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Trotz forcierter Abschaffung – Volk und Zweigeschlechtlichkeit bleiben Faktum

7. Juni 2023
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Deutschlands „Fortschritts-Koalition“ hat es geschafft: Der vielbeschworene gesellschaftliche Zusammenhalt schrumpft durch weitere Individualisierung auf ein Minimum. Dank erweiterter Menschenfreundlichkeit und ins Absurde getriebener Antidiskriminierung werden Zuwanderung und Einbürgerung ebenso erleichtert wie der Wechsel der Geschlechter durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz.

Stützen kann sich die Ampel-Regierung dabei sowohl auf den Verfassungsschutz als auch auf das Verfassungsgericht, das Schlüsselbegriffe des Grundgesetzes neu definiert und damit entscheidend uminterpretiert hat: So sei der Volksbegriff (in der Verfassung seit 1949 bis heute: das deutsche Volk), wenn er ethnisch verstanden werde, völkisch-neonazistisch. Im Sinne des Globalismus erklärten die Karlsruher Richter in ihrem NPD-Urteil vom 17. Januar 2017 den ethnischen Volksbegriff für unvereinbar mit der Menschenwürde des Individuums als dem obersten Grundsatz der Verfassung, da er die unbedingte Unterordnung der Person unter ein Kollektiv verlange. Daher wird seitdem lieber von „deutscher Bevölkerung“ oder den „Einwohnern Deutschlands“ gesprochen.

Auf Grundlage des obigen Urteils teilte das in Köln residierende Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. April dieses Jahres mit, es habe die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland ebenso wie das in Schnellroda beheimatete Institut für Staatspolitik als „ gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Begründung: Die propagierte Behauptung, es existiere ein deutsches Volk jenseits des als Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen im Grundgesetz definierten Staatsvolkes, sei verfassungsfeindlich. Schließlich würde dies zu einer „Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse“ führen.


Die Herrschaft des Volkes

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Ebenfalls 2017 forderte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf, ein drittes biologisches Geschlecht („divers“) einzuführen, um jene Menschen vor Diskriminierung zu schützen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Dieser allen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zuwiderlaufende Befund hat sexuellen Minoritäten Tür und Tor geöffnet – bis hin zur Absurdität. So veröffentlichten Mitarbeiter des Braunschweiger Leibniz-Institut im Mai 2022 ein Glossar, in dem es heißt: „Körperliche Strukturen wie Genitalien, Hormone oder Chromosomen“ seien „kulturelle Konstruktionen“ und würden lediglich von „unserer Gesellschaft einer Geschlechtlichkeit zugeschrieben“.

Doch letztlich hilft alles nichts. Kölner Amt für Verfassungsschutz hin, Karlsruher Verfassungsgericht her – der Menschenverstand, sofern trotz pausenloser Propaganda noch gesund, läßt sich nicht so leicht hinter die ideologische Fichte führen: Auch mit deutschem Paß bleibt ein Kongolese ein Afrikaner, so wie ein Vietnamese ein Asiate bleibt, und ein biologischer Adam bleibt ohne Geschlechts-OP ein Kerl und wird nicht zu einer menstruierenden Eva. Derartige Zaubereien sind semantischer Hokuspokus und politisches Abracadabra. Sie stehen in krassem Gegensatz zum augenzwinkernden „Sinngedicht“ des deutschen Epigrammatikers Friedrich von Logau aus dem Jahr 1654:

„Wie willst du weiße Lilien zu roten Rosen machen?

Küß eine weiße Galathee: sie wird errötend lachen!“

Peter Kuntze

Kuntze wurde 1941 in Kiel geboren und hat nach Abitur und Wehrdienst eine verlagskaufmännische Lehre in Hamburg absolviert. Anschließend ein Redaktionsvolontariat in Ansbach. 1968 gelang ihm der Sprung nach München zur Süddeutschen Zeitung, wo er als außenpolitischer Nachrichtenredakteur sein Brot bis 1997 verdient hat. Nebenbei schrieb Kuntze etliche Kinderbücher, zwei Romane und acht politische Sachbücher über China. Seine konservative Wende geschah in den letzten Berufsjahren.

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