Auf YouTube erfreuen sich meist wenig seriöse Berechnungen der addierten Gefängnisstrafen, die fiktive Charaktere wie Walter White oder Tony Soprano erhalten würden, wenn man sie für alles, was sie im Serienuniversum getan haben, belangen würde, einiger Beliebtheit. Im politischen Deutschland könnte man ähnliche Gedankenspiele mit dem Zentrum für Politische Schönheit anstellen, nur eben unter der Prämisse „… wenn Gesetze für sie gelten würden“.
Dass sie das eben nicht tun, hat soeben das Amtsgericht Tiergarten noch mal bekräftigt, indem Richterin Regina Schlosser dort Philipp Ruch, den Chef der Gruppe, der Urkundenfälschung schuldig und zugleich freisprach. Im November 2023 hatte er die Unterschriften von Weidel, Chrupalla und Gauland auf Briefe gefotoshopt, die er im Namen der Bundesgeschäftsstelle der AfD an deren Mitglieder versandte. Die Schreiben handelten von einer „Sichtungskommission“, die aufgrund eines drohenden Parteiverbots über „Sachverhalte, die für ein Verbot sprechen könnten“ sowie „rechtsextreme Umtriebe“ informiert werden solle. Sachdienliche Hinweise würden mit Wochenendtrips zum Dresdner Striezelmarkt sowie Tankgutscheinen belohnt.
Vor Gericht verteidigte Ruch sich nun mit diesen „Preisen“: Der Absatz mit dem „absurden Gewinnspiel“ sei eingefügt worden, „damit niemand das Schreiben für echt hält“. Normalerweise würde das vor Gericht die Frage aufwerfen, warum man sich dann die Mühe gemacht hatte, eine echte Denunziationsplattform in AfD-Optik aufzubauen, welche die eingehenden Meldungen an das ZPS weiterleitete, anstatt den Link einfach zu einem Trollface-Meme oder Rick Astleys „Never Gonna Give You Up“ führen zu lassen.
Die Richterin erkannte an, dass es sich um Urkundenfälschung handelte, worauf bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn stehen. Aber: „Aktionskunst ist nun mal Provokation, die tue gegebenenfalls auch weh!“ Und so folgte sie Ruchs Aufruf, „die Kunstfreiheit zu schützen und nicht eine gesichert rechtsextreme Partei“, und sprach ihn frei.
Dieses Muster beobachten wir inzwischen seit einem knappen Jahrzehnt: Das ZPS begeht mit nahezu jeder Aktion mittelschwere Straftaten, verteidigt sich mit der politischen Niedertracht der Opfer dieser sowie einem Verweis auf die Kunstfreiheit und wird freigesprochen.
2017 versuchte es etwa, im Rahmen der Errichtung einer Holocaust-Denkmal-Nachbildung in der Nachbarschaft von Björn Höcke, diesen dazu zu erpressen, davor niederzuknien. Man habe in einer knapp ein Jahr andauernden Observation seines Hauses „pikante Details über sein Privatleben gesammelt“, die man sonst an die Presse durchstechen und darüber hinaus die Beschattung fortsetzen würde. Nachstellung und Nötigung also, die Grok-KI prognostiziert mir für das exakt selbe Vorgehen bei Heidi Reichinnek, die ich in dem fiktiven Szenario dazu erpresse, vor einer Deutschlandfahne niederzuknien, mindestens zwölf Monate Freiheitsstrafe.
Auf Wikipedia heißt es: „Nachdem sich im Dezember 2017 herausgestellt hatte, dass es sich bei der Aktion um Satire handelte, stellte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen die Ermittlungen ein.“ 2019 geschah dasselbe auch mit separat laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera, die zudem den Vorwurf der Gründung einer kriminellen Vereinigung behandelten. Die Begründung der Einstellungen: Es gab keine Beweise dafür, dass eine Überwachung Höckes tatsächlich stattgefunden hatte.
Von Vortäuschung einer Straftat mal abgesehen: Die braucht es ja selbstredend auch nicht, um jemanden mit der Behauptung, rufschädigende Informationen ausgegraben zu haben, zu nötigen. Nötigung ist ja nicht legal, solange man blufft. Es ist offenkundig, dass die deutsche Justiz an ZPS-Fälle mit der Zielsetzung, sie rauszuboxen, herangeht und sich die Begründungen so schamlos zurechtbiegt wie im jeweiligen Fall eben nötig. Selbst Höckes Zivilklage, die das Ziel verfolgte, den Betonhaufen entfernt zu bekommen, wurde abgeschmettert: Das Ding steht da ein knappes Jahrzehnt später immer noch.
Warum die Justiz so handelt, und zwar nicht nur die politisch korrumpierten Akteure, sondern in ihrer Breite, bringt der damalige Medienskandal um Martin Zschächner, den Staatsanwalt aus Gera, gut auf den Punkt: Die „Zeit“ grub aus, dass er 2018 30 Euro an die AfD Thüringen gespendet habe. Die „SZ“ bezeichnete ihn als „Höckes Handlanger“, die „FAZ“ durchleuchtete seine berufliche Historie und kam zu dem Schluss, dass er verdächtig häufig Volksverhetzungsverfahren eingestellt habe. Ende vom Lied: Er wurde versetzt und als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft abberufen.
Über Regina Schlossers bisherige Urteile findet man zeitgleich kaum etwas, geschweige denn über die Verfahren, die sie abschmetterte. Es ist unausgesprochen allen klar: Wenn du dich mit dem ZPS „anlegst“, indem du als Staatsanwalt oder Richter klare Rechtsbrüche von ihm verfolgst und verurteilst, legst du dich auch mit der gesamten Journaille an, die Himmel und Erde in Bewegung setzen wird, um deine Karriere zu beenden, indem sie dich in ein rechtes Licht rückt. Die gleichgeschaltete Presse fungiert so als ultimativer juristischer Schutzschild für aggressive linke Aktivisten, der sicherstellt, dass sie nicht empfindlich verurteilt werden – annähernd egal, was sie machen.
Alleine die Vorahnung, dass alle Verfahren, mit denen man zu tun hatte, medial auf den Prüfstand gestellt werden könnten, sorgt dafür, dass kaum jemand bereit ist, aus Prinzipientreue seine Karriere zu riskieren, indem er ihre Delikte ordnungsgemäß verfolgt. Ein Gegengewicht in Form rechter Medien, die Justizobrigkeiten in ähnlicher Manier „nackt machen“, wenn sie linke Verbrechen decken oder Rechten welche andichten, ist dringend nötig.


Das Schandmal steht ein knappes Jahrzehnt später immer noch. In einer Republik in dem sonst für jeden Furz eine Genehmigung benötigt wird und ungenehme Schwarzbauten unverzüglich geahndet und bei Strafanddrohung abgerissen werden müssen.
Auch daran zeigt sich die Doppelmoral die hierzulande mittlerweile Staatsräson geworden ist, daß Privatsphäre mißachtet wird stört ohnehin kaum hemand mehr.