Heute ist wieder einer dieser von den Vereinten Nationen festgelegten Mahntage, nämlich der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“. Das Thema, also der Kampf gegen Gewalt an Frauen, wirkt so selbstverständlich, und dennoch ist die Gewalt allgegenwärtig, gerade oder eben auch in Deutschland. Wir erleben seit Jahren, wie hierzulande die Zahl der Sexualdelikte steigt, wie immer mehr Frauen offen zugeben, gewisse Orte und Plätze oder eben den öffentlichen Nahverkehr bei Dunkelheit zu meiden, wie Gruppenvergewaltigungen oder gar Frauenmorde mehr und mehr Einzug in unseren Alltag finden. Doch trotz alledem haben nur wenige Beobachter und womöglich keinerlei selbsternannte Frauenrechtler ehrliche Worte für das, was aktuell mit Frauen in Deutschland passiert.
Heute beispielsweise werden sich wieder allerhand Feministinnen lauthals über die Gewalt an Frauen, über Misogynie weltweit, aber gerade auch in Deutschland, durch das vermeintliche (weiße) Patriarchat beschweren. In Düsseldorf findet passend dazu eine Kundgebung gegen „Gewalt an FLINTA*“ statt, also all jenen, die Frauen sind oder sich gerne so fühlen, als wären sie es.
Auch im Deutschen Bundestag steht das Thema Gewalt an Frauen erneut auf der Agenda. Kürzlich, noch vor dem Zusammenbruch der Regierungskoalition, brachte die grüne Familienministerin Lisa Paus einen Gesetzentwurf zum Schutz von Frauen ein, das sogenannte „Gewalthilfegesetz“. Dieses Gesetz soll Frauenhäuser stärker fördern und betroffenen Frauen in Fällen von häuslicher Gewalt den Rechtsanspruch für Schutz und Beratung gewähren und zahlen. So weit, so nachvollziehbar. 2,2 Milliarden Euro hatte Paus für die Förderung zwischen 2027 und 2036 vorgesehen. Alsbald äußerten sich allerhand Prominente wie Uwe Ochsenknecht oder Diana zur Löwen zugunsten des sich in der Schwebe befindenden Gesetzentwurfs. Gescheitert ist dieser bislang angeblich an der FDP, da diese die geplante Summe für nicht stemmbar hielt.
Was jedoch viel wichtiger erscheinen sollte als die Frage nach der Finanzierung, wäre die Frage nach dem „wer?“. Wer sind diese Männer, die ein derartiges Gesetz überhaupt notwendig machen?
Denn, oh Wunder, Bernd und Gustav sind gemessen an dem Bevölkerungsanteil deutscher Staatsbürger statistisch gesehen nicht die großen Problemmacher in Fällen von Partnerschaftsdelikten.
Rund ein Drittel der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt haben keinen deutschen Pass. Mehr als zwei Drittel aller Frauen, die in Deutschland vorübergehend in einem Frauenhaus Schutz suchen, haben einen Migrationshintergrund. Im Schnitt wurden im vergangenen Jahr rund 25 Sexualverbrechen täglich, das heißt 25 Fälle von Vergewaltigung sowie sexueller Belästigung oder Nötigung durch Asylbewerber begangen. Nur um ein paar markante Beispiele aufzugreifen.
Wenn wir heute also wieder über Gewalt gegen Frauen sprechen, dann doch bitte über die Ursachen und nicht über die Symptome. Gerade dann, wenn es um die Bekämpfung ebendieser geht, bringt es wenig, Gesetze zu entwerfen, an die sich Gesetzbrüchige ohnehin nicht halten werden. Frauenschutz fängt an den Außengrenzen an!