Wer sich vor zwei Monaten noch riesig darüber freuen konnte, dank des Selbstbestimmungsgesetzes nun beliebig seinen Namen und Geschlechtseintrag ändern zu dürfen, wohlgemerkt auch in der Geburtsurkunde, musste letzte Woche besonders stark sein. Das Selbstbestimmungsgesetz gilt für alle, auch für Dissidente. So schaffte es letzte Woche eine gewisse Dame aus Halle in die Schlagzeilen der etablierten Medien: Frau Marla-Svenja Liebich. Liebich ist in der Vergangenheit immer wieder als Aktivist*in der dissidenten Szene aufgefallen, unter anderem hatte Liebich während der Corona-Zeit mehrfach die Montagsdemos gegen die Maßnahmen der Bundesregierung in Halle angemeldet.
Aktuell steht Liebich vor Gericht. Im August des letzten Jahres wurde sie wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Am Landgericht Leipzig läuft zurzeit das Berufungsverfahren. Sollte das Urteil jedoch standhalten, stellt sich die Frage, in welchem Gefängnis Liebich untergebracht wird. Denn nach aktuellem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister müsste sie eigentlich in einem Frauengefängnis unterkommen, schließlich ist sie rechtlich vollumfänglich weiblich.
Doch das scheint so einigen linken Medienschaffenden gar nicht zu schmecken. Die „taz“ titelte dazu am Freitag wie folgt: „Missbräuchliche Geschlechtsänderung – Reine Provokation: Die verurteilte Neonazifigur Sven Liebich hat ihren Personenstand ändern lassen.“ Als Beleg für den mutmaßlichen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes berief sich „taz“-Redakteur Christian Rath wiederum auf die „Mitteldeutsche Zeitung“, welche angab, Liebich mit Vollbart angetroffen zu haben. Dieser gelte laut Rath jedoch als typisch „männliches Attribut“. Ist das so?
Ein Vollbart ist also ein typisch männliches Attribut, ein Penis wiederum nicht. Wenn Liebich sich „Marla-Svenja“ nennt und zukünftig eine Frau sein will, dann ist das „reine Provokation“. Wenn Tessa Ganserer ohne Perücke mit Glatze oder gar in durchsichtiger Reizunterwäsche im Bundestag auftaucht, komischerweise ausgerechnet dann, wenn über besagtes Gesetz abgestimmt wird, dann ist das mutig und ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung. Dabei geht es hierbei ganz klar nicht um das Wie, also wie sich jemand als Frau inszeniert, sondern darum, wer diejenigen sind, die sich dabei angegriffen fühlen könnten.
Denn während Tessa ihre Performance hinlegt, um allen voran echten Frauen die rote Karte zu zeigen und klarzustellen, dass sie nun unwiderruflich dazugehört und jedweder Widerstand im Zweifel juristisch im Keim erstickt werden kann, stellt sich Marla-Svenja etwas geschickter an: Sie zeigt, dass das Gesetz für alle gilt, fernab davon, ob es der laut kreischenden LGBTQIA+-Sekte in den Kram passt oder eben nicht.
Denn sowohl Marla-Svenja als auch Tessa können nun jeden im Sinne des bußgeldbewehrten Offenbarungsverbots anklagen, der sie beim falschen Namen nennt oder mit dem falschen Pronomen anspricht, was Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro mit sich bringen könnte. Ein kostspieliges Vergnügen also, auch für all jene, die Liebich in der vergangenen Woche mutwillig und empört misgenderten, so auch die „taz“.
Ob Liebich bei Standhalten des Urteils von anderthalb Jahren Haft nun tatsächlich in einem Frauengefängnis untergebracht wird, bleibt abzuwarten. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, würde hier ein Präzedenzfall geschaffen, der im Zweifel das ganze Gesetz zum Schwanken brächte. Denn Liebich kann, selbst wenn sie es früher wollte, erst in einem Jahr wieder ihr Geschlecht ändern, ist bis dahin also eine Frau und als solche zu behandeln. Es gilt eben: Gleiches Recht für alle.
Sie sagte wohl sinngemäß: Nennt mich ruhig eine Nazi-Braut. Aber wenn ich mit falschen Pronomen angesprochen werde, aktiviere ich meinem Anwalt!
Schlagt sie mit Ihren eigenen Waffen.
Ich hatte „Freimaurergefängnis“ gelesen, gemeint war allerdings Fraungefängnis“.
Man muss Marla-Svenja Liebich wirklich dankbar sein für ihren mutigen Schritt. Sie geht als leuchtendes Beispiel unseres LGBTQIA+-Kampfes voran und bricht mit Tabus. In den USA könnte der Präsident sie begnadigen, hierzulande jedoch muss sie leider weiterhin mit politischer Verfolgung rechnen.