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Syrischer Triebtäter zerlegt JVA Dresden

3. Dezember 2025
in 3 min lesen

Großbritannien ist ein gnädiges Land. Der Drogendealer Saleh Hussein Hamid, der sich 2022 im nordenglischen Leeds eine Hochgeschwindigkeits-Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte, an dessen Ende er seinen randvoll mit Betäubungsmitteln und Bargeld beladenen Luxus-Mercedes um eine Straßenlaterne wickelte, darf bleiben.

Seine 33 Monate hat er abgesessen, woraufhin man ihn kaltherzig in die Heimat schicken wollte. Er wehrte sich juristisch und bekundete, der dortigen Sprache nicht mächtig zu sein. Der Richter stimmte zu: Ein Einleben sei unter diesen Umständen unmöglich.

Arabisch spricht er allerdings fließend, auch wenn er da gar nicht herkommt. Hamid ist nämlich Deutscher. Wobei, ist es rassistisch, ihn auf seine Pass-Nationalität zu reduzieren, obwohl er sich in den Augen der britischen Justiz derart nahtlos in die englische Gesellschaft einfügt, dass eine Rückführung unzumutbar wäre? Wenn ein AfD-Politiker jemanden wie ihn „passdeutsch“ nennt, taucht das im Verfassungsschutzbericht auf. Geht es jedoch darum, ihn weiterhin der britischen Gesellschaft aufzuhalsen, wäre es unmenschlich, diese Tatsache auszublenden.

Andererseits gibt es Leute wie Rami A. Der ist kein Deutscher, sondern ein Syrer, der nach Hause will. „Freiwillige Rückführung“ nennt sich das, und die will er, weil er im Gefängnis sitzt. Seit 2018 hat er mit zehnmonatiger Unterbrechung sechs Jahre dort verbracht, zunächst noch als Mustergefangener. Seitdem seine Gesuche, nach Hause gebracht und dort auf freien Fuß gesetzt zu werden, auf taube Ohren stießen, weil der 2023 verhängte Abschiebestopp dem einen Riegel vorschiebt, mutierte er wiederum zum gefährlichsten Häftling der JVA Dresden, aber eins nach dem anderen.

Anfang bis Mitte 2018 wurde die Dresdner Neustadt von einer Welle brutaler sexueller Nötigungen erschüttert, die immer demselben Muster folgten: Ein Araber mit eingefallenen Gesichtszügen verfolgte Frauen, die er meist in der Straßenbahn als Opfer auserkor, zu ihren Wohnungen. Dort überwältigte er sie im Treppenhaus, entfernte ihre BHs, schob seine Hand in ihre Unterhosen und rieb an ihren Genitalien, während er sie küsste und masturbierte. Auf einer Aufnahme in der Bahn ist zu sehen, wie er bereits dort mit Letzterem loslegt, bevor er seinem aussteigenden Opfer nachstellt. In einem Fall drang er auch in die Wohnung der gestalkten Frau ein, fiel dort über sie her und ließ erst ab, als sie ihm in die Hand biss.

Auf dem Stadtteilfest „Bunte Republik Neustadt“ erkannte eine der Frauen ihn schließlich wieder und rief die Polizei. Anschließend nahm man DNA-Proben und glich sie mit Spuren auf der Kleidung mehrerer Opfer ab – Treffer in allen Fällen. Zehn davon kamen zur Anklage, in sieben wurde er verurteilt: zu drei Jahren und drei Monaten. Das liegt unterhalb des addierten Mindeststrafmaßes von sechs Monaten pro Fall, also dreieinhalb Jahren.

Der Richter erklärte seine Milde mit der „Reue“ des Angeklagten. Hierzu sei gesagt, dass er bis zuletzt alle Vorwürfe von sich wies: „Er hat alle Tatvorwürfe bestritten und immer gesagt, dass er das nicht getan habe.“ Ein Widerspruch? Nicht für die antideutsche Clownsjustiz: Der Richter „würdigte, dass der Angeklagte die Tat bereut, auch wenn er sich wegen der inneren Verdrängung nicht mehr daran erinnern könne.

An sieben Stück. Für die er verurteilt wurde, während er die anderen drei natürlich auch begangen haben dürfte, und dann noch ein paar Dutzend, bei denen Anzeigen oder Indizien ausblieben. Mindestens sieben, möglicherweise 30, 40 Male, die er sich in die Bahn gesetzt hat, um Frauen zu stalken, zu Hause zu überwältigen und alles Denkbare unterhalb der juristischen Vergewaltigungsschwelle mit ihnen anzustellen, hat er vergessen. Ich frage mich, wie jemand, dem das Anzünden von sieben Asylheimen nachgewiesen wird, mit dieser Verteidigungsstrategie fahren würde.

Februar 2019 wurde er verurteilt, September 2020 dann schon wieder vorzeitig entlassen. Serien-Triebtätern, deren Sexualdelikte einen ganzen Stadtteil in Atem hielten, stellt man offenkundig leichtherziger positive Sozialprognosen aus als „Volksverhetzern“ – Letztere sind mit weltanschaulicher Umerziehung und Ausschöpfung des vollen Strafmaßes „nachhaltig zu beeindrucken“, wenn es nach dem für mich damals zuständigen Landgericht Potsdam geht.

Wieder geschnappt wurde er dann wegen des Sexualüberfalls auf die 27-jährige Dresdnerin Ronja, die er im Juli 2021 stalkte und im Treppenhaus von hinten überwältigte. Wie gehabt stritt er alles ab, doch erneut fand man seine DNA. Urteil: drei Jahre und zwei Monate.

Da der Rest seiner zur Bewährung ausgesetzten ersten Strafe obendrauf kam, stellte er einen Antrag auf freiwillige Rückführung beim BAMF. Nur kann seit 2023 niemand mehr nach Syrien abgeschoben werden. Bis zum Negativbescheid war er in der JVA Dresden Hausarbeiter, eine Stellung, die eine besondere Vertrauensgrundlage voraussetzt: Der Häftling kann seine Zelle verlassen, wann er will.

Seitdem griff er Wärter an, bedrohte die Vollzugsleiterin mit dem Tod, löste den Feueralarm aus und verletzte sich selbst, um die Rückführung zu erzwingen. Insgesamt zehn zusätzliche Monate halste er sich so bisher auf. Da in Syrien inzwischen aber sunnitische Dschihadisten das Sagen haben – das Land also von weltanschaulichen Freunden der meisten unserer syrischen Gäste übernommen wurde –, könnte sein Martyrium bald tatsächlich im langersehnten Heimatflieger enden.

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