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Der grüne Wahn – Wenn Naturschützer die Zukunft zerstören

12. August 2020
in 4 min lesen

Von Herr Unterberg

Natur- und Umweltschutz ist notwendig und wichtig, keine Frage. Doch wie weit darf die Sorge um Flora und Fauna gehen? Darf sie auch dann an erster Stelle stehen, wenn ein Eingriff in die Natur bereits mehrheitlich beschlossen wurde? Darf sie auch dann an erster Stelle stehen, wenn es darum geht, kulturelles Erbe zu dokumentieren und für die Allgemeinheit bewahren zu können? Inwiefern das Tierwohl bzw. das Wohl der Natur über dem Wohl des Menschen steht, konnte man in den letzten Jahren bereits sehen.

Projekte, wie der Braunkohleabbau im Hambacher Forst oder Elon Musks Tesla-Fabrik in Brandenburg, rufen solche Diskussion hervor und machen diese auch notwendig. Es sind Diskussionen, die leider nicht unvoreingenommen oder rational genug geführt werden. Zu verdanken ist dies vor allem der kleinen Greta, ihren Anhängern von FFF und den ihr hörigen Medien, die jegliche Diskussionen im Keim ersticken und Gegner brandmarken. Auch im Kleineren, abseits der medialen Berichterstattung, entstehen immer wieder Situationen, in denen wir vor die gleiche Frage gestellt werden: Wie weit darf Umweltschutz gehen?

Erst kürzlich ist in einer knapp tausend Seelen großen Gemeinde in Hessen wieder genau so ein Fall eingetreten. Dort sollte noch bis vor wenigen Wochen auf einem nahegelegenen Feld ein Bauprojekt eines bekannten Lebensmitteleinzelhändlers entstehen, das mehr als 500 potentielle Arbeits- und rund 20 Ausbildungsplätze für die ohnehin infrastrukturell vernachlässigte Gemeinde bereithalten sollte. Eigentlich ein großer Gewinn für die Bürger des Dorfes und auch für zukünftige Generationen. Wären da nicht wieder die links-grünen Moralapostel und Freitagshüpfer, die das Projekt verhindern wollen.

Den ersten Vorstoß wagten die Naturschützer bereits im Jahr 2019. Damals wurde die Klage vom Gericht abgewiesen und das seit 2018 laufende Projekt durfte weiter geplant werden. Im Laufe dieses Jahres erhoben sie erneut im Eilverfahren Klage gegen den Bauherren. Unterstützung erhielten sie von der dort ansässigen GRÜNEN-Fraktion und einer eigens dafür ins Leben gerufenen Bürgerinitiative. Dieses Mal wurde der Klage stattgegeben! Man benötigt vor Gericht eben immer auch den passenden Richter, um an sein Ziel zu gelangen…

Und so wurde dieser strukturellen Veränderung nun vorerst Einhalt geboten. Ihr Hauptargument: Das beschlossene Baukonzept berücksichtige den Umwelt- und Naturschutz nicht ausreichend und bedrohe damit den Lebensraum der dort ansässigen Tiere, wie dem Feldhamster und der Feldlerche. Zu ihren Argumenten kann man stehen, wie man will. Berücksichtigt man aber, dass die gewählte Fläche vor Beginn des Projektes intensiv landwirtschaftlich genutzt wurde und dies auch im Falle eines endgültigen Baustopps weiterhin der Fall sein wird, ist es äußerst fragwürdig, ob Hamster und Lerchen diese Fläche als Lebensraum nutzen, wenn regelmäßig Traktoren über ihren Köpfen rollen, sie Unmengen an Pestiziden ausgesetzt sind und Monokulturen die Ausbreitung des natürlichen Ökosystems verhindern.

Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Tiere erst in den letzten zwei Jahren dort angesiedelt haben, da die Fläche seitdem nicht bewirtschaftet, sondern einer archäologischen Untersuchung unterzogen wird. Richtig ist ihr Einwand, dass sich dort qualitativ hochwertige Böden befinden. Es handelt sich hierbei jedoch nicht, wie die Naturschützer behaupten, um die ursprünglichen Böden, sondern laut geologischen Untersuchungen um bereits im 19. Jahrhundert aufgeschüttete Erde, die aus Bergwerksarbeiten anfiel. So viel zum Thema „unberührte Natur“. Wie dem auch sei…

Das Gericht hat dieser erneuten Klage stattgegeben und somit einen sofortigen Baustopp verhängt. Damit ist jedoch nicht nur das Bauprojekt gefährdet, sondern auch die parallel dazu laufende archäologische Untersuchung auf dieser Fläche. Der Bauherr hat zwar bereits Revision eingelegt, doch ob er Aussicht auf Erfolg haben wird, steht auf einem anderen Blatt. Und da Papier in der deutschen Bürokratie bekanntlich sehr geduldig ist, wird das Ergebnis auch noch lange auf sich warten lassen. Fest steht jedoch bereits jetzt: Wird der „grünen“ Klage auch auf nächster Instanz stattgegeben und das Projekt endgültig ad acta gelegt, so muss davon ausgegangen werden, dass vor allem aufgrund fehlender Geldgeber nicht nur das kulturelle Erbe für die Allgemeinheit unerreichbar bleibt, sondern auch das Dorf im hessischen Nirgendwo weiter den Weg des langen Abstiegs gehen wird.

Ganz gleich wie das Gericht urteilen wird, die Bemühungen gegen das Projekt lassen tief in die Denkweise der Naturschützer bzw. generell in die Denkweise der links-grün Versifften blicken. Das Wohl des Menschen ist ihnen offensichtlich weniger wert als das der Tiere. Interessant ist, dass sich auch hier wieder die typisch linke Schwarz-Weiß-Malerei zeigt. Jedes ihrer Narrative stellt zwei Gruppen entgegen, von denen eine abgrundtief böse ist. Aus diesen Erzählungen sind in den letzten Jahren bereits viele Feindbilder entstanden: Sei es der AfD-Wähler, der „Alte Weiße Mann“ oder erst kürzlich ganz normale Polizisten. Bei Natur- bzw. Umwelt- und besonders bei Klimaschützern wird dieses Narrativ regelmäßig ins Apokalyptische gesteigert. Dort ist nicht die Rede von einer Gruppe von Menschen die böse ist, sondern hier ist es die gesamte Menschheit, die in ihrer Zerstörungswut die Erde vernichten will. Klingt nach einem guten Stoff für einen Superhelden-Comic. Wer würde also so etwas Böses nicht bekämpfen wollen? Doch Vorsicht! Schaut man sich in der Geschichte ein wenig um, stellt man schnell fest, dass genau solche Propaganda bereits oft zu millionenfachem Leid geführt hat…

Doch zurück zum hessischen Dorf. Für die Bewohner bedeuten diese links-grünen Fantasien gleichzeitig auch das Ende einer ökonomisch aussichtsreicheren Zukunft für gegenwärtige und zukünftige Generationen, wie sie es wahrscheinlich seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt haben. Und das alles nur, weil der Schutz von Hamstern und Vögeln an oberster Stelle steht. Die Tierliebe geht hier eindeutig zu weit und zeugt von der Infantilisierung des linken Mainstreams. Sollte das Wahlrecht ab 16 beschlossen werden, wird sich die Partei der Grünen wohl bald in „Kindergarten“ umbenennen müssen. Dass die Anhänger der Grünen jeglichen Bezug zur Realität verloren haben, stellen sie immer wieder selbst zur Schau. Dass sie auch auf Gerechtigkeit und Fairness spucken, zeigt ihre feige Politik Beschlüsse trotz mehrheitlicher Zustimmung und gescheiterter erster Klage weiterhin ausbremsen zu müssen besonders deutlich. Naturschutz bedeutet zwar die Natur zu schützen wie sie ist. Der Mensch ist aber Teil der Natur. Und das Gesetz der Natur lautet „survival of the fittest“.

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