In den ersten Septembertagen habe ich unseren südöstlichen Nachbarn Österreich bereist. Einen Besuch in Wien durfte ich mir bei der Gelegenheit natürlich nicht entgehen lassen, und so nahm ich die Gelegenheit wahr, die Gastfreundschaft des KRAUTZONE- und „Konsequent Frei“-Kollegen Lambda drei Tage lang zu strapazieren: Wir haben die wichtigsten Orte der altehrwürdigen Kaiserstadt aufgesucht, haben Antiquariate nach schönen Büchern durchsucht und auch den einen oder anderen bekannten Aktivisten und Publizisten aus Wien getroffen.
Gerade bei einer für die österreichische Hauptstadt typischen Kaffeehausrunde – ich kann jedem, der sich als Gast in Wien aufhält, den Besuch eines Kaffeehauses nur nahelegen! – wurden auch Themen besprochen, die in der Bundesrepublik etwas untergehen. Darunter auch der Fall des österreichischen Schauspielers Florian Teichtmeister, den ich bis dahin gar nicht mitbekommen hatte. Wer ist also dieser Teichtmeister, und warum sollte ihm und seinem Fall mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden?
Teichtmeister ist ein renommierter Theater- und Filmschauspieler aus Wien, er wirkte schon bei den Salzburger Festspielen mit, war bis vor Kurzem Teil des festen Ensembles am Wiener Burgtheater und spielte auch bei zahlreichen österreichischen wie bundesdeutschen Fernseh- und Filmproduktionen mit. Seine Karriere nahm jedoch einen abrupten Abbruch, als im Januar dieses Jahres über 70.000 Dateien (!) mit kinderpornografischem Inhalt in seinem Besitz entdeckt wurden. Ungefähr zwei Drittel des Materials beinhalteten Darstellungen mit Kindern unter 14 Jahren, der Rest zeigte pubertierende Jugendliche.
Teichtmeister soll laut Polizeiangaben einige der Fotos und Videos selbst angefertigt und bearbeitet haben, des Weiteren habe er sich Textunterschriften dafür ausgedacht. Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt diesbezüglich von „äußerst brutale[n] Vergewaltigungsfantasien“. Am 5. September wurde er vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien zu einer Strafe verurteilt, die zur weiteren Skandalisierung des Falles beitrug: Gegen Teichtmeister wurde eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung (!) verhängt, weiterhin muss sich „der Schauspieler […] Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern“, so schreibt die „SZ“. „Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter.“ In seiner Bewegungs- und Reisefreiheit ist er nicht großartig eingeschränkt.
Zwei Jahre auf Bewährung für solche Taten: Ein wahres Schandurteil, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht zeigte sich gnädig, da Teichtmeister ernst gemeinte Reue zeigte und sich auf psychische Störungen seinerseits berief. Das mag zwar zutreffen, und die Krankheiten des Herrn Teichtmeister sind zwar äußerst bedauerlich, das ändert aber doch nichts an der Perfidie seiner Taten.
Pädophile Neigungen scheinen in der Filmbranche keine Seltenheit zu sein, wie etwa die Causa des amerikanischen Schauspielers Corey Haim (1971-2010) zeigte, einem Teenie-Star der 80er-Jahre, der während seiner Tätigkeit als Kinderdarsteller in der Unterhaltungsindustrie missbraucht und infolgedessen psychisch krank wurde, so dass er sich letzten Endes mit Drogenkonsum dahinraffte. Das Teichtmeister-Urteil könnte nun insofern richtungsweisend sein, als solche Leute wohl in Zukunft mit milden Strafen, wenn nicht gar straffrei davonkommen könnten. Und nicht nur in der Filmindustrie könnte das ein Problem sein: Was ist mit Politikern oder anderen Personen des öffentlichen Lebens, denen Pädophilie in diesem Ausmaß nachgewiesen werden kann?
Das Schlimmste ist: Der ORF, also der österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunk, hat davon gewusst und Teichtmeister jahrelang gedeckt. Und es ist davon auszugehen, dass seine Schauspielkollegen ebenfalls möglicherweise von den Machenschaften gewusst haben und ihn haben machen lassen. Wie sonst hat er über den ganzen Zeitraum hinweg so viele Dateien sammeln können? Wer hat ihn versorgt? Es muss doch irgendjemand mitbekommen haben, und warum hat nie jemand etwas gesagt? Wer weiß, welch ein Sumpf sich dahinter verbirgt. Der Fall Teichtmeister könnte nur die Spitze eines unschönen, degenerierten Eisberges sein.
Für uns heißt das aber auch: Wir müssen den Finger in diese offene Wunde legen. Pädophilie darf unter keinen Umständen in unserer Gesellschaft toleriert werden. Schon gar nicht können Reue und Mitleid Anlass dafür sein, die Strafe für den Verurteilten in irgendeiner Art und Weise zu mindern. Dieses Mitleidsrecht hat nicht nur in solchen Fällen zu Skandalurteilen geführt – man denke da nur an die unzähligen lächerlichen Strafen, die Migranten bei Raubüberfällen und Vergewaltigungen bekommen haben, weil sie traumatisiert oder psychisch krank seien. Psychische Störungen dürfen kein Urteil mildern, im Gegenteil: Die betroffenen Täter müssen erst recht von der Gesellschaft ferngehalten werden. Und Reue hin oder her: Den Kindern, deren unschuldige Seelen für die Missetaten und Gelüste irgendwelcher Päderasten verstört und gebrochen wurden, hilft das Mitleid für den Täter kein bisschen weiter…