vor dem Hintergrund einer solchen gelebten und veröffentlichten Praxis scheint eine Einflussnahme von Frau Merz auch gar nicht notwendig, damit ein unerfahrener Richter auf Probe eine fragwürdige Hausdurchsuchung genehmigt. Die Praxis auch unter der ehemaligen SPD-Innenministerin Nancy Faeser dürfte ihr Übriges dazu beigetragen haben – nur dass es nun keine vermeintlich bösen Rechten, sondern zur Abwechslung mal das eigene Lager getroffen hat.
Eine Gefahr für den Rechtsstaat?
Anders sehen das SPD und Grüne und erklären den Fall nun sogar zur Sache des Landtags in Nordrhein-Westfalen. Dabei kann man sich fragen, ob die beiden Parteien hier den Rechtsstaat schützen oder nicht vielmehr durch ihre Anschuldigungen das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats untergraben. Der AfD wird dieser Vorwurf seitens des Verfassungsschutzes zumindest regelmäßig gemacht, wenn ihre Politiker die Regierung oder andere Staatsbehörden kritisieren.
Interessant ist auch der Vergleich mit anderen Fällen. So erging das Rückweisungs-Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von einer Kammer, die zunächst gar nicht für zuständig gehalten wurde. Brisant: Der dann durch Zuweisung zuständig gewordene Richter steht den Grünen nahe und hatte zumindest zeitweise Verbindungen ins linksextreme Lager.
Als wir am Gericht nachfragten, ob bereits in der Vergangenheit ähnliche Verfahren von der zunächst zuständigen Kammer an die Kammer des grünen Richters verwiesen wurden, erhielten wir die spärliche Antwort:
„Solche Verfahren sind der Pressestelle nicht bekannt.“
Was blieb, war also eine einmalige ausnahmsweise Zuweisung gerade in jene Kammer, in der ein asylfreundlicher Richter saß. In diesem Fall wurde keine Verschwörung in den Raum gestellt, es gab keine Anhörungen im Landtag und keine Aufforderung nach Aufklärung.
Die selektiven Rufe nach der Bewahrung des Rechtsstaats entstammen im jüngsten Fall wohl weniger der Sorge um den Rechtsstaat, sondern entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als politischer Opportunismus. Vertrauen in den Rechtsstaat entsteht jedoch nicht durch den Missbrauch politischer Narrative, sondern durch gleiche Maßstäbe für alle.

