Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“. Das Gesetz soll das angeblich veraltete Transsexuellengesetz ablösen. Menschen, die sich im vermeintlich „falschen“ Körper fühlen, sollen künftig nicht mehr psychologische, ärztliche und gerichtliche Gutachten vorlegen müssen, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Stattdessen könnten sie bald ganz einfach zum Standesamt marschieren und per Sprechakt bis zu einmal im Jahr willkürlich ihr Geschlecht anpassen. Einfach so, ohne Therapien oder geschlechtsangleichende Operationen.
Auch Kinder und Jugendliche werden explizit mit einbezogen. Auch sie können künftig mit Einwilligung ihrer Eltern ihr Geschlecht ändern. Sollten die Erziehungsberechtigten jedoch nicht zustimmen, greift das Jugendamt ein und entscheidet im Sinne des angeblichen „Kindeswohls“. Konkret heißt das also bei den aktuellen Auswüchsen der Trans-Ideologie: für den Geschlechtswechsel und gegen den Willen der Eltern. Diese werden somit weiter entmachtet und in ihrer Erziehung eingeschränkt. Was auf die amtliche Änderung des Geschlechts von Kindern folgen kann, bleibt abzuwarten. Diese Änderungen führen jedoch womöglich noch schneller zu Pubertätsblockern, Hormontherapien und unwiderruflichen operativen Eingriffen im Kindesalter.
Doch das Gesetz geht noch weiter und beinhaltet ebenfalls ein sogenanntes bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot. Wer jemanden „misgendert“, also mit falschem, aber eigentlich richtigem Geschlecht oder dem Deadname, also dem alten, aber eigentlich richtigen Namen anspricht, muss blechen.
Noch ist das Gesetz nicht vom Bundestag verabschiedet. Jedoch bleibt auch das nur eine Frage der Zeit. Schon zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte die Ampel-Koalition das Gesetz klar forciert und dank der Grünen in Person von „Tessa“ Markus Ganserer vorab durch die Hintertür in den Bundestag gebracht. Biologische Tatsachen weichen der ideologischen Willkür. Wer sich dem entgegenstellt, wird bestraft und mundtot gemacht.
Neben den Grünen begrüßte gerade die SPD diesen Vorstoß. Passend dazu veröffentlichte der Bundesvorstand der Sozialdemokraten am Mittwoch ein gebührendes Video. Zu sehen sind drei vermeintliche „Transfrauen“ mit Lippenstift, Perücken und Blumenoberteil. Alle drei berichten, wie wichtig das Selbstbestimmungsgesetz doch sei, weil es ihnen Eingriffe in die Privatsphäre erspare. Außerdem sei gerade das Offenbarungsverbot ein Schutz für Betroffene.
Doch wer ist tatsächlich betroffen, wenn sich Ellie Kupsch, Sophie Rumpel und Lea Lölhöffel künftig in der Damenumkleide umziehen dürfen? Wenn alle drei Grazien mit tiefer Stimme und schlecht überschminkten Bartstoppeln demnächst ungehindert in Frauenräume eindringen können und an sämtlichen Frauenaktivitäten, wie dem Frauensport, partizipieren dürfen?
Während alle von ihnen einige lobende Worte für den Gesetzesentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann fanden, ging ihnen das Gesetz an anderer Stelle nicht weit genug. Diskriminierend sei zum Beispiel der „Hausrechtsparagraf“, der beispielsweise Lokalbesitzern das letzte Wort zugesteht, unter anderem wenn es zu Konflikten kommt. Wo kämen wir auch hin, wenn Eigentümer selbst entscheiden dürften, wem sie den Zutritt zu ihrem Laden gewähren?
Die LGBTQIA+-Community feierte ihren Sieg vorab, die „Bild“-Zeitung hingegen leistete ganze Arbeit und beschimpfte alle Kritiker dieses bahnbrechenden Gesetzes kollektiv als Nazis. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird der Weg hin zum endgültigen Werteverfall dieses Landes geebnet. Wo das Aussprechen biologischer Tatsachen fünfstellige Bußgelder mit sich bringen kann, entfällt jedweder Konsens für ein gesellschaftliches Zusammenleben.