Die Brandmauer bröckelt

7. Mai 2026
in 3 min lesen

Wann spielt Recht eigentlich eine Rolle? Wenn es darauf ankommt; wenn die gegebene Ordnung infrage gestellt wird. Deshalb ist die Rechtswissenschaft eine Wissenschaft der Grenzfälle. Man müsste das Töten von Menschen nicht unter Strafe stellen, wenn niemand auf die Idee käme, diese Grenze könnte überschritten werden. Erst der Gedanke an diesen Grenzfall – ob durch praktische Erfahrung begründet oder theoretischer Natur – führt zu einer Regelung. Wenn sich Rechtswissenschaftler zu einer Thematik äußern, liegt somit der Verdacht nahe, dass sie eine Grenzüberschreitung erlebt haben oder erahnen.

Vor diesem Hintergrund scheint es geradezu alarmierend, dass kürzlich unabhängig voneinander gleich drei Gastbeiträge renommierter Rechtswissenschaftler erschienen sind, die mitunter Hilferufen gleichen. So fordert der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller in der „SZ“: „Schluss mit der Parteiverbotsdebatte“ (I.). Der Münsteraner Professor für Öffentliches Recht Hinnerk Wißmann attestiert den nachträglichen Verfassungsänderungen von Merz und Co. in der „FAZ“ den Anschein „totalitärer Bestrebungen“ (II.). Und gleich zwei Juraprofessorinnen sprechen in „FAZ-Einspruch“ von einem seit Jahren „fehlgeleiteten Diskurs(.) über Migration und Kriminalität“ (III.).

I. AfD-Verbot „bestenfalls erfolglos“

Dass sich Professoren gegen ein AfD-Verbot aussprechen, ist kein Novum. Bereits in der Vergangenheit kritisierten Staatsrechtler wie der emeritierte Professor Dietrich Murswiek das Vorgehen insbesondere des Verfassungsschutzes gegen die AfD als „Missbrauch“.

Auch in der aktuellen Ausgabe der KRAUTZONE (hier erhältlich) analysieren wir die Aussichten eines AfD-Verbotsverfahrens.

Wenn nun jedoch der ehemalige Ministerpräsident Peter Müller offen ein Ende der Parteiverbotsdebatte und der Brandmauerdiskussion fordert, erweitert das die Debatte um eine Dimension. Denn Müller war bis Ende 2023 selbst Richter am Bundesverfassungsgericht. Wenn er davon spricht, dass der „Erfolg eines solchen Verfahrens nicht garantiert“ ist, kommt diese Aussage von jemandem, der die Argumente und Positionen der meisten Verfassungsrichter zu dieser Thematik kennen dürfte. Was der Ex-Verfassungsrichter zurückhaltend formuliert, könnte eine Warnung an seine eigene Partei sein (Müller ist ehemaliger CDU-Politiker), sich an diesem Thema vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durch eine Niederlage die Finger zu verbrennen.

Neben der Sorge um die eigene Partei scheint zudem die Sorge um die Legitimation demokratischer Prozesse durch. Müller weist darauf hin, dass die Brandmauer in der parlamentarischen Wirklichkeit längst geschleift ist, und zählt verschiedene Gesetzgebungsverfahren auf, in denen CDU, SPD, Grüne und Linke mit den Stimmen der AfD Mehrheiten erzielten. Wer die Brandmauer als letzte Schutzvorrichtung der Demokratie darstellt, sie jedoch zeitgleich nach Belieben ignoriert, verliert langfristig an Glaubwürdigkeit. Ebenso schadet laut dem Juristen die parlamentarische Benachteiligung der AfD den verantwortlichen Parteien mehr, als sie ihnen nützt – vom Schaden für die Demokratie ganz abgesehen.

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II. Die Tücke nachlaufender Verfassungsänderungen

Noch härter geht der Münsteraner Professor für Öffentliches Recht Hinnerk Wißmann mit der anscheinend in Mode gekommenen nachlaufenden Verfassungsänderung ins Gericht. Dem Verfahren, mit einem bereits abgewählten Parlament die Verfassung zu ändern, attestiert er gleich die Vernichtung „demokratische[r] Legitimität“. Zur Verdeutlichung nimmt Wißmann auf den jüngsten Fall in Rheinland-Pfalz Bezug.

Nachdem die AfD bei der Landtagswahl genügend Stimmen erreicht hatte, um im neuen Parlament über ein Fünftel der Parlamentarier zu stellen, erhöhte der bereits abgewählte Landtag das notwendige Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten, während mit den Grünen die einzige Oppositionspartei neben der AfD feierlich verkündete, keinem Untersuchungsausschuss der AfD zuzustimmen. Dass die Grünen damit der faktischen Abschaffung des „schärfsten Schwerts der Opposition“ zugestimmt haben, dürften sie in ihrem Jubeleifer, der AfD eins auszuwischen, vergessen haben.

Machte Merz es mit dem Aushebeln der Schuldenbremse vor, zeigt sich innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall der nachlaufenden Verfassungsänderung, wie Wißmann die Verfassungsänderung im Anschluss an eine Wahl durch das bereits abgewählte Parlament tauft. Damit ist die Qualifikation zu bestimmten Handlungen wie der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der Besetzung von Richterposten oder des Stellens des Landtagspräsidenten kein Ausdruck des Wählerwillens mehr, sondern vielmehr beliebiger Spielball der eigentlichen politischen Verlierer.

III. Relevanz und Relativierung der Statistik

Die Juraprofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski wiederum fordern die Anerkennung von Statistiken im Zusammenhang mit Zuwanderung und Kriminalität. Die Weigerung ihrer Kolleginnen (sic!), „Migrationsstatus und Herkunft“ als Erklärung für Gewaltkriminalität anzuerkennen, bezeichnen sie als „mehr als steile These“ und verweisen auf verschiedene Faktoren, die Gewaltbereitschaft und Kriminalität im Kontext mit Migration begünstigen. Die Folgen seien in den Polizeilichen Kriminalstatistiken mehr als klar belegt.

Anlass für diese Klarstellung war ein Text von sechs Kolleginnen der beiden Rechtswissenschaftlerinnen, die ihnen „eine falsche Politisierung“ der Thematik von Gewalt an Frauen vorwarfen, weil sie in dem Kontext vor allem von der Gewalt durch ausländische Täter sprachen; ebenjene, die in den Statistiken bis zu 16-mal so auffällig sind.

So teilen alle drei Texte nicht nur den Veröffentlichungszeitpunkt, sondern auch die Mahnung zur Akzeptanz der Realität: dass die AfD nicht durch ein Verbot gestellt werden kann, dass die Demokratie nicht durch parlamentarische Tricks gerettet wird und dass Gewalt und Kriminalität nicht verschwinden, nur weil nicht über ihre Ursachen gesprochen wird. Mahnungen, die gehört werden sollten, um (weitere) Grenzüberschreitungen zu verhindern.

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Guter Artikel!

    „Akzeptanz der Realität“ steht mindestens in der heutigen Zeit im Widerspruch zu „Links“. Das ist einer der Kernunterschiede zwischen links und rechts. Rechte akzeptieren die Realität und versuchen damit umzugehen, während Linke versuchen die Realität zu überwinden und in ihrem Größenwahn ständig scheitern.

    Die parlamentarische Demokratie ist den selbsternannten demokratischen Parteien zudem völlig egal. Wenn sie die Demokratie beenden müssen, um an der Macht zu bleiben, dann tun sie das, selbstverständlich im Namen ihrer Demokratie™.

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