Im Hamburger Thalia-Theater hat man Ende vergangener Woche so getan, als würde ein AfD-Verbot vor Gericht verhandelt. Das “Gerichtspersonal” blieb weitestgehend in seiner Rolle, während “Zeugen” als sie selbst auftraten und von “Staatsanwälten” und “Verteidigern” “vernommen” wurden.
Jetzt ist diese drei Tage andauernde, äußerst holprig verlaufene Selbsttherapie für „Zeit“-Leser also vorbei, und zurück bleibt vor allem eine Frage: Was sollte das eigentlich? Sollten intellektuell angehauchte Midwits in ihrer Überzeugung bestärkt werden, dass wir uns in einem demokratischen Rechtsstaat befinden, der von der freien Debatte™ lebt – selbst wenn ihre Kernanliegen sich nur noch mit dem Verbot der Opposition durchboxen lassen?
Sollte dieser simulierte Schauprozess staatsnahen Bildungsbürgern das Gefühl vermitteln, hier immer noch die Hosen an und, wenn es mal wirklich Spitz auf Knopf kommt, den Finger an einem juristischen „Reset-Schalter“ zu haben: Abrakadabra, Richterin McGonagall schwingt den Zauberstab und puff – die AfD ist weg, wir leben wieder im Jahr 2005, dem damals gefühlt schon erreichten linksliberalen Ende der Geschichte? Ging es darum, die Verbots-Drohkulisse medial aufflammen zu lassen, um die AfD einzuschüchtern? Wissen die Verantwortlichen überhaupt selbst so recht, was das sollte?
Fakt ist: Das Gerichts-Setting biss ihnen auf den letzten Metern monumental in den Arsch. Mit Herta Däubler-Gmelin ließ man eine Frau den Theater-Prozess leiten, die tatsächlich unter Schröder Justizministerin gewesen war. Als mit Feroz Khan dann der einzige „Zeuge“ auftrat, der tatsächlich pro AfD eingestellt war, anstatt ihr Verbot nur aus taktischen Gründen abzulehnen, spielte diese, zusammen mit „Anklage“ und „Verteidigung“, eine Light-Version des Freisler-Prozesses aus dem Sophie-Scholl-Film nach. Das gemeinschaftliche Niederbrüllen ihres Feindes, an das man sich in Talkshow- oder Reportage-Kontexten inzwischen gewöhnt hat, ließ, in Gerichts-Optik präsentiert, einen gruseligen Nachgeschmack zurück.
Nachdem die Anklägerin, eine Rechtsanwältin namens Heinecke, Feroz’ Verweis auf PKS-Zahlen zu Messerdelikten mit der Frage kontern wollte, ob Feroz sich denn auch schon mal die BKA-Statistiken angeschaut hätte, und damit böse auf die Nase fiel (die PKS wird vom BKA herausgegeben), wurde sie ausfällig: „Das, was Sie hier bisher gesagt haben, ist, Entschuldigung, nicht bös’ gemeint, aber totaler Bullshit.“
Feroz torpedierte den einsetzenden Applaus des ungestört Mittelfinger zeigenden und stellenweise lautstark dazwischenpöbelnden Publikums: „Das sagt sehr viel über Sie aus, weniger über mich.“ Das konnte die „Richterin“ so aber nicht stehen lassen:
Däubler-Gmelin: „Entschuldigung: Darf ich bitte darauf achten, dass wir uns in der Sprache mäßigen? Das hatten Sie auch gelobt.“
Feroz: „Welches Wort beanstanden Sie?“
Däubler-Gmelin: „Entschuldigung! Auch gegenüber Frauen bitte respektvoll.“
Ein Verweis auf die Opfer-Hackordnung also. Dünnes Eis: Mit einem augenzwinkernden „Wieso, weil ich Pakistaner bin?“ hätte Feroz wahrscheinlich einen schönen Clip geerntet, denn Herkunft schlägt Geschlecht.
Feroz: „Welches Wort beanstanden Sie?“
Däubler-Gmelin: „Entschuldigung, Sie haben gerade in einer Art und Weise geantwortet, die nicht dem Gebot vor Gericht entspricht. Ich bitte Sie, das jetzt einfach zu akzeptieren und nicht mit mir zu diskutieren!“
„Sie sind doch ein schäbiger Lump!“, die passiv-aggressive Wechseljahre-Version also. Inhaltsleere „Bullshit“– (später auch „dummes Zeug“)-Anwürfe sind okay, der noch geschmackvollste vorstellbare Konter nicht. Seine Rolle war, herabgewürdigt zu werden und diese Behandlung hängenden Kopfes abzunicken, ansonsten schritt die „Richterin“ ein. Im Falle des „dummen Zeugs“ warf Feroz den Ball später zufrieden grinsend Däubler-Gmelin zurück vor die Füße, indem er die bei der „Anklägerin“ nicht beanstandete Formulierung selbst verwendete.
