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Pride, proud und selbstbestimmt 

4. Juli 2022
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Passend zum Ende des Pride-Monats stellten Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) am 30. Juni den neuen Gesetzentwurf zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz vor. Jenes Gesetz soll zukünftig das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Aktuell müssen Transsexuelle und Intergeschlechtliche, die ihren Namen und ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern wollen, zwei psychologische Gutachten erbringen, über welche dann gerichtlich entschieden wird. In 99 Prozent der Fälle verliefen diese Gerichtsprozesse zugunsten der Antragsteller. Trotzdem nimmt diese Vorgehensweise aus Sicht der Regierungsvertreter zu viel Zeit in Anspruch. Paus bezeichnete das Transsexuellengesetz als „entwürdigend“, da es dem Recht, selbstbestimmt und in Freiheit zu leben, entgegenstehe. Der Bundesjustizminister kritisierte, dass Transsexuelle wie Kranke behandelt würden, und beteuerte, dass es dafür keine Rechtfertigung gebe. Schon in der letzten Legislaturperiode versuchten die FDP und die Grünen, das Selbstbestimmungsgesetz durchzuhieven. Bei der Abstimmung im Bundestag scheiterte es jedoch an den Mehrheiten. Doch in persona Tessa Ganserer hat jene bevorstehende Gesetzesnovelle schon im vergangenen September Einzug in den Bundestag gehalten. 

Der Gesetzentwurf liegt vor. Künftig soll jeder Mensch das Recht haben, einmal im Jahr sein Geschlecht und seinen Namen beim Standesamt anpassen zu lassen, ganz ohne Atteste. Für Minderjährige unter 14 müssen die Eltern die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche dies mit Zustimmung der Eltern selbst tun. Sollten diese sich der Geschlechtsänderung jedoch in den Weg stellen, kann das Familiengericht zugunsten des vermeintlichen Kindeswohls eingreifen. Um die Rechte von selbst ernannten Transsexuellen noch besser zu schützen, beinhaltet ein Teil des Gesetzes ein „bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot“. Dieses soll die Nennung des falschen, beziehungsweise des „alten“, Namens strafrechtlich relevant machen. Nicht undenkbar wäre, dass das auf lange Sicht auch für die Benutzung des falschen Pronomens gilt.

Paus und Buschmann kündigten in ihrem Gesetzentwurf außerdem eine Namensrechts- und Abstammungsrechtsreform an. Wir dürfen also gespannt bleiben, welche Fakten und Normen als Nächstes über Bord geschmissen werden. 

Der Entwurf ist da, die Mehrheiten im Bundestag auch. Also bleibt es nur noch eine Frage der Zeit, bis die euphemistisch gewählte „Selbstbestimmung“ greift. Neben lauter biologischen Verleumdungen verdeutlicht das Gesetz, wie der Staat immer mehr in die Rechte der Sorgeberechtigten und das Privatleben der Familien einzugreifen versucht. Harter Alkohol, Zigaretten oder Tattoos sind vor der Volljährigkeit gesetzlich nicht zugelassen.

Aber wehe, die Eltern stimmen der Geschlechtsänderung des Kindes nicht zu. Schon vor zwei Jahren wurde mit dem Gesetz zum Verbot der Konversionstherapie veranlasst, dass Eltern beinahe gar keine Handhabe mehr haben, wenn sich das Kind im Laufe der Pubertät mit Hormonen oder Hormonblockern vollspritzen möchte. Nun bekommen sie nicht einmal mehr bei der Vollendung der Transition ein Mitspracherecht. Im Zweifel greift eben der Staat in Form des Familiengerichts ein und stellt sich als Advokat zwischen Minderjährige und ihre Sorgeberechtigten, alles natürlich im Sinne des Kindes. Den Kinderrechten wird so schon mal der Weg geebnet.

Seit Jahren und Jahrzehnten sind Antidiskriminierungsstellen daran, Schutzräume zu schaffen, damit möglichst jede vermeintlich benachteiligte Minderheitengruppe ihren „Safe Space“ hat. Doch wozu gibt es Geschlechtertrennung oder Treffpunkte für „FLINTAs“, wenn dort in geraumer Zeit jeder aufkreuzen könnte? Einige Stellen befürchten, dass Sexualstraftäter in Zukunft absichtlich ein anderes Geschlecht angeben könnten, um ihre Strafe zum Beispiel im Frauenknast abzusitzen. Auch bei Fahndungen könnte es zukünftig abenteuerlich werden, wenn weder die Herkunft noch das Geschlecht des Täters erwähnt werden darf. Der Fall Lia Thomas sorgte kürzlich erst dafür, dass Transfrauen vom Frauenschwimmen ausgeschlossen werden. 

Biologische Fakten und Differenzen lassen sich auch von Genderidentität und Emotionen nicht wegdrängen. Wenn alle Normen und Richtlinien fallen, regiert zukünftig das bürokratische Chaos. 

Reinhild Boßdorf

Reinhild ist bei der Fraueninitiative "Lukreta" aktiv und betreibt einen eigenen YouTube-Kanal. Ihre Themen sind moderner Feminismus, importierte sexuelle Gewalt und Weiblichkeit. Sie bewegt sich meist in heteronormativ-sexistischen Kreisen, backt gerne Kuchen und wird von linken Steuergeldprofiteuren als “unauffällig, aber zentral für das rechte Netzwerk” beschrieben.

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