Linksextreme Schuldenpolitik dank der CDU

6. März 2025
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Der Bundestag ist neu gewählt, und es hat sich einiges geändert – zumindest auf dem Papier. Wer sich nun jedoch auf eine politische Kehrtwende des Regierungshandelns freut, sollte seine Euphorie noch etwas zügeln. Schließlich wären Wahlen – einem Sprichwort nach – verboten, wenn sie etwas ändern würden. Warum an dem Ausspruch wirklich etwas dran ist und welche Mittel verhindern können, dass Wahlen tatsächlich etwas ändern.

Die Deutschen haben gewählt, und zwar mit der größten Wahlbeteiligung seit der Wiedervereinigung, und damit für einige Veränderung in Deutschlands höchstem Parlament gesorgt. So ist der 21. Deutsche Bundestag durch die Anwendung des neuen Wahlrechts um 106 Sitze kleiner als sein Vorgänger. Konnte die CDU ihre Sitze aufgrund des Stimmenzuwachses halten, hat sich die Anzahl der Sitze der SPD fast halbiert, auch die Grünen verloren. Die AfD hingegen konnte ihre erlangten Sitze fast verdoppeln. Dadurch ist die schwarz-rot-grüne Zweidrittelmehrheit im neuen Bundestag Geschichte. Stattdessen hat Schwarz-Blau nun das erste Mal eine mehr als komfortable Mehrheit.

Wer nun Veränderung erwartet, wurde bereits vor der Wahl von CDU-Chef Friedrich Merz eines Besseren belehrt. Eine Koalition mit der AfD hat er immer wieder ausgeschlossen, dafür eine gemeinsame Regierung mit den Grünen auch mit einem Minister Habeck offengelassen. Nach der Wahl stehen alle Zeichen auf eine Koalition zwischen Neu-Kanzler Merz’ CDU und Alt-Kanzler Scholz’ SPD. Damit würde dem Wähler nach einer Wahlperiode Unterbrechung das Gleiche aufgetischt, was er seit 2005 unter Merkel (mit ebenfalls einer Unterbrechung durch Schwarz-Gelb) bereits schlucken musste. Wird Schwarz-Rot beheben, was Schwarz-Rot uns überhaupt erst eingebrockt hat?

Wer jetzt dennoch Hoffnungen hatte, dass mit Merz alles in Ordnung kommen werde, den dürfte die erste „Amtshandlung“ der neuen Regierungsparteien zurück auf den Boden der Tatsachen geholt haben. Während Friedrich Merz im Wahlkampf die Schuldenbremse noch zur „DNA der Union“ erklärt hatte, sollen nun außerordentliche Schulden in Höhe von mindestens einer Billion Euro aufgenommen werden – nach oben offen. Dabei übernimmt Merz sogar schamlos das Framing als „Sondervermögen“, ohne jedoch zu erklären, was an den außerordentlichen Neuschulden eigentlich ein Vermögen sein soll.

Doch damit noch nicht genug der Taschenspielertricks. Da Merz die für die Umgehung der Schuldenbremse notwendige Zweidrittelmehrheit im neuen Bundestag fehlt, wird er wohl noch einmal den alten Bundestag zusammentreten lassen, bevor der neue Bundestag sich Ende März konstituiert. Denn in Ersterem besitzt Schwarz-Rot-Grün noch die notwendige verfassungsändernde Mehrheit. Es soll also nach der vorgezogenen Neuwahl noch einmal der alte Bundestag – der aufgrund seiner vorgeblich fehlenden Regierungsfähigkeit aufgelöst wurde – zusammenkommen, um das Grundgesetz zu ändern.

Um bei diesem Gedanken ins Stocken zu geraten, muss man kein Verfassungsrechtler sein. Dabei zeigt dieser Fall auf, warum Wahlen keine Veränderung bringen (müssen), selbst wenn der Wähler anders entschieden hat:

1. Die Manipulation von Mehrheiten

Der pluralistische Parteienstaat, in dem wir leben, macht – sofern nicht eine Partei(enrichtung) über die Mehrheit der Stimmen verfügt – Kompromisse notwendig. Isoliert betrachtet, scheint das zunächst positiv; immerhin würden so die Belange von mehr Menschen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Doch kommt es in der Realität auch häufig genug vor, dass durch den Zwang zum Kompromiss der Regierungsparteien die kleinere Partei einen gewissen Druck ausüben kann. Denn ohne ihre Zustimmung fehlt auch der größeren Koalitionspartei die Mehrheit. So ist gut vorstellbar, dass die SPD von der CDU nun diese Umgehung der Schuldenbremse verlangt, um überhaupt gemeinsam zu regieren.

Dieser Effekt wird verstärkt, wenn – wie in diesem Fall – nicht bloß eine einfache Mehrheit, sondern eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit verlangt wird. Schwarz-Rot benötigt für seine Sonderschulden die Stimmen der Grünen. Die knüpfen ihre Zustimmung aber an zusätzliche Maßnahmen im Bereich des sogenannten Klimaschutzes. So können die Grünen eine Position durchbringen, die weder im Volk noch im Parlament mehrheitsfähig wäre. Es entstehen in diesem Sinne manipulierte Mehrheiten.

Je größer der Druckpunkt einer Partei dabei ist, desto mehr kann sie fordern. Das tatsächliche Wahlergebnis rückt bei solchen Überlegungen immer weiter in den Hintergrund. Die CDU begibt sich durch die Aufrechterhaltung der Brandmauer dabei selbst in eine schlechte Verhandlungsposition und macht sich zum Spielball linker Kräfte.

2. Missbrauch der Legalität gegen die Opposition

Warum die CDU das dennoch macht, erklärt sich durch das Vorgehen des Parteienstaates gegen Oppositionsparteien. So wie die CDU 1984 in einer Broschüre über die Grünen verlautbaren ließ, diese verstießen gegen den „bisherigen Konsens der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien“, behauptet sie dies nun von der AfD.

Bevor es darum geht, sich mit einer weiteren Partei auf mögliche Kompromisse einigen zu müssen, scheint es einfacher, zunächst zu versuchen, diese in der öffentlichen Meinung unwählbar zu machen oder sogar zu verbieten. Der regierungsgesteuerte Verfassungsschutz bietet sich für ein solches Vorhaben nur allzu gut an.

Solange also weiter ebenjene Parteien ihre zwangsweisen faulen Kompromisse schließen, die die Missstände durch ihr (Regierungs‑) Handeln erst herbeigeführt haben, und die Opposition unterdrücken, liegt Veränderung in weiter Ferne. Zugespitzt könnte man sagen, es sei fast ehrlicher, Wahlen einfach zu verbieten.

Felix A. Cassel

Die rechtsphilosophischen Ideen Carl Schmitts sind für den Bonner Jurastudenten genau so wichtig wie sein Zweitname - auch wenn die Redaktion ihn zur Abkürzung zwingt. Anders als Schmitt schreibt er aber nicht „zu Juristen und für Juristen“, sondern übersetzt richterliche Entscheidungen der "BRD im Endstadium" für den einfachen Bürger - ein typischer "Rechts-populist" also.

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