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Demonstration des Roten Frontkรคmpferbunds, Berlin 1927 Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 183-Z0127-305 / CC-BY-SA 3.0

Linke Front gegen AfD – Verbotsfantasien und Volksverleugnung

10. Juli 2023
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Ginge es nach dem ersten Impuls der „Sรผddeutschen Zeitung“, wรผrde die AfD bald von der Bildflรคche verschwinden: โ€žVerbot? Verbot!“ betitelte das Blatt am 1. Juli die wรถchentliche Kolumne Heribert Prantls, in der das einstige Mitglied der Chefredaktion den Lesern รœberlegungen zum Umgang mit der AfD mitteilte. In derselben Ausgabe zitierte Georg Mascolo aus einem Dossier bundesdeutscher Geheimdienste รผber die Wรผhlarbeit russischer Agenten. Deutschland, so heiรŸe es dort, sei auf der Liste russischer Gegner weit nach oben gerรผckt. Verbรผndete suche Moskau jetzt vor allem im Kreis deutscher Rechtsextremisten, โ€žnamentlich bei der AfD“. Was liegt da nรคher als der Gedanke an Landesverrat und Gefรคhrdung der inneren Sicherheit? Und am 4. Juli interviewte Ronen Steinke, seit Jahren ein tapferer Kรคmpfer gegen Rechts, die Verfassungsrechtlerin Nora Markard, die keineswegs vor einer noch fernen Machtรผbernahme der AfD warnt, sondern konstatiert: โ€žDie Erosion findet auch heute schon statt und muรŸ bekรคmpft werden. Es brรถckelt schon.โ€œ

Tags darauf jedoch ruderte die SZ zurรผck. Unter der รœberschrift โ€žDemokratie, ratlos“ verรถffentlichte sie einen Leitartikel von Christoph Koopmann, der nach alter Liberalismus-Sitte dem markigen Pro ein abwartendes Contra entgegensetzte:

โ€žDie Demokratie soll wehrhaft sein, richtig โ€“ aber sie hรคtte erst recht den Schaden, wรผrde ein solches Verfahren gegen die AfD dann scheitern wie im Fall der NPD […] Man muรŸ ihnen [den Rechtsradikalen โ€“ d. Verf.] eigene Konzepte und Visionen entgegensetzen. Aber nicht Verbotsforderungen oder eigenen Populismus.“

Dieses Hohelied der politischen Auseinandersetzung wird seit Grรผndung der AfD von allen sich demokratisch nennenden Parteien gesungen, doch in der Realitรคt sind die sonst so beredtenย Mรผnder bis heute stumm geblieben. Einigkeit besteht nur darรผber, daรŸ die AfD eine rechtsextremistische Partei sei, die fรผr โ€žDemokratieverachtung, Menschenfeindlichkeit und fรผr das Versprechen steht, eine Welt zu erhalten, die es so nie gab“ (letzteres ebenfalls eine Analyse der „Sรผddeutschen“ vom 4. Juli). Mit Hilfe des Mรผnchner Blattes, eines der fรผhrenden linksliberalen Organe der Republik, soll nachstehend den Vorwรผrfen gegen die seit Jahren mit HaรŸ und Hetze verfolgte Alternative fรผr Deutschland nachgegangen werden.

Dreh- und Angelpunkt ist zweifellos der Vorwurf des Rechtsextremismus. Prantl:

โ€žMit der AfD ist der Rechtsradikalismus deutschlandweit zur parlamentarischen Kraft geworden. Das gab es noch nie in der Geschichte der Republik. Die AfD ist gefรคhrlicher, als es die NPD je war.“

Warum? Im Verbotsverfahren gegen die NPD stellte das Bundesverfassungsgericht 2017 fest, die Partei, so Prantls Zitat, โ€žzielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen ยดVolksgemeinschaftยด ausgerichteten autoritรคren ยดNationalstaatยด. Dieses politische Konzept miรŸachtet die Menschenwรผrde all derer, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehรถren, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.“

So wie damals die NPD kann man Prantl zufolge heute auch die AfD beschreiben, zumindest die Landesverbรคnde Thรผringen und Brandenburg, die von โ€žvรถlkischen Positionen und vรถlkischen Politikern“ dominiert wรผrden. Das Karlsruher Gericht lehnte seinerzeit ein NPD-Verbot ab, weil die Partei zu klein und zu unbedeutend gewesen sei. Heute jedoch, lamentiert Prantl, sei die AfD zu groรŸ, um sie zu verbieten. Daher mรผsse man vorerst die Gesamtpartei und ihre Wรคhler eindringlich verwarnen, aber Verbotsantrรคge gegen die radikalsten Landesverbรคnde stellen โ€“ das wรคre die angemessene Reaktion einer wehrhaften Demokratie.

Im 2016 beschlossenen Grundsatzprogramm der AfD findet sich auf den ersten Blick nichts, was das Verfassungsgericht der NPD zur Last gelegt hat. In der Prรคambel der Partei heiรŸt es vielmehr:

โ€žAls freie Bรผrger treten wir ein fรผr direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft, Subsidiaritรคt, Fรถderalismus, Familie und die gelebte Tradition der deutschen Kultur.“

Doch dann folgt ein Satz, der den auch in Karlsruhe amtierenden Globalisten und Multikulturalisten als Stein des AnstoรŸes gelten wird:

โ€žWir wollen die Wรผrde des Menschen, die Familie mit Kindern, unsere abendlรคndische und christliche Kultur, die historisch-kulturelle Identitรคt unserer Nation und ein souverรคnes Deutschland als Nationalstaat des deutschen Volkes und ein friedliches Miteinander der Vรถlker auf Dauer bewahren.“

Hier stellen sich zwei Gretchenfragen: Wer ist โ€žDeutscher“?, und gibt es รผberhaupt ein โ€ždeutsches Volk“?

