„Marla-Svenja Liebich“ schaffte es Anfang des Jahres in die Schlagzeilen, weil jene Person während eines laufenden Revisionsprozesses unter anderem wegen Volksverhetzung mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich geändert und ihren Namen zu „Marla-Svenja“ angepasst hatte. Was eigentlich ihr gutes Recht ist, schließlich kann in der Bundesrepublik seit dem 1. November 2024 jeder einmal im Jahr zuzüglich drei Monaten Vorlaufzeit frei nach Fasson seinen Geschlechtseintrag per Sprachakt beim Amt ändern, schien allen voran linken Queer-Aktivisten gar nicht zu gefallen. Denn Liebich ist keine(r) von ihnen, sondern als rechter Aktivist unter anderem auch während der Corona-Proteste bekannt und schließlich in Halle angeklagt worden.
Liebich wurde 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Berufungsverfahren scheiterte, die Revision schmetterte ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig und nun muss Liebich die Haftstrafe tatsächlich antreten. Allerdings geht es für Liebich als biologischen Mann nicht etwa in eine Männer-Haftanstalt. Nein, als personenstandsrechtliche Frau wird „Marla-Svenja Lieblich“ ihre Haftstrafe im Frauengefängnis in Chemnitz antreten. Das geriet an die Öffentlichkeit, nachdem Liebich kürzlich ihre Vorladung zum Erscheinen in der JVA Chemnitz auf X postete.
Kritiker warnten, bevor das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, bereits vor den möglichen Problemen und Lücken, die zu dessen Missbrauch führen könnten. Dass es nun ausgerechnet ein Rechter ist, der dieses Gesetz karikaturesk vorführt und durchspielt, verpasst dem ein oder anderen geschlechtsverwirrten Social Justice Warrior, der in der „Selbstbestimmung“ womöglich seine „Befreiung“ von normativer Geschlechtsgewalt empfand, einen Schlag in die Magengrube.
Fakt ist jedoch: Selbst wenn Marla-Svenja nach Antreten der Haftstrafe, was in den nächsten zwei Wochen erfolgen wird, merkt, dass sie sich zwischen all dem Östrogen irgendwie fehl am Platz fühlt, kann sie frühestens im kommenden Februar wieder zum „Mann“ werden und ihr Geschlecht im Personenstandsregister anpassen.
Was das Ganze in den vergangenen Tagen jedoch noch absurder machte: Obwohl Liebich nun als Frau seine Haftstrafe antritt, bestätigte das Landgericht Berlin, dass er auch weiterhin mit seinem „Deadname“, also vorherigen Männernamen angesprochen und als biologischer Mann bezeichnet werden darf.
Was Julian Reichelt im Netz als Erfolg für die Meinungsfreiheit feierte, wirft die Frage auf, ob das Gericht ebenso entschieden hätte, wenn es sich bei der betroffenen Person nicht etwa um Liebich, sondern um jemanden wie „Tessa“ Ganserer von den Grünen gehandelt hätte. Es bleibt nur abzuwarten auf das nächste Verfahren bezüglich des im Gesetz verankerten „Offenbarungsverbots“.
Wider alle biologischen Tatsachen und wider den gesunden Menschenverstand ist es in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025 also möglich, einen ganzen Justizapparat und die gesamte Presselandschaft vor sich her zu treiben.


Marla Svenja Liebich die lieb ich!
Eine Frau mit so einem schönen Schnauzer kann man doch nur mögen!
Ist halt der moderne Till Eulenspiegel der dem Narrensystem den Spiegel vorhält.
Kranke Menschen und noch kränkere Politiker !
Ich fand SIE immer gut .
Marla-Svenja, ich will ein Kind von dir!