Die Debatte um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts steuert auf eine Klimax zu, deren Verlauf sich bereits angedeutet hat. Nachdem die CDU zu Beginn des Jahres mit ihrem Wunschkandidaten โ dem Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmรผller โ an der fehlenden Unterstรผtzung von SPD und Grรผnen gescheitert ist, sehen sich nun die beiden Kandidaten der SPD heftiger Kritik ausgesetzt. Wie das Bundesverfassungsgericht besetzt wird (1.), was gegen die Richtervorschlรคge der SPD spricht (2.) und warum die drohende Eskalation vielleicht lรคngst รผberfรคllig war (3.).
1. Wie man โHรผter der Verfassungโ wird
Die 16 Bundesverfassungsrichter werden nicht etwa von einem Fachgremium oder von ihren Richterkollegen bestimmt. Sie sind als Richter zwar selbststรคndig und unabhรคngig; ihre Wahl ist es nicht. So werden sie zur Hรคlfte vom Bundestag und zur Hรคlfte vom Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit gewรคhlt. Die Parteien bestimmen also, wer in Zukunft ihre Handlungen รผberprรผfen soll. Sie wรคhlen sich ihre eigenen Richter.
Das Verfahren im Deutschen Bundestag ist dabei alles andere als transparent und lebt von ungeschriebenen Gepflogenheiten. Zunรคchst wird im Wahlausschuss des Bundestags darรผber abgestimmt, welche Richter dem Parlament รผberhaupt zur Wahl vorgeschlagen werden sollen. Nur Kandidaten, die in diesem zwรถlfkรถpfigen Gremium eine Zweidrittelmehrheit erhalten, werden dem Parlament prรคsentiert.
Damit die Zweidrittelmehrheit zustande kommt, hat sich im Wahlausschuss ein Vorschlagsmechanismus etabliert, der weder im Gesetz noch in der Geschรคftsordnung zu finden ist: CDU und SPD schlagen jeweils drei der acht Richterposten vor, FDP und Grรผne jeweils einen. Dass der AfD hier kein Vorschlagsrecht zugebilligt wird, dรผrfte inzwischen niemanden mehr รผberraschen. Immerhin รคndern die Altparteien lieber das Grundgesetz, anstatt der AfD nur einen Funken Mitbestimmung zuzugestehen.
Die Sitzung des Wahlausschusses findet dabei unter Ausschluss der รffentlichkeit und mit Geheimhaltungspflicht unter den Teilnehmern statt. Das Parlament kann den eingebrachten Wahlvorschlรคgen dann nur noch in geheimer Abstimmung zustimmen oder diese ablehnen. Eine Aussprache im Plenum? Fehlanzeige.
Warum es diese Geheimniskrรคmerei gibt, ist nicht begrรผndet. Darin kรถnnte jedoch die Hoffnung liegen, dass ohne รถffentliche Aussprache nicht zutage dringt, welche Beweggrรผnde bei der Entscheidung fรผr die Ernennung eines Verfassungsrichters tatsรคchlich eine Rolle spielen. Hat man diesen Umstand vor Augen, zeigt sich, wie verzweifelt die CSU sein muss, wenn ihr Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ganz offen zugibt:
โWir haben das Richter-Paket geschnรผrt, um einen Richter mit einer klar bรผrgerlichen Weltanschauung nach Karlsruhe zu entsenden.โ
Was Hoffmann hier offenbart: Man scheint den eigenen Kandidaten โ Bundesarbeitsrichter Gรผnter Spinner โ gezielt aufgrund seiner โklar bรผrgerlichen Weltanschauungโ ausgewรคhlt zu haben. Gleichzeitig hat die Fraktion den beiden Kandidaten der SPD nur zugestimmt, um im Gegenzug die Zustimmung zum eigenen Kandidaten zu erhalten. Und diese SPD-Vorschlรคge haben es in sich.
2. Ideologie als Qualifikation
Zum einen ist da Frauke Brosius-Gersdorf, die die รffentlichkeit รผber ihre politischen Positionen nicht im Ungewissen lรคsst. Wรคhrend 80 Prozent der Deutschen das Gendern ablehnen, mรถchte die Rechtswissenschaftlerin das Grundgesetz gendern. Wรคhrend der Corona-Maรnahmen stellte Brosius-Gersdorf eine โverfassungsrechtliche Pflicht zur Einfรผhrung einer Impfpflichtโ in den Raum. Bezogen auf den Lebensschutz behauptet Brosius-Gersdorf:
โEs gibt gute Grรผnde dafรผr, dass die Menschenwรผrde erst ab Geburt giltโ
Damit verstรถรt sie gegen die stรคndige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts โ dem sie in Kรผrze angehรถren soll. Doch Ann-Katrin Kaufhold steht ihrer Professorenkollegin ideologisch in nichts nach. Die staatliche Bevormundung spielt sich bei ihr auf Ebene der Klima-Agitation ab. In einem Interview im Zusammenhang mit Klimapolitik forderte sie unverblรผmt:
โWenn wir รผber eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann mรผssen wir an allen Stellschrauben drehen.โ
Beide SPD-Kandidaten eint ein klar linksideologisches Profil, das die Rechtsprechung in Karlsruhe fรผr die nรคchsten zwรถlf Jahre weiter vom Verfassungsverstรคndnis vieler Bรผrger entfernen dรผrfte. Wird man sich dessen bewusst, erklรคrt sich die Vehemenz, mit der die Debatte um diese Kandidaten gefรผhrt wird.