Im Grundgesetz (Artikel 116,1) heiรŸt es: โ€žDeutscher […] ist, wer die deutsche Staatsbรผrgerschaft besitzt.“ Deutscher sei aber auch, wer als Flรผchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehรถrigkeit hier Aufnahme gefunden hat. Und Artikel1 (2) beginnt mit den Worten:

โ€žDas Deutsche Volk bekennt sich zu […] unverรคuรŸerlichen Menschenrechten.“

Zusammenfassend lรครŸt sich sagen, Deutsche sind alle, die die deutsche Staatsbรผrgerschaft besitzen โ€“ sie bilden das deutsche Staatsvolk. Unabhรคngig davon existiert aber ein deutsches Volk im ethnischen Sinn, das zusammengehalten wird durch gemeinsame Sprache, gemeinsame Geschichte und gemeinsame Kultur, Sitten und Gebrรคuche. Anders als es sich die vielzitierten โ€žMรผtter und Vรคter“ des Grundgesetzes jemals hรคtten vorstellen kรถnnen, machen die Autochthonen (Angela Merkel: โ€ždie schon lรคnger hier Lebenden“) heute nur noch 75 Prozent der Bevรถlkerung aus, wรคhrend 25 Prozent nichtdeutscher Herkunft sind. Gleichwohl plรคdiert auch die AfD fรผr Einwanderung aus Drittstaaten:

โ€žWir setzen uns fรผr eine maรŸvolle legale Einwanderung nach qualitativen Kriterien ein, soweit ein unabweisbarer Bedarf weder durch einheimische Potentiale noch durch Zuwanderung aus der EU gedeckt werden kann.“


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Im Sinne der multikulturellen Staatsdoktrin geht das Bundesamt fรผr Verfassungsschutz (BfV) mittlerweile so weit, daรŸ es die Behauptung, es gebe jenseits des deutschen Staatsvolks auch ein ethnisches deutsches Volk fรผr verfassungswidrig erklรคrt hat โ€“ mit der Begrรผndung, dadurch wรผrden eingebรผrgerte Staatsangehรถrige zu Deutschen zweiter Klasse herabgesetzt (Presseerklรคrung vom 26. April 2023).

Dietrich Murswiek, emeritierter Professor fรผr Staats-und Verwaltungsrecht, hat diese abstruse Argumentation scharf zurรผckgewiesen. In der Jungen Freiheit schrieb er am 5. Mai: Es sei durchaus vereinbar mit dem Grundgesetz, โ€žsich fรผr die Erhaltung des โ€“ ethnisch-kulturell verstandenen โ€“ Volkes einzusetzen. Es ist ein legitimes Ziel, die ethnisch-kulturelle Identitรคt gegen ihre Auflรถsung durch Einwanderung aus anderen Kulturen zu schรผtzen.“

Wenn es um andere Vรถlker geht, werde das auch von Bundesregierung und Bundestag anerkannt; so habe das Parlament in einer Resolution die Massenansiedlung von Chinesen in Tibet als Zerstรถrung der Identitรคt und Kultur des tibetischen Volkes kritisiert.

โ€žDemokratieverachtung“ ist der zweite Vorwurf, der gegen die AfD ins Feld gefรผhrt wird โ€“ erhoben ausgerechnet von jenen, die die demokratisch gewรคhlte Partei eintrรคchtig von allen ihr zustehenden ร„mtern und Privilegien ausschlieรŸen. Diese antidemokratische Phalanx und deren publizistisches Begleitorchester haben Umfragewerte und Wahlresultate fรผr die parlamentarischen Parias in die Hรถhe getrieben. Der bis hinein in die einst konservative Union reichende linksgrรผne Konsens ist dadurch schwer erschรผttert worden. SchlieรŸlich wissen alle Beteiligten, daรŸ in Deutschland die Gewaltenteilung nur auf dem Papier steht: Die Exekutive ergibt sich aus der Legislative, und die Judikative wird bestimmt von der Exekutive.

Der eingangs zitierte Ronen Steinke und seine Interviewpartnerin Nora Markard haben offenbart, wie man in der reprรคsentativen Demokratie entscheidende Machtpositionen besetzt, wenn es gelungen ist, durch Wahlen die politische Mehrheit zu erringen:

  • Medien: Rundfunkrรคte kontrollieren ARD und ZDF. Wer Vertreter entsenden darf, entscheidet der Gesetzgeber, also die Regierungsmehrheit.
  • Verfassungsschutz: Bundesamt und Landesรคmter unterliegen den Weisungen des jeweiligenย ย ย ย ย ย ย  Innenministeriums. Sie geben die dort herrschende politische Meinung wieder, definieren also, was als โ€žExtremismus gilt.

Man muรŸ kein Prophet sein, um vorherzusagen, daรŸ dem Bund und seinen Lรคndern in Ost und West stรผrmische Zeiten bevorstehen.

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