Vier Monate nach den freigeklagten RKI-Files werden erstmals die unzensierten Dokumente veröffentlicht, dazu mehrere tausend Seiten an Mehrinhalt gegenüber der ersten, unvollständigen Version. Es wird Wochen dauern, bis dieses Papier systematisch katalogisiert und aufgearbeitet werden wird. Was aber bereits gefunden wurde, ist schon jetzt ein unfassbarer Skandal. Auf der Pressekonferenz mit Stefan Homburg weist der Ex-FDP-Politiker Marcel Luthe auf die mutmaßlichen Lügen des Robert-Koch-Instituts hin.
Im Sitzungsprotokoll vom Freitag, dem 27.08.2021 etwa wurde sich zum Thema 2G oder 3G beraten – auch mit Hinblick auf die Fremdschutzwirkung der Impfung. Dort steht:
„Bitte um einfach zu verstehende Einschätzung: Ist 2G sicherer als 3G hinsichtlich des Ziels Fremdschutz bei Veranstaltungen?
- Ziel einfache Berechnung, die leicht nachzuvollziehen ist.
- Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.
- Fremdschutzwirkung von Impfung und Testung vermutlich im ähnlichen Bereich, bei ca. 60-70%. 2G wird wegen Schutz vor schweren Erkrankungen überlegen sein.
- Es ist unklar, ob von Leuten, die nur getestet wurden, ein größeres Risiko im Sinne des Fremdschutzes ausgeht. Unklar, ob das mit der aktuellen Datenlage zu belegen ist.„
Am 10. Dezember 2021 entschied sich der Bundestag jedoch für eine einrichtungsbezogene Impflicht, die parteiübergreifend – mit Ausnahme der Parlamentarier der AfD – nach langer Debatte eingeführt wurde. Demnach durften im Gesundheitsbereich nur die Personen arbeiten, die entweder genesen oder vollständig geimpft waren. Die Vertreter der Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne begründeten den drastischen Grundrechtseingriff in die körperliche Unversehrtheit bzw. in die Berufsfreiheit mit der Fremdschutzwirkung der Impfung. In Krankenhäusern, Tageskliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtung etc. habe man täglich mit besonders vulnerablen Gruppen zu tun, die vor einer schwerwiegenden Corona-Infektion geschützt werden müssen.
Direkt nachdem das neue Gesetz verabschiedet wurde, war bereits abzusehen, dass eine Klage der Entscheidungsgegner über das Verfassungsgericht bevorstand: Im Mai 2022 entschied dann das Bundesverfassungsgericht gegen die Kläger und zugunsten der Bundesregierung:
„Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“
Die maßgebliche Begründung des Urteils und damit für einen Eingriff in Art 2. GG (körperliche Unversehrtheit) und Art 12. GG (Berufsfreiheit) zielte also ebenfalls auf den Schutz vulnerabler Gruppen ab. Beim ellenlangen Urteil folgten die Richter der Auffassung des Bundestags:
„Dabei durfte der Gesetzgeber auch annehmen, dass der Nachweis einer Impfung oder Genesung der dort Tätigen zum Schutz von Leben und Gesundheit vulnerabler Menschen beiträgt. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und auch das Virus seltener übertragen können als nicht geimpfte oder nicht genesene Personen. Angenommen wurde auch, dass dann, wenn sich Geimpfte infizieren, sie weniger und nur für einen kürzeren Zeitraum als nicht Geimpfte infektiös sind (vgl. RKI, Epidemiologisches Bulletin 48/2021, S. 25 f.; RKI, Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 26. November 2021) und eine COVID-19-Schutzimpfung zum Schutz Anderer beiträgt (vgl. PEI, Dossier zum Thema „Coronavirus – COVID-19-Impfstoffe“; RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 16. Dezember 2021, S. 26). Der Nutzwert von Impfungen derjenigen Personen, die Kontakt mit vulnerablen Personen haben, wurde daher als besonders hoch eingeschätzt (vgl. PEI, Dossier zum Thema „Coronavirus – COVID-19-Impfstoffe“; RKI, Epidemiologisches Bulletin 48/2021, S. 4).“
Als Quelle wird maßgeblich das „Epidemiologische Bulletin 48/2021“ vom RKI angegeben. Dort steht auf der zitierten Seite 4:
„Die COVID-19-Impfung dient auch dem Ziel, die Transmission von SARS-CoV-2 in der gesamten Bevölkerung zu reduzieren. Insbesondere in Umgebungen mit einem hohen Anteil vulnerabler Personen und/oder einem hohem Ausbruchspotenzial soll durch die Impfung die Virustransmission weitgehend verhindert werden, um so einen zusätzlichen Schutz zu bewirken.“
Im „Epidemiologischen Steckbrief“, ebenfalls eine Quelle für die Einschätzung des BVG, schreibt das RKI des weiteren:
„Auch bei geimpften Personen kann es zu Infektionen kommen und geimpfte infizierte Personen können das Virus auch prinzipiell auf andere Personen übertragen, beides jedoch in deutlich geringerem Ausmaß als bei Ungeimpften.“
Diese Aussage ist zeitlich zwei Monate nach den ursprünglich erwähnten RKI-Files angesiedelt. Im Klartext: Das RKI hat in seinen öffentlichen Stellungnahmen nicht die Wahrheit gesagt und nicht nur Politiker, sondern auch indirekt das Bundesverfassungsgericht belogen und damit dafür gesorgt, dass tausende Menschen sich gegen ihren Willen impfen mussten.
@Zugezogener: Ditt is Bäliin! Mit vierstelligen Preisen pro Sitzung dürfte sie gut verdient haben, und wohl auch Kundenkontakte gehabt haben die für weitere Enthüllungen anderer Art ganz nützlich sind.
In der WDR-Hauptstadt, dem Köln-Moloch, wäre hingegen wohl nur Drogenstrich und Straßenpunksiff möglich gewesen.
Kommt mir alles spanisch vor. Die Journalistin ist wortwörtlich eine Sex Dienstleisterin. Erste alternative Medien behaupten die Files wären verändert worden und ich habe keine Zeit, mich mit den Files zu beschäftigen und bin auf die Zusammenfassungen und Meinungen anderer angewiesen.
Journalistin und Hure, wie passend:
https://web.archive.org/web/20210209234509/https://ayavelazquez.com/