„Mädchen vergewaltigt – Polizistin gesteht furchtbare Tat“, so lasen sich in der vergangenen Woche etliche Schlagzeilen über einen Vergewaltigungsfall, der derzeit vor dem Landgericht in Traunstein verhandelt wird. Im August 2025 vergewaltigte eine medial als „Ex-Polizistin“ bezeichnete Person die 14-jährige Tochter einer Freundin bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants. Die beiden hatten ein enges Vertrauensverhältnis, das sich demnach vor allem durch das gemeinsame Interesse an Motorrädern definierte. Schon vor der Tat soll die „Ex-Polizistin“ ihrem späteren Opfer sexuelle Nachrichten geschickt haben. Nach der Tat schloss sich das Mädchen Medienberichten zufolge völlig aufgelöst auf der Toilette ein.
Maja S., so nennt sich die 55-jährige „Tatverdächtige“, die nun in Oberbayern auf der Anklagebank sitzt. Auch wenn S. dank des Selbstbestimmungsgesetzes bereits seit unbestimmter Zeit als Frau lebt, besaß „sie“ zumindest zum Tatzeitpunkt der Vergewaltigung noch das männliche Geschlechtsmerkmal. Schon im Juli des vergangenen Jahres wurde S. wegen des Besitzes von Kinder- und Tierpornografie vom Polizeidienst freigestellt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Maja S. war einst bei der Eliteeinheit GSG 9 der deutschen Bundespolizei und mit dieser Einheit sogar im Auslandseinsatz in Afghanistan. Heute werden dieser Person neben der Vergewaltigung einer 14-Jährigen etliche andere Delikte, wie der Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung, die Verbreitung pornografischer Inhalte, der Besitz von Kinderpornografie sowie die Herstellung tierpornografischer Inhalte vorgeworfen. Das jüngste Opfer aus den Hunderten von Kinderpornos, die auf der Festplatte von S. gefunden wurden, soll dabei nicht älter als drei Jahre alt sein.
Der Prozess hat gerade erst begonnen, doch schon jetzt zeichnet sich ein mildes Urteil für die „Angeklagte“ ab. Der Deal ist, dass das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro sowie ein neues Motorrad erhält. Maja S. soll bei vollem Geständnis nur eine milde Haftstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen müssen. Im Gegenzug dazu muss die Geschändete, die seit der brutalen Tat in Angst lebt, nicht vor Gericht aussagen. Die heute 16-Jährige gab schon vor Prozessbeginn an, sie wolle nicht aussagen, „wenn er anwesend ist“.
Der Fall macht schon ohne all die sexuellen Verwirrungen der selbsternannten „Tatverdächtigen“ sprachlos. Schließlich sprechen wir über einen einstigen Elitepolizisten, der zum sexuellen Triebtäter wurde. Eine Person, die zur Bekämpfung von Terror und schwerster Gewaltkriminalität eingesetzt wurde und letzten Endes selbst eine Minderjährige vergewaltigte und Hunderte von Kinderpornos besaß.
Doch die ganze Farce rund um den Geschlechtseintrag der vermeintlichen „Polizistin“ setzt dem Ganzen noch eine gewaltige Schippe drauf. Denn „Maja S.“ erschien schon zum Prozessauftakt komplett aufgetakelt im Gerichtssaal in einem bauch- und schulterfreien Oberteil mit einem schwarzen Rock mit Seitenschlitz. Also in Kleidung, die offensichtlich keine biologische Frau zu einem derartigen Anlass tragen würde.
Ein ähnliches Auftreten kennen wir bereits aus der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag, als „Tessa“ Markus Ganserer zur Verlesung des Selbstbestimmungsgesetzes mit Spitzenoberteil im Plenum auftauchte. Eine derartige Inszenierung ist wohl kaum dem eigenen Modebewusstsein geschuldet, sondern wirkt eher wie ein Vorführen des selbst empfundenen und gefühlten Geschlechts, wie eine Klatsche für alle echten Frauen, und im Falle von S. ist es obendrein noch eine Verhöhnung des schwer traumatisierten Opfers. Ganz nach dem Motto: Ich bin eine von euch, und ihr könnt nichts dagegen tun.
Maja S. treibt alle vor sich her. Denn im gesamten Prozess dreht es sich weniger um die Tat an sich als vielmehr darum, wie man „sie“ nun in der Berichterstattung korrekt bezeichnet, ohne im Zweifel dank des geltenden Selbstbestimmungsgesetzes mit Klagen überschüttet zu werden.
Dazu kommt noch, dass sich S. bereits darüber beklagte, derzeit mit anderen Männern in Untersuchungshaft zu sitzen. Es bleibt abzuwarten, ob S. seine Haftstrafe anschließend in einer Männer- oder Frauen-JVA verbüßen muss.
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