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Überraschung! Das „Sondervermögen“ wird verschwendet

26. März 2026
in 3 min lesen

Stellen Sie sich einen Geschäftsführer vor, der rote Zahlen schreibt. Daraufhin leiht er sich eine große Summe Geld und begründet dies mit notwendigen Investitionen. Dann stellt sich heraus, dass er das Geld gar nicht für Investitionen nutzt, sondern vielmehr mit dem neu geliehenen Geld die bereits bestehenden Schulden zu verbergen versucht.

Ungefähr so dürfte sich die Lage der Bundesregierung darstellen. So berichten das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und das Münchner ifo Institut von einer massiven Zweckentfremdung der Mittel aus dem sogenannten „Sondervermögen“. Während laut IW 86 Prozent der Gelder zweckentfremdet worden sein sollen, sind es laut ifo sogar 95 Prozent.

Von Beginn an sprachen viele Zeichen gegen dieses „Sondervermögen“. Zunächst handelt es sich bei den bewilligten 500 Milliarden Euro nicht um ein tatsächliches Vermögen im Sinne vorhandener Geldmittel. Vielmehr geht es um eine Befreiung von der – im Grundgesetz verankerten – Schuldenbremse für eine außerordentliche Neuverschuldung in Höhe von 500 Milliarden Euro. Hierfür war eine Grundgesetzänderung notwendig, für die Jetzt-Kanzler Merz damals den eigentlich schon abgewählten Bundestag noch einmal zusammentreten ließ.

Bei all der Taschenspielerei schien es, als habe die SPD die außerordentliche Neuverschuldung zur Bedingung für Koalitionsverhandlungen gemacht. Passend hierzu sicherte sich in der Folge Lars Klingbeil (SPD) den Posten als Bundesfinanzminister der schwarz-roten Koalition. Hinzu kommt, dass der Staat trotz Rekordsteuereinnahmen von über 2.000.000.000.000 Euro (in Worten: zwei Billionen) weiterhin defizitär wirtschaftete, also mehr Geld ausgab, als er einnahm. Betrachtet man zusätzlich den angewachsenen Investitionsstau durch marode Gebäude, Straßen und Brücken, ist kaum verwunderlich, was ifo-Präsident Clemens Fuest nun analysiert:

„Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat.“

Dabei sieht der neu geschaffene Artikel 143h Grundgesetz eigentlich vor, dass der Bund diese außerordentlichen Schulden nur „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ nutzen darf. Nun kann man darüber streiten, was genau unter „Investitionen“ zu verstehen ist und welche Anforderungen an die Zusätzlichkeit dieser Maßnahmen zu stellen sind; wie es Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt bei „LTO“ macht. Am Ende stellt er fest:

„Durch das Sondervermögen ‚Infrastruktur und Klimaneutralität‘ ist ein finanzrechtlicher Mikrokosmos der Unübersichtlichkeit geschaffen worden. Gegenwärtig spricht einiges dafür, dass die Kritik der Wirtschaftsforschungsinstitute am Haushaltsgebaren der Bundesregierung richtig ist. Die Kritik betrifft allerdings lediglich den Haushaltsvollzug und macht das zu Grunde liegende Haushaltsgesetz noch nicht verfassungswidrig.“

Die Frage der Verfassungswidrigkeit ist zudem aus zwei Gründen sekundär. Zum einen „fehlt es derzeit an einer prozessualen Möglichkeit, diese Fragestellung vor dem BVerfG [Bundesverfassungsgericht, Anm. d. Red.] überprüfen zu lassen“. Zum anderen bleibt fraglich, ob eine Erklärung der Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgebarens der Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht überhaupt faktische Konsequenzen hätte. Immerhin stimmte damals eine verfassungsändernde Mehrheit für das sogenannte „Sondervermögen“. Genauso gut könnte sie die Schuldenbremse wieder abschaffen.

Zwar bedürfte es hierfür im Bundestag nach den jetzigen Mehrheitsverhältnissen zusätzlich der Stimmen der Linken, jedoch dürfte sich der Widerstand der ehemaligen SED bei diesem Thema in Grenzen halten. Egal, wie sich die (verfassungs‑) rechtliche Bewertung der Staatsausgaben also gestaltet: Eine spürbare Veränderung dürfte sie nicht bringen. Interessanter ist vor diesem Hintergrund die Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte.

Fast prophetisch erscheinen in diesem Kontext die Worte des Rechtsphilosophen und ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Ernst-Wolfgang Böckenförde. Unter dem Titel „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“ beschrieb der Staatsrechtler 1964 die historische Trennung zwischen Staat und Kirche; zwischen „geistlich und weltlich“. Wurde der Staat zuvor als „res publica christiana als religiös-politische Einheit“ gesehen, trennten sich infolge der Säkularisierung des Staatswesens die Wirkbereiche voneinander.

