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Neue Corona-Deputys fürs Ländle

13. November 2020
in 2 min lesen

Von Henry Volt

Vor wenigen Tagen sorgte ein Vorstoß der mitregierenden CDU in Baden-Württemberg für Schlagzeilen: Künftig sollen sogenannte „Hilfspolizisten“ die Einhaltung der dortigen Corona-Schutzverordnung kontrollieren. Die Ausbildung dieser Polizisten beträgt dabei nur wenige Wochen. Was zunächst wie ein völlig neu geschaffener Berufsstand nach U.S.-amerikanischem Vorbild klingen mag, hat in einigen deutschen Bundesländern bereits langjährige Tradition – in Baden Württemberg reicht diese bis auf das Jahr 1963 zurück.

Eine Hilfspolizei im eigentlichen Sinne existiert derzeit nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Hessen, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Sachsen und Bayern existieren darüber hinaus zudem die sogenannten Sicherheitswachten, die eher als staatliche regulierte Bürgerwehren fungieren. Sie sind zwar der Polizei unterstellt, gehören ihr jedoch nicht an. Insofern sind ihre Befugnisse auch stark eingeschränkt und die Ausbildung umfasst entsprechend nur wenige Stunden.

Erkennungsmerkmal sind hier Westen und oder Armbinden mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“. Es handelt sich um einen reinen Freiwilligendienst, der lediglich mit Aufwandsentschädigungen entlohnt wird. Die Sicherheitswacht ist bei ihrer Tätigkeit, welche zumeist aus reinen Streifenpatrouillen besteht, zwar mit Funkgeräten und Pfefferspray ausgerüstet, ist aber ansonsten unbewaffnet. Die bis auf die Weste und Armbinde ansonsten zivil gekleideten Ehrenamtlichen sind somit deutlich von regulären Polizeikräften zu unterscheiden.

Im Folgenden soll der Fokus jedoch auf den Hilfspolizeien der Länder Baden-Württemberg, Berlin Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen liegen. Diese existieren in den vier letztgenannten Bundesländern unter dem Namen Wachpolizei, in Berlin neuerdings unter dem Namen „Zentraler Objektschutz“. Sie verfügen trotz geringerer Ausbildungszeit – die in den verschiedenen Bundesländern zwischen zwei Wochen und sechs Monaten variiert – über erheblich mehr Kompetenzen als beispielsweise die Mitarbeiter der Sicherheitswacht Sachsens und der Bayerns.

So sind sie nicht nur optisch so gut wie nicht von regulären Polizeikräften zu unterscheiden, sie verfügen zudem auch über die reguläre Bewaffnung in Form von Dienstpistole, Reizstoffsprühgerät und Schlagstock. Als Arbeitskleidung dient die reguläre Polizeiuniform des jeweiligen Bundeslandes. Optisch einziger Unterschied ist oftmals nur der Schriftzug „Wachpolizei“, statt eben „Polizei“, oder dem Tragen von Basecaps statt von Schirmmützen. Nicht zu verwechseln ist die Wachpolizei mit der in manchen deutschen Städten vorzufindenen „Stadtpolizei“ oder auch „Ordnungspolizei“, welche Teil des kommunalen Ordnungsamtes ist und deren Mitarbeiter oftmals ebenfalls eine polizeitypische Uniform samt Dienstpistole führen.

Doch wo liegen die Unterschiede zu den regulären Polizeivollzugsbeamten? Der elementare rechtliche Unterschied ist, dass es sich bei Hilfspolizisten nicht um Beamte, die somit einem beamtenrechtlichen Treueverhältnis unterstehen, sondern um Zivilisten handelt. Die Besoldung erfolgt nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes. Weiterhin sind Hilfspolizisten auch keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, das heißt, dass sie keine strafprozessualen Maßnahmen anordnen dürfen. Gegenüber dem Bürger haben die Hilfspolizisten dennoch die Stellung eines Polizeibeamten und unterliegen auch der Pflicht, Straftaten zu verfolgen. Sie agieren dabei meistens nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen und können beispielsweise Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen und Gewahrsamnahmen durchführen, oder auch Platzverweise aussprechen.

Wachpolizisten sollen reguläre Polizeikräfte nach dem Willen der jeweiligen Landesregierungen bei Aufgaben wie dem Fahren von Gefangenentransportern, dem Objektschutz, dem Überwachen von Personen oder bei Verkehrsmaßnahmen entlasten.

Wie bei so vielen staatlichen Institutionen ist auch das System einer Hilfspolizei streitbar. Grade die kurze Ausbildungszeit und die Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe kann durchaus kritisiert werden. Während der Autor – selbst Angehöriger von Sicherheitskreisen- dem System Hilfspolizei aufgeschlossen gegenübersteht und für ihn die positiven Aspekte überwiegen, sieht dies bei Miró Wolsfeld vom Kanal „Unblogd“ anders aus. Sein Einwand folgt hier in Kürze.

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