Wohlgemerkt: Dieser Austausch verlief nur um wenige Grade feindseliger als schon der mit der AfD-„Verteidigung“, bestehend aus Frédéric Schwilden und Liane Bednarz, zwei Mainstream-Journalisten. Schwilden stellte in einem Rechtfertigungs-Text über seine Rolle bei dem Stück klar:
„Ich unterstütze die AfD nicht. Ich habe sie niemals gewählt. Die AfD ist mit meinem Menschen- und Weltbild, in dem ich mich auf die zentralen Werte von Aufklärung, Humanismus und Menschenrechte beziehe, nicht vereinbar.“
Bednarz hat ihre Karriere auf Artikel und mehrere Bücher gegen rechts und die AfD aufgebaut: „Deutschland dreht durch: Die Wahrheit über die AfD“, „Gefährliche Bürger: Die neue Rechte greift nach der Mitte“ und „Die Angstprediger: Wie rechte Christen Gesellschaft und Kirchen unterwandern“ hießen ihre letzten drei Schmöker.
Es versteht sich von selbst, dass es einem Angeklagten zusteht, Verteidiger auszuwählen, die seine Konfliktseite bestmöglich repräsentieren. Das Kriterium „ist tatsächlich auf unserer Seite, anstatt sich nur aus Kartell-strategischen Überlegungen gegen die Maßnahme zu stellen“ wäre dabei offensichtliche Grundvoraussetzung. Wenn man obligatorischen Rechtsstaats-Grundsätzen gefolgt wäre, hätte das also bedeutet, dass zwei Versionen von Feroz da gut elf Stunden lang mit beträchtlichem Redeanteil linke Koryphäen wie Kemper (der als „Zeuge“ sogar ermuntert wurde, eine politische Grundsatzrede zu halten, statt Fragen zu beantworten) grillen und das gesamte Framework der „liberalen, rechtsstaatlichen Gesellschaft, die über ihren Umgang mit einer autoritären Kraft entscheiden muss“ mit den Inhaftierungen von Dissidenten auseinandernehmen dürften.
Stattdessen kam man bei dem einen 17-minütigen Fünf-gegen-einen-Schlagabtausch mit dem einzigen geladenen tatsächlichen AfD-Befürworter bereits dermaßen ins Schwitzen, dass mehrere vernichtende Clips mit Millionenreichweite für uns dabei heraussprangen. So bewies das Stück vor allem eins: Vor wenig müssten die Veranstalter dieser Farce sich mehr fürchten als vor einem solchen Schauprozess für die Öffentlichkeit, bei dem sie nicht bestimmen könnten, wer uns vertritt.


Sehr guter Beitrag, Herr Dr. Finkelstein!
Das Schauspiel war – wenig überraschend – schwer zu ertragen.
Dass Herr Khan der Einladung dennoch folgte, zeugt angesichts des absehbaren Schauprozesses von bemerkenswerter Courage. Chapeau.
Als jemand, der nun schon eine ganze Weile Urteile liest/lesen muss, bin ich dennoch immer wieder überrascht, wie allumfassend Juristen auf den neuen Kurs umgeschwenkt sind. Also, menschlich überrascht mich das weniger. Aber ich habe in meinem eigenen Werdegang eine, sagen wir, „andere“ Anwendung des juristischen Handwerkszeugs und der Gestaltung von Fachdiskussionen gelernt. Ähm. Ok Doomer/Zoomer. Meddl off.
Entgegen meines Selbsterhaltungstriebes las ich aus Interesse FAZ, NDR und versuchte es beim Spiegel (es war ein Spiegel+ Artikel und mein Geld bekommen die nicht!). Bei der FAZ stieß ich dann tatsächlich auch auf etwas Inhalt, über den ich lachen musste: „Da folgt auf den Youtube-Aktivisten und bekennenden AfD-Wähler Feroz Khan, der von der Veranstaltung eher überrumpelt scheint“. Mehr schrieb man nicht zu Khan. Hat man Rechts ein Argument so ignoriere es! Was habe ich eigentlich erwartet.
Meine Erwartungshaltung an dieses Schmierentheater war gering, sehr gering und dessen Ende fast vorhersehbar. Worüber ich aber erschrocken bin, ist der Auftritt der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Sie hätte sich mit Sicherheit in der DDR sehr wohl gefühlt. Als Sohn eines „Staatsfeindes“ der DDR kann ich dies beurteilen.