Fand sich zunächst in der Kirche die „Gemeinsamkeit und Homogenität“ des Volkes verbürgende Kraft, wurde diese im Rahmen der Aufklärung von der Stellung des Individuums und seiner Freiheiten zunehmend verdrängt. Den Vorstoß der frühen Bundesrepublik, in gemeinsamen „Werten“ die notwendige homogenitätsverbürgende Kraft zu sehen, bezeichnete Böckenförde in Anlehnung an Carl Schmitt als „dürftiger und auch gefährlicher Ersatz“. Da Werte subjektiv – also in Festlegung und Auslegung vom Verwender abhängig – seien, liefen sie Gefahr „die Freiheit eher [zu] zerstören als [zu] fundieren“.

Im Anschluss folgt das berühmte „Böckenförde-Diktum“:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Einem solchen Staat bleibt in den Augen Böckenfördes noch der Versuch, die Homogenitätsgrundlage dadurch zu schaffen, dass er die Erwartungen seiner Bürger an ein glückliches Leben erfüllt. Auf den Punkt bringt diese Haltung der häufig gegen Kritik an den Zuständen vorgebrachte Spruch: „Uns geht’s doch gut.“ Hier mahnt Böckenförde jedoch:

„Das Feld, das sich damit eröffnet, ist allerdings grenzenlos.“

Was diese Grenzenlosigkeit meint, sehen wir zunehmend in einem Staat, der nicht in der Lage scheint, seine eigene Ausgabenwut zu bändigen. Damit wackelt nicht nur die Schuldenbremse, sondern die Grundlage des gesamten Staatswesens.

4 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. Fälschlicherweise wird „draußen“ oft von Staatsversagen geredet. Der geneigte Leser hier weiß aber: Nein, der Staat funktioniert. So ist eben sein Wesen. Immer. Nicht nur dysfunktional. Zutiefst asozial.
    Treffend das erste Wort von Max C. Schmitt bereits in der Überschrift: ÜBERRASCHUNG! Ja, und was für welche – für manche tatsächlich…

  2. Daß das „Sondervermögen“ zum „Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet“ wird, habe ich jetzt schon in mehreren Alternativmedien gelesen, aber um welche Haushaltslöcher handelt es sich hierbei? Wenn das „Sondervermögen“ dadurch „zweckentfremdet“ wird, daß es NICHT für „Klimaschutzmaßnahmen“, also NICHT für den Klimaschwindel genutzt wird, ist das doch grundsätzlich erst mal gut, oder etwa nicht?

  3. Ein Faß ohne Boden repariert sich ja nicht durch das Befüllen mit einer Flüssigkeit. Allein der Begriff „Haushaltslöcher“ verschleiert ja schon einen Missstand. Wenn z. B. das Sozialsystem oder Rentensystem trotz anhaltender hoher Einnahmen und Etat dafür vom Staatsapparat nicht ausreichend finanziell versorgt ist, dann wurde da mit hoher Wahrscheinlichkeit bewusst falsch investiert, geplant und schlicht abgegriffen in Form eines wuchernden Verwaltungs- und Begünstigtenkreises, der auf diesem Weg nicht realistisch zu versorgen ist. Mehr Geld hat das Loch vergrößert, denn die Profiteure der Löcher stehen schon parat, und das sind nicht mal die Einkommensschwachen, Kleinrentner und irgendwie Mittellosen. Es sind die gut bezahlten vermeintlichen Verteiler, die immer neue komplizierte und teure Fördersysteme erfinden, die abhängige Menschen im Staat schaffen, die ihre vermeintlichen Versorger dann weiter wählen und feiern. Natürlich wäre das Geld des Schulden“vermögens“ auch für Krieg und Klima verloren und fehlinvestiert, aber das würde sogar die Bevölkerung in diesem Land dann wachrütteln, weil das Geld vom Staat nicht mehr käme. Auch wenn das Geld für die Masse der alten rentenversorgten SPD, CDU und Grüne Wähler nicht mehr auf deren Konten landet, wären schmarotzende Personen auf Entscheidungsposten gefährdet. So bleiben sie sicher, denn weder die Armen noch die eher wohlbetuchten ü 65er werden sich wehren. Die Regierung weiß was sie tut, aber sie tut bestimmt nichts Gutes.

  4. Und ob die verbleibenden 14 … 5% wirklich sinnvoll investiert werden darüber kann man getrost ebenfalls anderer Ansicht sein.

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