3. Empรถrung รผber das Offensichtliche
Denn es geht bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter nicht lediglich darum, denjenigen zu finden, der das Recht gut anwenden kann. Das Bundesverfassungsgericht ist ein politisches Gericht. Warum? Weil die Verfassung politisch ist und den Verfassungsrichtern das letzte Wort รผber die Auslegung der Verfassung obliegt. Warum sonst sollten sich die Parteien das Recht vorbehalten haben, die Richter dafรผr auszuwรคhlen?
Wer sich nun รผber die Kritik an den Kandidaten echauffiert und das โschรคndliche Geschacherโ der Union kritisiert, รผbersieht, dass genau dieses Verhalten in den Grundlagen des Ernennungsverfahrens angelegt ist. Der Sozialdemokrat Ferdinand Lassalle schrieb bereits 1862 in seinem Werk โรber Verfassungswesenโ:
โVerfassungsfragen sind ursprรผnglich nicht Rechtsfragen, sondern Machtfragen [โฆ].โ
Mit der Auslegung des Grundgesetzes als โobjektive Wertordnungโ (sogenanntes Lรผth-Urteil) hat sich das Bundesverfassungsgericht einen Grundstein fรผr die Ausbreitung seines Einflussbereiches gelegt, die zwar zunehmend kritisiert, aber bisher nicht eingeschrรคnkt wurde. Je mehr Macht das Gericht รผber die Politik hat, desto politischer scheinen die von der Politik ernannten Richter werden zu mรผssen. Die beiden SPD-Kandidaten erfรผllen diese Vorgabe und offenbaren der Bundesrepublik damit den wahren Charakter des Gerichts.


man รผberlegt ob man รผberhaupt etwas kommentiert – ich traue den brd Diensten und der brd Justiz alles zu
Nun ist die Wahl aller drei Richter abgesagt. Die CDU/CSU hat im letzten Moment unter einem fadenscheinigen Vorwand die Reiรleine gezogen. Die linken Fraktionen im Bundestag sind zerknirscht und reden von einer Schande fรผr das Bundesverfassungsgericht.
Damit ist bereits das zweite Mal in Folge die Nominierung von Verfassungsrichtern gescheitert. Zunรคchst entsagten SPD und Grรผne dem CDU-Kandidaten die Unterstรผtzung. Nun fehlten den SPD-Kandidaten die Stimmen der CDU.
Dieser Vorgang ist jedoch weder eine Schande fรผr die Demokratie noch fรผr das Bundesverfassungsgericht. Es ist die logische Konsequenz des vorgegebenen Verfahrens und Verhaltens der Altparteien.
Wir werden sehen, ob nun der Bundesrat รผbernimmt und an Stelle des Bundestags die Verfassungsrichter wรคhlt. Die Mรถglichkeit hierzu haben die Altparteien in der vergangenen Legislatur geschaffen ([Link deleted]
Steuert die Buntesreplik Neuschland nun damit endgรผltig der Unregierbarkeit zu? Zu hoffen wรคre es, denn die realistisch mรถglichen Alternativen wรคren noch schlimmer.
Die verfassungsfeindliche, linksterroristische Splitterpartei SPD stellt sich stur und behรคlt die Nominierung ihrer beiden Quoten-Extremistinnen bei. Je mehr diese kriminelle Vereinigung abstรผrzt, desto trotziger und wilder schรคgt sie um sich. Ihre Gesinnungsgenossen im รRR framen und lรผgen wie gewohnt, um den Kern des Skandals zu vernebeln. Die SPD ist eine Gefahr fรผr Deutschland und die Demokratie, doch Grรผne, Linke und CDU/CSU sind es nicht weniger. Man sollte sich keinen Illusionen hingeben: viel schlimmer kann der Zustand des BVerfG nicht mehr werden. Spรคtestens mit Merkel-Gรผnstling Harbarth wurde deutlich, dass es nicht mehr die Verfassung schรผtzt, sondern das Regime. Mit formaljuristischem Klitzeklein wird eine inhatliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Rechtsbrรผchen des Machtkartells regelmรครig abgebรผgelt – weil klar ist, dass man diesem Treiben sonst Einhalt gebieten mรผsste.