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EU verklagt Österreich wegen fehlender Diskriminierung beim Kindergeld

15. Mai 2020
in 2 min lesen

Dem ein oder anderen Internetnutzer dürfte folgendes Geschäftsmodell bekannt sein: Den eigenen Lebensunterhalt online in einer Hartwährung verdienen, aber den eigenen Wohnsitz in ein Weichwährungsland verlegen. Als freiberuflicher Blogger etwa, kann man seiner Tätigkeit eigentlich von überall auf der Welt aus nachgehen. Man benötigt lediglich eine stabile Internetverbindung. Rentabel wird dieses Geschäftsmodell dann, wenn die Hauptkundschaft sich beispielsweise in Deutschland befindet, der eigene Lebensmittelpunkt sich aber einem Land mit weitaus niedrigeren Lebenshaltungskosten abspielt. Der eigene Ertrag lässt sich durch die Wechselkurse erheblich steigern. Wer sich dabei einigermaßen gescheit anstellt, kann womöglich auch noch kräftig Steuern sparen.

Neben der Internetgemeinschaft hat noch eine weitere Gesellschaftsgruppe dieses Geschäftsmodell perfektioniert. Und kommt im Gegensatz zu den ach so smarten Internetnutzern dabei so gar ganz ohne eigene Arbeit aus. Nämlich die hoch qualifizierten Fachkräfte, die aus aller Welt überwiegend nach Schweden, Deutschland und Österreich einwandern, um deren Arbeitsmarkt und Kultur gleichermaßen zu bereichern.

Das oben beschriebene Geschäftsmodell setzen sie folgendermaßen um: Kaum in ihrem Gastland angekommen, demonstrieren sie sogleich ihre unvergleichlichen Fähigkeiten im Sozialhilfeformular ausfüllen. Um wirklich gründlich vorgehen, nehmen sie diesen Prozess in der Regel nicht nur für sich selbst, sondern für ihre Kinder gleich mit vor. Dankenswerter Weise haben sie jene jedoch nicht auf die Reise mitgenommen. Sie wollen ja niemandem zur Last fallen.

Für ihre Bälger greift nun der oben beschriebene Wechselkursaufschlag. Obwohl sie jene der Verwandtschaft im Herkunftsland aufs Auge gedrückt haben, erhalten sie für den fremdversorgten Nachwuchs das ortsübliche Kindergeld ihres Aufenthaltsfachkräfteparadieses. Zurück in die Heimatländer überwiesen, steigert sich dessen Realwert durch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten erheblich. Der auszahlende Staat begeht hingegen eine Diskriminierung all derer, die mittels Geburtspech nicht von dieser raffinierten Machenschaft profitieren können. Öffentliche wie private Diskriminierung werden in der EU jedoch offiziell streng geahndet.

Dementsprechend beschloss die damalige schwarz-blaue österreichische Bundesregierung 2018, dieser diskriminierenden Praxis ein Ende zu bereiten. Die Höhe von Zahlungen für im Ausland lebende Kinder sollte an den realen Lebenshaltungskosten des jeweiligen Herkunftslandes bemessen werden. Das Gesetz, welches zum ersten Januar 2019 in Kraft trat, gilt auch für Bürger aus EU-Herkunftsstaaten. Falls man die Reaktionen aus Brüssel ernst nimmt, scheint die EU jedoch die eigenen Gesetze entweder nicht zu kennen oder schlicht missachten zu wollen. Nun gut, wahrscheinlich handelt es sich um Ersteres. Bei der Flut an EU-Bürokratie kann wohl selbst der ein oder andere, verantwortliche Experte mal den Überblick verlieren.

Denn anders kann man sich die Reaktionen aus der Brüsseler Zentrale nun wirklich nicht erklären. Bereits am 24. Januar 2019 verkündete die EU-Kommission höchst offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Alpenrepublik einleiten zu wollen. Bestimmt handelte es sich dabei um einen Irrtum. Aber sei es auch, wie es sei. Die Regierung Kurz wollte sich trotzdem nicht beirren lassen und an Recht und Gesetz festhalten. Diese Entschlossenheit konnte bisher nicht einmal durch ihren neuen, grünen Koalitionspartner erschüttert werden. Am 14. Mail 2020 verkündete die EU-Kommission schließlich, das Habsburger Reich vor den Europäischen Gerichtshof zerren zu wollen. Sprich Österreich, darf sich bald vor dem EUGH verantworten, weil es die von der EU selbst verursachten Gesetze einhält. Ähnliche Erfahrungen widerfuhren auch den Ungarn, da sie während der Migrationskrise 2015 ihre vertraglichen Pflichten zum Schutz der EU-Außengrenzen einhielten.

Merke also: Wer sich an der EU an die Gesetze hält, landet früher oder später vor Gericht. Sollte man vielleicht stattdessen lieber mal versuchen…Nun, denken Sie sich den Rest. Die österreichische Initiative kann ihren Wert trotzdem behalten. Falls die Gelder nicht eines Tages zusätzlich rückwirkend ausbezahlt werden, herrschte zumindest in einem mitteleuropäischen Land einige Monate Verteilungsgerechtigkeit. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Dieser Artikel erschien zuerst bei der Libertären Eule.

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